Full text: Europäischer Geschichtskalender. Fünfundzwanzigster Jahrgang. 1884. (25)

438 Anhang. 
Besprechung mit Granville folgende Instruktion: Unser Verhalten 
muß darauf gerichtet sein, in Deutschland den Eindruck zu ver- 
hüten, als ob wir dem in der That aufrichtig vorhandenen Wunsche 
eines guten Einvernehmens mit England vitale Interessen Deutsch- 
lands opfern könnten. Am 22. Juni folgt der Beschluß der 
englischen Regierung, das deutsche Protektorat über Angra Pequenna 
anzuerkennen. Am 19. Juli wird durch eine Note des englischen 
Botschafters die bedingte Anerkennung des deutschen Protektorats 
über Angra Pequenna angezeigt und die kommissarische Behand- 
lung der Streitfragen vorgeschlagen. Am 19. August wird der 
deutsche Botschafter zu der Mitteilung beauftragt, daß auch die 
deutschen Erwerbungen nördlich vom Lüderitz-Lande unter dem 
Schutze des Reiches stehen. Am 22. August verlangt Deutschland, 
daß England die Anträge der Kap-Kolonie nicht genehmige. Am 
22. September begrüßt die englische Regierung Deutschland als 
Nachbar in Südwestafrika, beansprucht die Oberhoheit nur für die 
Wallfischbai und die Inseln und acceptiert eine gemischte Kom- 
mission für die streitigen Besitzansprüche. 
Wir entnehmen der Sammlung folgende Aktenstücke als die 
wichtigsten: 
1. Die Anerkennung des deutschen Protektorats über Angr 
Peqnenna wurde von England in der Note des englischen Faehe 
in Berlin, Lord Ampthill, vm 19. Juli 1884 ausgesprochern 
„Britische Botschaft. Berlin, den 19. Juli 1884. Hr. Diatssetretär 
Nach forgfältiger Prüfung der gepflogenen Verhandlungen und aller Um- 
stände des Falles ist die Regierung J. M. zu dem folgenden Beschlusse ge- 
kommen: Mir Nücksicht auf die Erklärungen, welche sie bezüglich der Grenzen 
der Kap-Kolonie öffentlich gegeben hat, kann sie den Anuspruch der kaiserlich 
dentschen Regierung, deutschen Unterlhauen Schutz zu gewähren, welche in 
Augra Pequenna unter den dortigen eingebornen Häuptlingen sich nieder- 
gelassen haben, nicht bestreiten; ebensowenig aber kann über die Zugehörigkeit 
von Walfisch-Bai und der bei Angra Pequenna befindlichen Inselu Groß-= 
brikannien ein Zweifel erhoben werden. Die Regierung J. M. ist daher 
bereit, die Berechtigung der deutschen Regierung zum Schute ihrer Unter- 
thanen am genaunten Orte anzuerkennen, sobald zwischen den beiden Negie- 
rungen eine Ülbereinkunft sich zustande bringen läßt, welche Sicherheit dafür 
gibt, daß an keinem Punkte der in Frage stehenden Küste eine Strafkolonie 
gegründet wird, und daß Vorkehrungen getroffen werden, um die erworbenen 
Rechte und die Interessen britischer Unterthauen, welche irgendwelche Gerecht- 
same haben oder in jeuen“ Gegenden Geschäfte treiben, anzuerkennen und zu 
schüben. Die Regierung I. M. ist der Ansicht, daß der beste Weg, um alle 
widersprechenden Ansprüche zu schlichten, voraussichtlich die Ernennung einer 
englisch-dentschen Kommission sein würde, mit der Aufgabe, alle solche An- 
sprüche 4½ u und Stelle zu prüfen und zu entscheiden.“ 
rlaß des Fürkeen Bismarck an den deutschen Botschafter in 
eoudon * 21. Juli 1884 (in Erwiderung der obigen Note): 
arzin, 24. Juli 1884. Lord Ampthill hat am 19. d. M. eine 
Angra Pequenna betressende Note an mich gerichtet, durch welche Ew. Exzellenz
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.