438 Anhang.
Besprechung mit Granville folgende Instruktion: Unser Verhalten
muß darauf gerichtet sein, in Deutschland den Eindruck zu ver-
hüten, als ob wir dem in der That aufrichtig vorhandenen Wunsche
eines guten Einvernehmens mit England vitale Interessen Deutsch-
lands opfern könnten. Am 22. Juni folgt der Beschluß der
englischen Regierung, das deutsche Protektorat über Angra Pequenna
anzuerkennen. Am 19. Juli wird durch eine Note des englischen
Botschafters die bedingte Anerkennung des deutschen Protektorats
über Angra Pequenna angezeigt und die kommissarische Behand-
lung der Streitfragen vorgeschlagen. Am 19. August wird der
deutsche Botschafter zu der Mitteilung beauftragt, daß auch die
deutschen Erwerbungen nördlich vom Lüderitz-Lande unter dem
Schutze des Reiches stehen. Am 22. August verlangt Deutschland,
daß England die Anträge der Kap-Kolonie nicht genehmige. Am
22. September begrüßt die englische Regierung Deutschland als
Nachbar in Südwestafrika, beansprucht die Oberhoheit nur für die
Wallfischbai und die Inseln und acceptiert eine gemischte Kom-
mission für die streitigen Besitzansprüche.
Wir entnehmen der Sammlung folgende Aktenstücke als die
wichtigsten:
1. Die Anerkennung des deutschen Protektorats über Angr
Peqnenna wurde von England in der Note des englischen Faehe
in Berlin, Lord Ampthill, vm 19. Juli 1884 ausgesprochern
„Britische Botschaft. Berlin, den 19. Juli 1884. Hr. Diatssetretär
Nach forgfältiger Prüfung der gepflogenen Verhandlungen und aller Um-
stände des Falles ist die Regierung J. M. zu dem folgenden Beschlusse ge-
kommen: Mir Nücksicht auf die Erklärungen, welche sie bezüglich der Grenzen
der Kap-Kolonie öffentlich gegeben hat, kann sie den Anuspruch der kaiserlich
dentschen Regierung, deutschen Unterlhauen Schutz zu gewähren, welche in
Augra Pequenna unter den dortigen eingebornen Häuptlingen sich nieder-
gelassen haben, nicht bestreiten; ebensowenig aber kann über die Zugehörigkeit
von Walfisch-Bai und der bei Angra Pequenna befindlichen Inselu Groß-=
brikannien ein Zweifel erhoben werden. Die Regierung J. M. ist daher
bereit, die Berechtigung der deutschen Regierung zum Schute ihrer Unter-
thanen am genaunten Orte anzuerkennen, sobald zwischen den beiden Negie-
rungen eine Ülbereinkunft sich zustande bringen läßt, welche Sicherheit dafür
gibt, daß an keinem Punkte der in Frage stehenden Küste eine Strafkolonie
gegründet wird, und daß Vorkehrungen getroffen werden, um die erworbenen
Rechte und die Interessen britischer Unterthauen, welche irgendwelche Gerecht-
same haben oder in jeuen“ Gegenden Geschäfte treiben, anzuerkennen und zu
schüben. Die Regierung I. M. ist der Ansicht, daß der beste Weg, um alle
widersprechenden Ansprüche zu schlichten, voraussichtlich die Ernennung einer
englisch-dentschen Kommission sein würde, mit der Aufgabe, alle solche An-
sprüche 4½ u und Stelle zu prüfen und zu entscheiden.“
rlaß des Fürkeen Bismarck an den deutschen Botschafter in
eoudon * 21. Juli 1884 (in Erwiderung der obigen Note):
arzin, 24. Juli 1884. Lord Ampthill hat am 19. d. M. eine
Angra Pequenna betressende Note an mich gerichtet, durch welche Ew. Exzellenz