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Unsere Minister des Innern und der Finanzen sind mit der Vollziehung vorstehender
Verordnung beauftragt.
Gegeben, Stuttgart den 24. Februar 1856.
Wilhelm.
Der Minister des Innern:
Linden.
Der Finanz-Minister:
Knapp.
Auf Befehl des Königs:
der Cbef des Geheimen-Cabinets,
Maueler.
II. Verfügungen der Departements.
A) Des Justiz-Departements.
Des Justiz-Ministeriums.
Verfügung, betreffend die veränderte Eintheilung der Amtsnotariatsbezirke Niederstetten
und Schrozberg, Oberamts Gerabronn.
, Nachdem Seine Königliche Majestät durch höchste Entschließung vom 6. d. M.
die Trennung der Gemeinde Wittenweiler von dem Amtsnotariatsbezirke Niederstetten und
deren Zutheilung zu dem Amtsnotariatsbezirke Schrozberg, deßgleichen die Trennung der
Gemeinde Spielbach von dem Amtsnotariatsbezirke Schrozberg und deren Zutheilung zu
em Amtsnotariatsbezirke Niederstetten zu genehmigen geruht haben; so wird solches mit
eem Anfügen zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß diese veränderte Eintheilung sofort
n Wirksamkeit tritt.
Stuttgart den 10. März 1856. «
Plessen.