Die denisqhe Kolonialpolilik naq den ofsiziellen Weißbũttrn. 429
eine gewisse Selbständigkeit mstehen lonnte, und überdies der König Mlapa
nur durch seine zwar im allgemeinen bevellmächtigten, aber für den Fall
eines Vertrags nicht mit beionderer Vollmacht versehenen Großen des Lander
vertreten war, so trug ich Sorge, daß sowohl der Hanptling von V#ageida,
als der von Lome den Vertrag Aleichfalle unterseichnetse,
„Der Vertrag selbst war noch im Lause des 1. Juli vereinbart worden:
die unterzeichuung desselben und die Feierlichteit der Aushissung der laiser-
lichen Flagge sanden erst solgenden Kages gegen Mittag statt. Zu diesem
Zwecke kam der Kommandant S. M. „Mowe“ mit einer Flaggr ans
Land, und nachdem ein proviforischer genstac anßerhalb der Fattoreien
errichtet war leider war das Dorf Bageida zu weit vom Strande ent-
sernt — und eine moglichst große Menge von Eingebornen versammelt worden
war, erklärte ich im Namen Sr. Maj. des Kaisers, auf Grund des abge-
schlossenen Uertrags und vorbehaltlich aller wohlerworbenen Nechte Dritter,
das Gebiet des Rönigs von Togo und insonderhrit den Tistrikt von Bageida
als Schutbgebiet des Deutschen Reiches und ließ zum äußeren Zeichen der
Schuthherrlichkeit Seiner Majestät die deutsche Flagge hijjen. Ein dreimaliges
begeistertes Hochrusen der versammelten Deutschen auf Seine Maiestät unseren
allergnädigsten Kaiser und Lerrn und 21 Salutschüfsse von Sr. Moaj. Schiff
beendeten die Feierlichkeil; die Bedeutung dieser, sowie der Wortlaut meiner
Erklärung waren den Eingtbornen von den Dolmetschern zum Verständnis
gebracht worden. Noch im Laufe des Nachmittage (5. Juli) begaben wir
uns nach dem etwa zwei Stunden entfernten Lome. wo bei unserer Ankunft
die „Möwe“ bereits vor Anker lag und eine Versammlung von Eingebornen
des Distrikts uns in der Faltorei ven Wölber u. Brohm erwartele. Da die
Dumkelheit bereits hereingebrochen war und die Leute von Togo und Vageida
gleichfalls dorthin zu kommen zugesagt hatten, so wurde vorläufig nur fesl-
gestellt, daß die Leute von Lome durchaus zufrieden waren mit dem, was
ihre Machthaber von Togo mit uns vereinbart hatten, und die Versammlung
auf den folgenden Tag wieder einberusen. An diesem G. Juli) wurde vor-
mittags die seierliche Erklärung des Territoriums als Schuhgebiet des Deut-
schen Reiches und der Akt des Flaggenhissens in Gegenwart des Orn. Kor-
vettenkapitäns Hoffmann ganz so vorgenommen wie Tags Zuvor in Bageida.
Gleich darauf wurde ein etwa drei Meter langer Pfahl, der an seinem oberen
Ende eine Tafel mit der eingegrabenen Inschrift: „Kaiserlich dentsches Pro-
tektorat" tung, unter der Begleitung der Teutschen und vieler Eingebornen
bis in die Nähe der durch einen Flaggenstock bezeichneten englischen Grenze
getragen, dort im Boden befestigt und mit den dentschen Farben versehen.
„Bei der unbedingten Notwendigkeit, zur Sicherung der neugeschaffenen
Verhältnisse und zum Nat und Schute der Eingebornen eine mit der nötigen
Autorität ausgestattete Person zurückzulassen, glauble ich auf Grund der mir
erteilten Hohen Instruklionen und Vollmachten Hru. Heinrich Nandad, Haupl-
agenten der Firma Wölber u. Brohm in jener Gegend, provisorisch zum
Kouful des Deutschen Reiches für das Togo-Gebiet mit Anweisung seines
Wohnsihes in Lome, dem wichtigen Grenzdistrikte des Gebiels, ernennen
zu dürfen.
„Ich führte ihn n feierr offiziellen Eigenschaft bei den versammelten
Togoe-, Lome= und Bagrida-Lenten ein, vertraute ihm die kaiserliche Flagge
an und instruierle - Sbnie daß er sobald als thunlich unter Beihilfe der
Togo-Leute die Grengen des Gebiets derselben festzustellen und an den wich-
tigsten Punkten mit Grenzpfählen in den deutschen Farben zu versehen habe;
daß er sich zur Residenz des Königs Mlapa begel en und von diesem noch
eine schriftliche Erklärung einholen solle, daß er den von seinen Bevollmäch-
tigten abgeschlossenen Vertrag billige und ratifiziere, wogegen er ihm eine