Erankreich. (März 25 - April I1.) 249
katholischen französischen Missionäre verdrängt haben. Jenem Hintergedanken
der Rechten ist es zujuschreiben, daß die Kammer einer Expedition nach
Madagaskar fast einstimmig günftig ist. Allgemein ist die Erkenntnis
Unmöglichkeit, mit der seit fast einem Jahre beslehenden Blockade sich zu
gnügen, und die überzeugung von der Notwendigkeit, eine letzte Aulstengung
Izu machen, um einen Bergleich in der Hanptstadt zu diktieren. Aber nur
in den klerikalen und monarchischen Gruppen der Rechten sinden sich die
gahlreichen Abgeordneten, welche davon träumen, unter der Firma und der
Fahne der Nepublik Madagaskar den Methodisten Zu entreißen, es zu er-
obern und zu katholisieren.
25. März. Gegen den streitbaren Bischof Freppel von Angers
erläßt der Staatsrat wegen Unregelmäßigkeiten und Willkürlichkeiten
in der Kasse für die Bersorgung alter Priester in seiner Diözese ein
sehr scharfes Urteil. Der Bischof fügt sich.
27. Märg. Kammer: lehnt den Antrag der Radikalen, welcher
für die Revision der Verfassung in ihrem Sinne die Dringlichkeit
verlangt, mit 389 gegen 208 Stimmen ab. Ferry erklärt, die Re-
gierung werde selbst demnächst einen Revisionsantrag einbringen, der
aber freilich lange nicht so weit geht, als die Nadikalen wünschen.
31. März. Kammer und Senat: verfländigen sich über ihre
Differengen beg. des neuen Gemeindegesetzes für gang Frankreich, aus-
genommen Paris, dessen Gemeindeorganisation besonders geregelt
werden soll.
31. März. (Tongking.) Da die Regengüsse bereits begonnen
haben und weitere kriegerische Operationen unmöglich machen, hällt
der Oberkommandant General Millot 6000 Mann Frangosen, unter-
stützt von den aus Eingeborenen bestehenden Hilfstruppen, für ge-
nügend und beantragt, die übrigen Truppen demnächst nach Frank-
reich zurückzugiehen, eventuell gegen Madagaskar zu verwenden.
1.—3. April. (Tunis.) Kammer: genehmigt mit 322 gegen
164 Slimmen eine Konvention mit Tunis, welche die dortige inter-
nalionale Finanzgkommission auflöst und der Regierung die Mög-
lichkeit gewährt, die Garantie für eine tunisische Anleihe zu über-
nehmen, die zur Konvertierung oder Rückzahlung der gegenwärtigen
Schuld bestimmt ist. Ein Zusahzaitikel bestimmt, daß der Bey von
Tunis ohne Zustimmung des Parlaments keine neue Anleihe kon-
trahieren darf.
1.— 7. April. Kammer und Senal: können sich vorerst über
ein Gemeindegesetz speziell für Paris noch nicht einigen.
Die Kammer entscheidet sich dafür, für die Wahlen zum Pariser Ge-
meinderat Paris in nur 4 Wahlbezirke einzuteilen, von denen alfo jeder
20 Gemeinderäte und zwar durch das Listenskrulinium zu wählen hätte. Der