Grohbritannien. (Aug. 5.) 223
reichender Mittel für die nolwendigen Ausgaben der ägyptischen Verwaltung.
konnte aber nicht einem Plan zustimmen, dessen Ausführung mit einer guten
Verwaltung Agyptens unvereinbar ist. England bezweckte auch, den Obli-
gationsinhabern die bestmöglichste Position zu sichern und legte der Konferen)
verschiedene Pläne vor. Die Vertreter Englands und Frankreichs giugen
auseinander, da England keinen Plan acceptieren konnte, der nicht gewisse
Vorkehrungen für die nolwendigen Verwaltungskosten machte. England schlug
vor, daß die Lasten auf die Einkünste in folgender Ordnung verteilt seien:
1) Priorität für eine nene Anleihe von 8 Mill., 2) Dinidende der anderen
Schuld mit halbprozentiger Reduktion der Dividende; 3) ägyptische Ver-
waltungskosten im Belrage von 5: Mill. England war bereit, daß dieser
Plan versuchsweise drei Jahre eingeführt und daun nochmals der Konferenz
unterbreitet werde. Heute legle Frankreich seine endgültigen Vorschläge vor,
wodurch die ägyptischen Einlünfte in folgender Ordnung belastet würden:
1) Die neue Anleihe und die privilegierte Schuld, 2) die unisizierte Schuld
mit den vollen Dividenden dieser Schuld, 3) die ägyptischen Verwaltungs-
kosten. Falls dann ein überschuß einträle, soll dieser der ägyptischen Regie-
rung zur Verfügung stehen; im Falle eines Defigits joll die Deckung nach
gemeinschaftlicher Konsulation zwischen der ägypitschen Regierung und der
Schuldenkommission, welche die Maßregeln einstimmig beschließen muß,
erfolgen. Die englische Regierung beanstandete ohne Zögern diesen Plau,
der größere finangielle Verwirrung als je hervorrufen und der Sch uldeu-
kommission unstatthafte Befugnisse einräumen würde. Die Ron-
fereng ist fehlgeschlagen. Aber gewisse Resultate sind doch erzielt; die Mächte
sind über die notwendigen Lasten in Aqypten einverstanden und fubstantiell
auch hinsichtlich der nötigen Anleihe. Dann ist die Idee herstreut, daß
England eine internationale Kontrolle ähnlich der Doppel-
kontrolle vorgeschlagen habe. Italien und die Türkei unterstützten
Englands Ansichten, Nußland, Trutschland und Oesterreich weigerten sich
angesichts der Meinungs zverschiedenheit zwischen England und Frankreich ihre
Meinung ausgusprechen. Das Fehlschlagen der Konfereng legt der Regierung
die Notwendigkeit auf, die Position der ägyptischen Frage zu erwägen. Das
englisch-französische Abkommen ist jetzt in der Schwebe und hat weder für
Frankreich noch für Eugland bindende Kraft. Aber vbschon diese Differenzen
entstanden, schäße die Regierung doch den Geist der Versöhnlichleit, den die
französische Regierung hinsichtlich des Abkommens gezeigt, hoch.
5. August. Oberhaus: Lord Granville erklärt begzüglich des
Scheiterns der Konfereng:
Er bedaure, daß das Venglisch französische Abtommen jebzt nicht mehr
bindend sei; seinerzeit sei über dasselbe in staat smännischem, freundlichem
Geiste unterhandelt worden. Daesselbe sei auf Prinzipien basiert worden,
die er (Gramille) stets für beide Regierungen als ehrenvoll erachtete, da sie
jedem Lande das sicherten, was für dasselbe werlvoll war. Beide Mächte
hätten darin gerechte Zugeständnisse gemacht. Grawille gibt sodann eine
übersicht über die Verhandlungen der Konferenz und betont schließlich, nie-
mand könne es mehr als England beklagen, daß kein Arrangement zustande
gekommen; das französische Ultimatum sei indes ein derartiges gewesen, daß
das Oberhaus die Annahme desselben einstimmig für unmöglich erklärt haben
würde. Der Minister schließt seine Erllärung wie folgt: „Man hat gefragt,
ob die Regierung Deutschlands Vermittelung angernsen habe. Es war meine
Pflicht, den Vertretern sämtlicher Mächte ernstlich die Hoffnung auszudrücken,
daß wir im Interesse Agypleus ihre Unterstüßung erhalten würden. Von
einem solchen Appell konnte ich selbstverständlich Deutschland, dessen Haltung