Full text: Europäischer Geschichtskalender. Fünfundzwanzigster Jahrgang. 1884. (25)

Die deulsche Kolonialpolilik naqh den osfiniellen Weihbũchtrn. 431 
Regierung sogleich in Kraft treten. Zu Urkund dessen haben wir in Gegen- 
wart der unterzeichneten Zeugen unsere Unterschriften hierunter vollgogen. 
3. Zweiter Bericht Nachtigals über den Abschluß von Protek- 
toratsverträgen und das Aubhissen der deutschen Flegge in 
Ramernn, Malimba, Klein-Uatanga, Plautation, GCriby und 
weiter südlich gelegenen Gebieten an den Reichskanzler: 
„Klein-Eloby, den 16. August 1884. GEw. Durchlaucht beehre ich mich, 
den nachfolgenden Bericht über meine Thatigkeit in der Biafra-Bai ganz 
gehorsamst zu unterbreiten. Nachdem wir am 8§. Juli die Rhede von Waldah 
verlassen hatten, wandten wir uns der Biafrra= Bai zu und trafen am 11. Juli 
am späten Nachmittag vor der Mündung der Ramerun-Flussee ein. In der 
Mündung des Ramernn- Flusses stießen wir auf zwei Woermann'sche Dampfer, 
von denen der eine Kohlen jür S. M. S. „Mowe“ nach dort gebracht hatie, 
und der anderc, der kleine Rüstendampfer, Mpongwe“, von AMimbia kam und 
zu unserer großen Freude den laiserlichen Konsul ]“ Emil Schulgze, den 
Agenten von C. Woermann in Kamerun, HOru. E. Schmidt, und Hru. Woer- 
mann, einen jüngeren Bruder des Hrn. Ädoif Woermann, an Bord hatte. 
Von diesen Herren erfuhren wir zunächst, daß die im Auftrage des Hru. 
Adolf Woermann in den in der Biafra-Bai gelegenen Distrikten gelroffenen 
Vorbereitungen für eine etwaige Zubejihnahme Deutschlande Aussichten auf 
Erfolg böten. Kaum waren wir am nächsten Vormittag vor den dicht neben- 
einanderliegenden Residenzen der Rönige Bell und Aqua angelangt, als die 
Agenten von C. Worrmann und von Janhen und Thormählen an Bord 
kamen und meldeten, daß der Häuptling 2 Dido und seine Unterhäuptlinge am 
gestrigen Tage einen Vertrag mit ihnen abgeschlossen haben. Der Tag ging 
mit Verhandlungen mit dem Rönig Bell und dem König Aqgua, welch letzterer 
erst am Abend eingetrossen war, hin. Schließlich führten dieselben zu dem 
Ergebnis, daß auch die Könige Bell und Aqua nebst ihren Leuten einen 
Vertrag unterzeichneten, durch welchen sie den Firmen C. Woermann und 
Jantzen und Thormählen sämtliche Hoheiterechte abtraten. In den mit den 
Kamerun-Häuptlingen abgeschlossenen Verträgen sind seiteus der letzteren 
folgende ejerven ganz besonders stipuliert worden: 1) Rechte Dritter sind 
vorbehalten; 2) frühere Handels= und Freundschaftsverträge sollen Gültigkeit 
behalten; 5 der Grund und Boden der Slädte und Ortschaften und ihrer 
Bewohner soll das Eigentum derselben bleiben; 4) die Häuptlinge sollen ihre 
Abgaben erheben dürfen, wie bieher; 5) in der ersten Zeit sollen die Sillen 
und Gebräuche der Eingebornen respekliert werden. Somil konnte die Ober- 
boheeit Sr. Maj. des Kaisers über das ganze ameruu- Gebiet als gesichert 
etrachtet werden, und es herrschte am Abend des 12. Juli große Freude 
unler den dortigen Teutschen. Am anderen “ 25 die Eingeborenen 
aus den entfernteren Ortschaften in ihren buntbemalten, oft 20 Meter langen 
Kanoes, um ihrer Freude über den Anschluß an Deutschland Ansdruck zu 
Feen, und die Angesehenen unter ihnen drängten sich zur Unterzeichuung des 
Vertrags. Nur der lokale Häuptling von Ekre= (engl. Hickory-) Town, Lock 
Preso, war auf einer Handels reise abwesend und sein Stellvertreter wagle 
nicht, für ihn zu zeichuen. Da aber Lock Preso, wenn auch nicht ohne ein 
gewisses Ansehen und eine gewisse Selbständigkeit, doch weit entjernt davon 
ist, eine Stellung einzunehmen, wie elwa Häuptling Dido, sondern unter der 
direkten Oberhoheit King Bells steht, so glaubte ich Etre-Town- ohne weiteres 
als zu dem in den Verkrägen behandelten Gebiele rechnen zu dürfen, indem 
ich für die geeignete Hinzuziehung Lock Preso's nach seiner Nückkehr bei meiner 
Abreise die nötigen Anweisungen Kurückließ. Nachdem ich durch einen von 
den Vertretern der genannten Hamburger Firmen und mir unterzeichneten 
 
	        
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