Die deulsche Kolonialpolilik naqh den osfiniellen Weihbũchtrn. 431
Regierung sogleich in Kraft treten. Zu Urkund dessen haben wir in Gegen-
wart der unterzeichneten Zeugen unsere Unterschriften hierunter vollgogen.
3. Zweiter Bericht Nachtigals über den Abschluß von Protek-
toratsverträgen und das Aubhissen der deutschen Flegge in
Ramernn, Malimba, Klein-Uatanga, Plautation, GCriby und
weiter südlich gelegenen Gebieten an den Reichskanzler:
„Klein-Eloby, den 16. August 1884. GEw. Durchlaucht beehre ich mich,
den nachfolgenden Bericht über meine Thatigkeit in der Biafra-Bai ganz
gehorsamst zu unterbreiten. Nachdem wir am 8§. Juli die Rhede von Waldah
verlassen hatten, wandten wir uns der Biafrra= Bai zu und trafen am 11. Juli
am späten Nachmittag vor der Mündung der Ramerun-Flussee ein. In der
Mündung des Ramernn- Flusses stießen wir auf zwei Woermann'sche Dampfer,
von denen der eine Kohlen jür S. M. S. „Mowe“ nach dort gebracht hatie,
und der anderc, der kleine Rüstendampfer, Mpongwe“, von AMimbia kam und
zu unserer großen Freude den laiserlichen Konsul ]“ Emil Schulgze, den
Agenten von C. Woermann in Kamerun, HOru. E. Schmidt, und Hru. Woer-
mann, einen jüngeren Bruder des Hrn. Ädoif Woermann, an Bord hatte.
Von diesen Herren erfuhren wir zunächst, daß die im Auftrage des Hru.
Adolf Woermann in den in der Biafra-Bai gelegenen Distrikten gelroffenen
Vorbereitungen für eine etwaige Zubejihnahme Deutschlande Aussichten auf
Erfolg böten. Kaum waren wir am nächsten Vormittag vor den dicht neben-
einanderliegenden Residenzen der Rönige Bell und Aqua angelangt, als die
Agenten von C. Worrmann und von Janhen und Thormählen an Bord
kamen und meldeten, daß der Häuptling 2 Dido und seine Unterhäuptlinge am
gestrigen Tage einen Vertrag mit ihnen abgeschlossen haben. Der Tag ging
mit Verhandlungen mit dem Rönig Bell und dem König Aqgua, welch letzterer
erst am Abend eingetrossen war, hin. Schließlich führten dieselben zu dem
Ergebnis, daß auch die Könige Bell und Aqua nebst ihren Leuten einen
Vertrag unterzeichneten, durch welchen sie den Firmen C. Woermann und
Jantzen und Thormählen sämtliche Hoheiterechte abtraten. In den mit den
Kamerun-Häuptlingen abgeschlossenen Verträgen sind seiteus der letzteren
folgende ejerven ganz besonders stipuliert worden: 1) Rechte Dritter sind
vorbehalten; 2) frühere Handels= und Freundschaftsverträge sollen Gültigkeit
behalten; 5 der Grund und Boden der Slädte und Ortschaften und ihrer
Bewohner soll das Eigentum derselben bleiben; 4) die Häuptlinge sollen ihre
Abgaben erheben dürfen, wie bieher; 5) in der ersten Zeit sollen die Sillen
und Gebräuche der Eingebornen respekliert werden. Somil konnte die Ober-
boheeit Sr. Maj. des Kaisers über das ganze ameruu- Gebiet als gesichert
etrachtet werden, und es herrschte am Abend des 12. Juli große Freude
unler den dortigen Teutschen. Am anderen “ 25 die Eingeborenen
aus den entfernteren Ortschaften in ihren buntbemalten, oft 20 Meter langen
Kanoes, um ihrer Freude über den Anschluß an Deutschland Ansdruck zu
Feen, und die Angesehenen unter ihnen drängten sich zur Unterzeichuung des
Vertrags. Nur der lokale Häuptling von Ekre= (engl. Hickory-) Town, Lock
Preso, war auf einer Handels reise abwesend und sein Stellvertreter wagle
nicht, für ihn zu zeichuen. Da aber Lock Preso, wenn auch nicht ohne ein
gewisses Ansehen und eine gewisse Selbständigkeit, doch weit entjernt davon
ist, eine Stellung einzunehmen, wie elwa Häuptling Dido, sondern unter der
direkten Oberhoheit King Bells steht, so glaubte ich Etre-Town- ohne weiteres
als zu dem in den Verkrägen behandelten Gebiele rechnen zu dürfen, indem
ich für die geeignete Hinzuziehung Lock Preso's nach seiner Nückkehr bei meiner
Abreise die nötigen Anweisungen Kurückließ. Nachdem ich durch einen von
den Vertretern der genannten Hamburger Firmen und mir unterzeichneten