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gegangenen Diskussion ergab sich, daß die Majorität der Union Républicaine
das oben unter 1. angeführle System als das beste zu betrachten scheint, um
aus der geschaffenen verworrenen parlamentarischen Lage am einfachsten wieder
herauszulommen. Dieses System wird denn auch von den Ministern schließ-
lich angenommen.
6.—S. Dezember. Senat: Debatte über seine Wahlreform.
Die Nechte und die Nadikalen machen auch hier Versuche, die Wahlen
zum Senat auf dieselbe Grundlage des allgemeinen Stimmrechts zu
stellen, wie die zur Kammer, bleiben aber mit ihren Anträgen in
der Minorität. Ferry hebt hervor, das Hervorgehen beider Kammern
aus demselben Entstehungsmodus würde das gegenwärtige politische
System vollständig umitürzen und dem parlamentarischen Regime
widersprechen. Die Vorlage wird vielmehr im wesentlichen nach dem
früheren Veschluß der Kammer modifiziert und so mit 136 gegen
24 Stimmen angenommen. So geht sie an die Kammer zurick.
Dezember. (Tongking.) England sucht zwischen Frank-
reich und China zu vermitteln. China verweigert jedoch die Aus-
führung des Vertrags von Tientsin und die Zulassung des Pringips
einer Indemnität; es nimmt als Basis eines Arrangements nur
das uti possidctis an, d. h. es will im Besitze der Provingen von
Tongking, vom Delta bis zu seinen Grenzen hin, bleiben. Ferry
erklärt die Forderung für unannehmbar. Der Versuch ist gescheitert.
8.—15. Dezember. Kammer: Beratung des Budgets. Kultus-
etat: Lepere beantragt die Beseitigung des ganzen Kullusbudgets.
Bischof Freppel erklärt darauf, die Kammer habe nicht das Recht,
das Kullusbudget zu beseitigen, denn das wäre die Aufkündigung
des Konkordats. Der erste Artikel des Kultusbudgets wird mit
378 gegen 140 Stimmen angenommen und sodann trotz des Ein-
spruchs des Kultusministers die von der Kommission vorgeschlagene
Herabsehzung der Besoldung der Bischöfe und Erzbischöfe genehmigt.
Die bisherigen Domherrngehalte werden gestrichen und ebenso mit
42 gegen 231 Stimmen die Seminarfreistellen; ebenso die Kredite
für die 5 Fakultäten der Theologie, die zusammen nur 37 Zöglinge
zählen und den Staat doch 145,000 Fr. kosten. Außerdem wird
es der Regierung durch die beschlossene Fassung des Budgets sehr
schwierig gemacht, etwa 3000 Vikare und Pfarrgehilfen ferner zu
besolden.
Aus einer übersicht des französischen Kultusbudgets seit dem Anfange
dieses Jahrhunderts bis auf unsere Tage geht übrigens hervor, daß die
katholische Geistlichkeit Unrecht hat, sich nach der Restaurationszeit zurück-
zusehnen und die Härte der NRepublik zu verwünschen: Im Jahre X (1802)