Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. (April 13—14.) 59
gegen 10 der Linken) setzt, wie zu erwarten stand, die der Regierung
zu bewilligende Summe von 1,800,000 M auf 1,410,000 .M
herab, will hievon 850,000 M.“ zu Unterstützung eingelner Beschädigter,
der (liberalen) Pfalz, obgleich dieselbe notorisch durch die
Wassernot weitaus am meisten geschädigt wurde, nur 142,000 M
zukommen lassen und von der Verteilungskommission die Regierung
fast ganz ausschließen.
Der klerikale Referent, Abg. Walter, hatte sogar nur 1.310,000 M
bewilligen, davon den einzelnen Beschädigten der Pfalz gar nichts zukommen
und die Regierung von der Verteilungskommission ganz ausschließen wollen.
13. April. (Deutsches Reich.) Reichstag: Kommission für
Erhöhung der Holzzölle: nimmt in 1. Lesung die Regierungsvorlage
mit 11 (konserv.) gegen 10 (lib.) Stimmen an.
14. April. (Deutsches Reich.) Reichstag: der Bundesbevollmächtigte
Finanzminister Scholz verliest eine Botschaft des
Kaisers an den Reichstag, durch welche derselbe aufgefordert wird
den Etat für 1884 85 noch in dieser Session zu erledigen, um die
nächste Wintersession voll und ganz den sozialpolitischen Vorlagen,
dem Unfallversicherungsgesetz und einer weiteren Vorlage betr. Altersund
Invalidenversorgung der Arbeiter widmen zu können.
Die Botschaft des Kaisers lautet: „Wir Wilhelm von Gottes
Gnaden dentscher Kaiser, König von Preußen u. s. w. thun kund und fügen
hiermit Zu wissen: Wir haben es jederzeit als eine der ersten von Uns
als Kaiser übernommenen Pflicht anerkannt, der Lage der arbeitenden Klasse
im ganzen Neich dieselbe Fürsorge und Pflege zuzuwenden, welche Wir in
Preußen der Fortbildung der von Unserm in Gott ruhenden Vater im Anjang
dieses Jahrhunderts begründeten Reformen u bethätigen suchen. Wir
haben Uns diese Pflicht besonders gegenwärtig gehalten seit dem Erlaß des
Sozialistengesetes und schon damals Unsere überzeugung kundgegeben, daß
die Gesetzgebung sich nicht auf die polizeilichen und strafrechtlichen Maßregeln
zur Unterdrückung und Abwehr staategefährlicher Umtriebe beschränken darf,
sondern suchen muß, zur. Heilung oder doch zur Milderung. des in dem
Strafgesetze bekämpften übels Reformen einzuführen, welche das Wohl der
Arbeiter zu fördern und die Lage derselben zu bessern und zu sichern geeignet
sind. Wir haben dieser überzeugung insbesondere in Unserer Botschaft vom
17. November 1881 Ausdruck gegeben und Uns gefreut, als einen ersten Erfolg
Unserer Sorgen und Bestrebungen in dieser Richtung in Unserm Königreich
Preußen wenigstens die beiden ersten Stufen der Klassensteuerpflichtigen
von jeder Abgabe befreien zu können. Dankbar für die einmütige Unterstützung
Unserer hohen Verbündeten, dankbar für die hingebende Arbeit Unserer
Behörden, sahen Wir auch auf dem Gebiete der Reichsgesetzgebung den Anfang
des Reformwerks soweit gediehen, daß dem Reichstage bei Beginn der
jehigen Session der Entwurf eines Gesetzes über die Versicherung der Arbeiter
gegen Betriebe zunfälle in neuer, mit Rücksicht auf die frühern Verhandlungen
umgearbeiteter Fassung vorgelegt und ergänzt werden konnte durch einen
Gesetzentwurf zur Organisation des gewerblichen Krankenkassenwesens. Seitdem
haben Wir, den Verhandlungen des Reichstags über diese Vorlagen mit