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nach erfolgter Pruͤfung der von ihr vorgelegten Statuten, die ausdruͤckliche Anerkennung
der Staats-Regierung ertheilt, auch dem von ihr als Haupt-Agenten für das
Königreich aufgestellten Handlungshause Louis Duvernoy zu Stuttgart der jeweilige
Stadt-Direktor daselbst als Regierungs-Commissär beigegeben worden ist; so wird
solches hiemit unter Beziehung auf die Art. 9 und 10 des Gesehes vom 25. Mai d. J.
und die zu deren Vollziehung erlassene Instruktion vom 26. dess. M. (Reg. Bl. S. 209
und 222 ff.) zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Stuttgart den 17. Juli 1350.
Für den Minister:
Walther.
b) Belohnung und Belobung mehrerer Landjäger.
In Gemäßheit der §9§. 49 und 50 der K. Verordnung über die Organisation des
Landjäger-Corps vom 5. Juni 1823 werden die den nachstehenden Stations-Commandanten
und Landjägern, welche sich durch Entschlossenheit, Umsicht und Diensteifer in
der zweiten Hälfte des verflossenen Etats-Jahres besonders ausgezeichnet haben, zuerkannten
Belohnungen öffentlich bekannt gemacht.
-a) Vermöge höchster Entschließung vom 10. d. M. haben Seine Königliche
Majestät dem Stations-Commandanten zweiter Elasse, Johann Georg Schäufele zu
Ellwangen, die silberne Verdienst-Medaille gnädigst zu ertheilen geruht.
b) Geld-Prämien haben erhalten:
die Stations-Commandanten zweiter Elasse:
Mangold in Oberndorf, jeht in Balingen,
Kurz in Tübingen, jeßt in Oberndorf,
Kraft in Nagold,
Kühnle in Nürtingen,
Gündele in Neuenbürg,
Locher in Ravensburg;
die Stations-Commandanten dritter Classe:
Feil in Weinsberg,
Geck in Vaihingen,
Simondett in Balingen, jenzt in Tübingen,