Full text : Europäischer Geschichtskalender. Vierundzwanzigster Jahrgang. 1883. (24)

Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (April  13—14.)  59

gegen  10  der  Linken)  setzt,  wie  zu  erwarten  stand,  die  der  Regierung
  zu  bewilligende  Summe  von  1,800,000  M  auf  1,410,000  .M
herab,  will  hievon  850,000  M.“  zu  Unterstützung  eingelner  Beschädigter,
  der  (liberalen)  Pfalz,  obgleich  dieselbe  notorisch  durch  die
Wassernot  weitaus  am  meisten  geschädigt  wurde,  nur  142,000  M
zukommen  lassen  und  von  der  Verteilungskommission  die  Regierung
fast  ganz  ausschließen.

Der  klerikale  Referent,  Abg.  Walter,  hatte  sogar  nur  1.310,000  M

bewilligen,  davon  den  einzelnen  Beschädigten  der  Pfalz  gar  nichts  zukommen
und  die  Regierung  von  der  Verteilungskommission  ganz  ausschließen  wollen.

13.  April.  (Deutsches  Reich.)  Reichstag:  Kommission  für
Erhöhung  der  Holzzölle:  nimmt  in  1.  Lesung  die  Regierungsvorlage
  mit  11  (konserv.)  gegen  10  (lib.)  Stimmen  an.

14.  April.  (Deutsches  Reich.)  Reichstag:  der  Bundesbevollmächtigte
  Finanzminister  Scholz  verliest  eine  Botschaft  des
Kaisers  an  den  Reichstag,  durch  welche  derselbe  aufgefordert  wird
den  Etat  für  1884  85  noch  in  dieser  Session  zu  erledigen,  um  die
nächste  Wintersession  voll  und  ganz  den  sozialpolitischen  Vorlagen,
dem  Unfallversicherungsgesetz  und  einer  weiteren  Vorlage  betr.  Altersund
  Invalidenversorgung  der  Arbeiter  widmen  zu  können.

Die  Botschaft  des  Kaisers  lautet:  „Wir  Wilhelm  von  Gottes
Gnaden  dentscher  Kaiser,  König  von  Preußen  u.  s.  w.  thun  kund  und  fügen
hiermit  Zu  wissen:  Wir  haben  es  jederzeit  als  eine  der  ersten  von  Uns
als  Kaiser  übernommenen  Pflicht  anerkannt,  der  Lage  der  arbeitenden  Klasse
im  ganzen  Neich  dieselbe  Fürsorge  und  Pflege  zuzuwenden,  welche  Wir  in
Preußen  der  Fortbildung  der  von  Unserm  in  Gott  ruhenden  Vater  im  Anjang
  dieses  Jahrhunderts  begründeten  Reformen  u  bethätigen  suchen.  Wir
haben  Uns  diese  Pflicht  besonders  gegenwärtig  gehalten  seit  dem  Erlaß  des
Sozialistengesetes  und  schon  damals  Unsere  überzeugung  kundgegeben,  daß
die  Gesetzgebung  sich  nicht  auf  die  polizeilichen  und  strafrechtlichen  Maßregeln
zur  Unterdrückung  und  Abwehr  staategefährlicher  Umtriebe  beschränken  darf,
sondern  suchen  muß,  zur.  Heilung  oder  doch  zur  Milderung.  des  in  dem
Strafgesetze  bekämpften  übels  Reformen  einzuführen,  welche  das  Wohl  der
Arbeiter  zu  fördern  und  die  Lage  derselben  zu  bessern  und  zu  sichern  geeignet
sind.  Wir  haben  dieser  überzeugung  insbesondere  in  Unserer  Botschaft  vom
17.  November  1881  Ausdruck  gegeben  und  Uns  gefreut,  als  einen  ersten  Erfolg
  Unserer  Sorgen  und  Bestrebungen  in  dieser  Richtung  in  Unserm  Königreich
  Preußen  wenigstens  die  beiden  ersten  Stufen  der  Klassensteuerpflichtigen
von  jeder  Abgabe  befreien  zu  können.  Dankbar  für  die  einmütige  Unterstützung
  Unserer  hohen  Verbündeten,  dankbar  für  die  hingebende  Arbeit  Unserer
Behörden,  sahen  Wir  auch  auf  dem  Gebiete  der  Reichsgesetzgebung  den  Anfang
  des  Reformwerks  soweit  gediehen,  daß  dem  Reichstage  bei  Beginn  der
jehigen  Session  der  Entwurf  eines  Gesetzes  über  die  Versicherung  der  Arbeiter
gegen  Betriebe  zunfälle  in  neuer,  mit  Rücksicht  auf  die  frühern  Verhandlungen
umgearbeiteter  Fassung  vorgelegt  und  ergänzt  werden  konnte  durch  einen
Gesetzentwurf  zur  Organisation  des  gewerblichen  Krankenkassenwesens.  Seitdem
  haben  Wir,  den  Verhandlungen  des  Reichstags  über  diese  Vorlagen  mit