Die deulsche Kolosislypelilik nach den offizielen Weißbächern. 437
proklamiert. Nördlich von diesem Distrikte liegt das kleine Gebiet des Häupt-
lings Masongo, der sich vertrags mäßig Frankreich unterstellt hat, und nörd-
lich von diesem liegen wieder zwei Distrikte, welche sich, der erste unter dem
Häuptling Jlaka vom Bagapoint bis jum Tschonipoint, der zweite unter
dem Häuptling Cumballa vom Dschonipoint bie nach Handsche erstrecken.
Iu beiden wurde die Proklamierung der Oberhoheit Sr. Maj. des Kaisers
vorgenommen, aber dem Häuptling Eumballa der darauf bezügliche Alt
wieder entzogen, da nachträglich entdeckt wurde, daß auch für sein Land
bereits ein Vertrag mit Frankreich eristierte. Mit Rücksicht auf die ver-
wickelten Verhältnisse, welche ich in dem ganzen Rüstenstriche von Batanga
bis zum Kap St. John vorgefunden hatte, hielt ich es für geboten, nach
Gabun zu gehen, um mich mit dem dortigen Gonwverneur auszusprechen. Am
10. August begab ich mich also wieder an Vord S. M. S. „Möwe“ nach
Gabun, wo am folgenden Vormittage auch das F#zösicche Kanonenboot
„Basilisl“, das nach Benita geschickt worden war und unter dem Kommando
bes Linienschiffelientenants Felir stehl., eintraf. Ich hatte an diesem und
dem folgenden Tage längere Unterredungen mit dem Gonverneur Hrn. Cornnt
Gentille. Derselbe sagte mir, meine Thätigkeit von Batanga südwärts sei
gesianee die französischen Interessen zu beeinträchtigen, denn nicht allein
abe die Regierung der Republil ein vertragemößiges Necht auf dortige
Küstengebiete sondern der Besitz eines Teiles derselben sei auch für die Zu-
kunft Gabuns unembehrlich. Nachdem ich ihm die Gründe für mein Vor-
gehen dargelegt hatte, meinte Hr. Cornut Gentille, daß alles darauf an-
kommen werde, eine passende Demarkationelinie für die deutschen und frau-
gösischen Ansprüche zu finden, was bei dem guten Einwernehmen zwischen
der kaiserlichen Regierung und derjenigen, der französischen Republik keine
Schwierigkeiten haben werde. (gez.) Dr. Nachtigal.
Zweites Weißbuch.
Das zweite Weißbuch erschien am 12. Dezember 1884
und umfaßt diplomatische Aktenstücke über Angra Pequenna bis
zum 15. Oktober 1884. Die Zahl derselben beträgt 54. Unter
dem 4. Februar 188 3 fragt das deutsche auswärtige Amt bei der
englischen Regierung an, ob letztere das Lüderitz'sche Unternehmen
schügen könne. Granville erklärt unterm 23. Febrnar dies für
unmöglich. Am 12. November 1883 folgt diesseits die Aufrage,
ob England auf Angra Pequenna Ansprüche erhebe. Grawille
erwidert am 23. November, England halte eine fremde Kolonie
an der Küste Westafrikas für einen Eingriff in die Rechte Eng-
lands. Am 24. April 1884 wird der deutsche Konsul in der
Kapstadt beauftragt, zu erklären, daß Lüderitz's Niederlassung unter
dem Schutze des Deutschen Reiches stehe. Gleichzeitig wird der
deutsche Botschafter beauftragt, dies Granville mitguteilen. Am
27. Mai entschuldigt Granwille die Verzögerung seiner Antwort
betreffend Angra Pequenna mit der Ministerkrisis im Kapland.
Am 4. Juni wird der deutsche Botschafter angewiesen, die Annexion
der westafrikanischen Küste bis zur Wallfischbai durch das Kap-
land nicht anzuerkennen, und am 10. Juni erhält er für eine