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Dieser ist der Vater des von der Faktorei als Haupthändler angestellten
und eines großen Einflusses genießenden Roko und hatte gleichfalls unter-
geichunet. Die unterzeichneten Häuptlinge, an deren Spitze Boté oder King
Boat stand, hatten in dem Kaufvertrage den Wunsch ausgesprochen, daß
Se. Maj. der Kaiser die Oberhoheit über das betreffende Territorium über-
nehmen möchte. Nun war von diesem Kaufvertrage und den aus demselben
refultierenden Vorteilen der Häuptling Ikaka ausgeschlossen worden, weil
weder er noch die ihm unmittelbar unterstehenden Dörfer Landbesih in nächster
Nähe des Flusses hatten. Ikaka war seit fünf oder sechs Jahren anerkanntes,
durch Wahl eingeseytes Oberhaupt der Chefs der Benitagegend gewesen und
hätte, wenn er noch Wahlkönig war, bei der ganzen Angelegenheit nicht
übergangen werden durfen- Die von mir befragten Notabeln der Gegend
versicherten mir aber, daß Ikaka schon vor dem Abschluß des Kontraktes
seiner Würde enthoben hae sei, weil er verschiedentlich Anlaß zur Unzu-
friedeuheit bei der Entscheidung von Streitsachen gegeben hatte. Teils wegen
dieser Absetzung, teils entrüstet über die Mißachtung, die man ihm bei dem
Abkommen der übrigen Häupklinge mit dem Woermann'schen Agenten begeigt
hatte, begab er sich in Begleitung von einigen angesehenen Männern seines
Distrikts nach Gabun und schloß am 3. November mit dem dortigen Gon-
verneur einen Verkrag, durch den das Land der Sonveränctät Frankreichs
unterstellt wird. Dieser Vertrag ist nicht von ihm in seiner Eigenschaft als
König abgeschlossen Warheme sondern neunt als solchen einen gewissen Ba-
bendsche. König Babendsche aber, einst unbestrittenes Oberhaupt in beiden
Uferlandschaften des Benita-Flusses, ist vor etwa sechs Jahren gestorben und
hat keinen Sohn, sondern nur einen adoplierten Neffen namens Ngunde
hinterlassen, der von den Häuptlingen nicht als König anerkannt wurde.
Nieser Ngunde nun hatte unter dem Namen seines Adoptivvaters den Ver-
trag unterschrieben. Ta mir weder Ilaka noch Ngunde irgend ein Recht zu
haben scheinen, über die Uferterritorien des Flusses zu verfügen, so glaube
ich annehmen zu sollen, daß sich ihr Vertrag mit den Franzosen auf die
vom Mbinipoint nach Süden gelegenen Distrikte beziehe, unterstellte das von
den Häuptlingen der Firma C. Woermann gekaufte Land gemäß dem von
jenen in dem Kaufvertrag ausgesprochenen Wunsche der Oberhoheit Sr. Maj.
des Kaisers und hißte die kaiserliche Flagge auf beiden Ufern des Flusses.
Auf dem Südufer that ich dies unter besonderem Vorbehalt, weil mir nicht
ganz klar wurde, ob Ilaka dort nicht doch noch von der Majorität in seiner
früheren Würde anerkannt werde; wenigsteus konnte ich feststellen, daß das
von den Distrilten des Nordufers gewählte Oberhaupt Boké auf der Süd-
seite des Flusses seine Antorität nicht geltend machen konnte. Vom Benita-
Flusse begaben wir uns am 3. August nach Klein-Eloby, der Insel, welche
den Firmen C. Woermann, Janzen u. Thormählen und Gödelt u. Gütschow
als Stapelplab dient. Von hier aus fahr ich am 6. August auf dem von
der Firma Janben u. Thormählen zur Verfügung gestellten kleinen Küsten-
dampfer „Fan“ nach den in der Nähe des Kap St. John belegenen Baput
Distrikten, mit deren Häuptlingen der Agent von C. Woermann, Hr. A.
Lubke, Verträge abgeschlossen hatle. Unmittelbar nördlich vom Kap St. John
liegen einige Distrikte, welche von Benga, die aus Corisco stammen, bewohnt
werden. Die Häuptlinge derselben legten mir spanische Papiere vor, aus
denen klar hervorging, daß die spanische Regierung die Benga als ihre ünter-
thanen betrachtet. Nördlich von diesem Küstenstrich liegt zwischen Gumbe-
gumbe und dem Point Belva ein kleiner unter den Häuptlingen N'Yambo
und N'Jumbo stehender Distrikt, in dem sich zu Itala-Manga eine Zweig-
Faktorei von C. Woermann befindet. Hier war ein Kaufvertrag abgeschlossen
worden, und wurde auf Grund desselben von mir die kaiserliche Oberhoheit
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