Full text: Europäischer Geschichtskalender. Vierundzwanzigster Jahrgang. 1883. (24)

21. Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. (Febr. 13.—14.) 
ziert keineswegs dem Ems-Weser-Kanal und schließt auch die Anlage des 
Weser-Elbe-Kanals nicht aus. Eine Rücksicht auf die Eisenbahnrente ist nicht 
maßgebend, denn der Staat will mit dem Bahnbesitz nicht eine hohe Rente 
erreichen, sondern dem öffentlichen Interesse dienen. Es kommt der Regierung 
darauf an, zu erfahren, wie die öffentliche Meinung zur Vermehrung der 
Wasserstraßen steht. Ich bitte, die Vorlage einer eingehenden Prüfung sine 
ira, aber umsomehr cum studio zu unterziehen. Geben Sie uns den Mut, 
auf dem beabsichtigten Wege fortzuschreiten; Sie werden mit der Inangura= 
tion dieses Kanalsystems einen Denkstein gesetzt haben in der weiteren Ent- 
wickelung des Landes. 
13. Februar. (Preußen.) Das Schöffengericht in Magde- 
burg erklärt die allzustrenge Sonntagsverordnung des Oberpräsi- 
denten v. Wolff für die Provinz Sachsen für ungesetzlich. Einer 
Deputation aus der Provinz wider dieselbe erklärt der Minister 
v. Puttkamer, er halte sie für formell gesetzlich, obgleich er als 
Oberpräsident sie nicht erlassen haben würde. Bis zum Austrag 
der Sache durch alle gerichtlichen Instanzen müsse er ein Einschreiten 
ablehnen. Die Übergengung ist indes allgemein, daß die Regierung 
die Verordnung gegen das energische Widerstreben der Bevölkerung 
unmöglich werde aufrecht erhalten können. 
14.—16. Februar. (Deutsches Reich.) Reichstag: 3. Lesung 
des Etats für 1883.84. Derselbe beschließt darauf, nach einem mit 
Ermächtigung des Kaisers eingebrachten Antrage des Reichskanzlers, 
sich bis zum 3. April zu vertagen. 
Sowohl in der General= als in der Spezialdebatte erneuert E. Rich- 
ter seine Angriffe gegen das Militär, doch mit dem Beifügen, er und feine 
Freunde von der Fortschrittsparlei seien gegen Mehrforderungen nur aus 
sachlichen Gründen, nicht aus Antipathie gegen das Heer; sie liebten dieses 
gleich den Ronservativen und beklagten nur das Bestreben dieser letzteren, 
Heer und Volk zu treunen. v. Schorlemer bestreitet dagegen Richter, der 
nie dabei gewesen und den Kanonendonner nur aus den Zeitungen kenne, 
jede Kompetenz zu solchen Reden und meint: „Gott bewahre unser Vaterland 
vor einer Armee und einem Offizierskorps  im Sinne Richters!“ Trotzdem 
werden von der Fortschrittspartei und den noch weiter nach links stehenden 
Fraktionen wiederum eine Menge Detailbeschwerden gegen das Militär vor- 
gebracht, die der Kriegsminister  v. Kameke ruhig beantwortet, wobei er meist 
genaue Untersuchung in Aussicht stellt. Die in 2. Lesung beschlossenen Ab- 
striche am Militäretat werden jedoch durchweg aufrecht erhalten. So 
namentlich auch mit 1069 gegen 141 Stimmen in namentlicher Abstimmung 
die Verweigerung des Kredits für eine Unteroffiziersschule in Neu- 
breisach im Elsaß. Dafür stimmen die Konservativen, die Freikonservativen 
und die Nationalliberalen ausnahmelos, einige Zentrumemitglieder und die 
meisten Sezessionisten. Die Linke ruft Bravo. Beim Postetat wird nach 
dem Antrag der Budgetkommission eine Resolution beschlossen, wonach die 
Gewährung von Darlehen an Erbauer von Dienstgebänden für die Post- 
und Telegraphenverwaltung von der vorherigen Zustimmung des Reichstags 
abhängig sein soll. Die Resolution Lingens wegen Beschränkung des 
Postverkehrs an Sonn- und Festtagen wird abgelehnt. Schließlich wird das
	        
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