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waltung notwendig sind, ließe der Staat wohl mit sich reden. Allein die
Kurie will von gar nichte hören. Sie macht gegen das Urteil geltend, daß
die Propaganda kein kirchliches Institut, sondern eine weltliche Körperschaft
sei, welche Aufgaben der Zivilisation zum Zzwecke habe, und wenn ihr auch
zum Teile ein religiöser Charalter zulomme und sie sich in kirchlichen Hän-
den befinde, so verliere sie damit nicht ihren weltlichen Charalter und ihre
zivilisatorische Mission. Die Missionäre, welche in die unwirklichen und bis-
her unbelannten Gegenden Afrilas siehen, verfolgten nicht au#schließlich den
Zweck der Verbreitung des Evangelinms, sondern neben diesem auch zwecke
der Zivilisation. Aus diesem Grunde könne lein Staal, und stehe er der
Kirche noch so ferne, dem Instiknto de rohaxunn fille jeindielig emgegen-
treten oder gar dessen Griften) augreisen. Napolcon I., der die latholische
Lirche gewiß nicht allzu gart behandelte, sei. ale der Staat auf die Güter
der Propaganda fickhe Hand zu legen und die Eristenz der leuteren zu be-
drohen Tochsichtigt. nicht nur diesem Vorhaben entgegengetreten. sondern habe
das Institut mit allen Mitteln, über die er versügte. begünstigt. Gegen-
wärtig berieten hervorragende Mitglieder der l’rhnganen siel, die Mittel.
durch welche den Auswanderern aus verschiedenen Teilen Europaz, inebe-
sondere aus Italien, in den Vereinigten Staaten Nordamerilas Hilje ge-
bracht werden solle. DTie Erjbischöfe von Newyork, Baltimore und Voston
hätten es übernommen. für dieien Zweck ein Komite in den Häfen der Union
zu bilden; desgleichen seien die Erzbischöse von Neapel und Genna im Be-
hriffe, in diefen Hafenstädten, von welchen aus sich der Hauptstrom der Emi-
gration ergieße, Hiljekomites Zu gründen.
Anf. Februar. Die Regierung verständigt sich nachgerade mil
Frankreich beg. ihrer bisherigen Konfulargerichtsbarkeit in Tunis
nach den Wünschen des letzleren.
2. Februar. Kammer: Der Minister des Auswärtigen Mancini
benützt eine Interpellation, um neuerdings in den wärmsten Worten
die Freundschaft Italiens zu Deutschland und Oesterreich zu betonen,
wobei es einigermaßen auffällt, daß er sich nicht damit begnügt,
dieser Freundschaft den Zweck der Erhaltung des Friedens zuzu-
schreiben, sondern hinzufügt, sie ziele auch auf gemeinschaftliche Ver-
teidigung ab.
3. Februar. Die Grundbesitzer der Kampagna säumen noch
immer, die Pläne beg. Verbesserung ihrer Wirtschaftsmethode ein-
zureichen, wie solche vom Gesetze vorgeschrieben sind. Die Frist ist
mit dem 21. Februar zu Ende, und die städtische Verwallung hat
es für ihre Pflicht gehallen, eine öffentliche Mahnung an alle, die
es angeht, ergehen zu lassen. Man erwartet indessen keine energi-
schen Maßregeln und weiß, daß auch die Regierung ihrerseits beide
Augen zudrücken will.
6.—28. Febrnar. Kammer: Beratung des Universitätsgesetzes
nach der Vorlage des Unterrichtsministers Bacelli, der den Universitäten
eine gewisse Autonomie erteilen und Examina wie in Deutschland