Das deutsche Reich und seinr einzelnen Glieder. (März 13— 15.) 45
Goldwährung, sowie durch allmähliche Silberentwertung der Umlaufemittel dafür
gesorgt werden, daß die durch die Silberentwertung und die beschränkte
Geldzirkulation bewirkte, nur der Börse und dem Großkapital zu gute kommende
Verteuerung des Geldes beseitigt, der unseligen Geldnot, welche die
Hauptursache der endlosen Krisis und der Not aller Erwerbeklassen ist, ein
Ende gemacht und die gesunkenen Preise der Grundstücke und aller Produkte
wieder gehoben werden. Nur solchen Männern ist bei den Wahlen die
Stimme zu geben, welche das obige Programm in seinen Hauptpunkten auerkennen
und in der Gesetzgebung zur Durchführung bringen Zu wollen versprechen."
13. März. (Preußen.) Abg.-Haus: genehmigt die Hundesteuervorlage
der Regierung nach den Anträgen der Kommission
statt als Kreis= als Gemeindesteuer und dehnt dieselbe gegen den
Widerstand der Regierung in namentlicher Abstimmung mit 180
gegen 163 auch auf die von Militärs gehaltenen Hunde aus. Der
Beschluß wird wesentlich vom Zentrum durchgesetzt gegen die Konservativen,
Freikonservativen und einige Nationalliberale.
14.—15. Februar. (Preußen.) Abg.-Haus: lehnt einen Antrag
der polnischen Fraklion auf Wiederherstellung der polnischen
Sprache als Unterrichtssprache in den höheren Schulen der Provinzen
mit polnischer Bevölkerung, namentlich aber für Erteilung
des Religionsunterrichts in den Volksschulen der polnischen Bevölkerung,
gegen die Stimmen der Polen und der Ultramontanen ab.
Der Unterrichtsminister hatte sich vorher sehr nachdrücklich gegen
die Forderung der Polen ausgesprochen. Der Antrag sei entstanden auf dem
Boden der Beschlüsse der polnischen Versammlung, welche im April 1881
stattfand und zu einer ähnlichen Vorstellung an die Regierung führte; er sei
das Endglied einer Reihe von Vorgängen. welche die ganze Agitation in ganz
anderem Licht erscheinen lassen, als es nach den Außerungen der polnischen
Abgeordneten im Parlament sich darell. Die Agitation gehe nicht nur auf
die Wiederherstellung des polnischen Reiches hinaus, sondern es würden auch,
nach dem göttlichen und historischen Berufe Polens, alle anderen fremden
Volksstämme innerhalb größerer Nationalitäten in den Bereich der Agitation
zur Wiederherstellung ihrer nationalen Rechte gezogen. Die Wiener Traktate
haben allerdings die Erhaltung der polnischen Nationalität garantiert, natürlich
unter der Voraussetzung, daß die Polen in der unwiderruflichen Zugehörigkeit
zu Preußen eine Grenze der Bethätigung ihrer Nationalilät erkennten,
wie das auch im Landtagsabschiede. des Jahres 1842 ausdrücklich
ausgesprochen sei. Diese Grundsätze seien diejenigen der Verwaltung; von
der Erfüllung dieser Bedingungen könne nicht abgegangen werden. Die Behauptung,
daß die Bildung durch Maßregeln der Regierung zurückgedrängt
werde, sei nach den anerkennenden Ausführungen der polnischen Presse unrichtig.
Die Erleilung des Religionsunterrichts anbelangend, sei der Konflikt
dadurch entstanden, daß Ledochoweki sich berechtigt glaubte, die Unterrichtssprache
bestimmen zu können, welches Recht lediglich der Verwaltung zustehe.
Das Prinzip der Regierung Polen gegenüber sei: die polnische Sprache zu
schonen, aber für die Polen das möglichste Verständnis des Deutschen zu erreichen,
um ihnen die staatsbürgerlichen Rechte und die Teilnahme an den
Staatsausgaben zugänglich zu machen.