Full text: Europäischer Geschichtskalender. Fünfundzwanzigster Jahrgang. 1884. (25)

440 Anhang. 
erwidert: Der Ausdruck in der Note des englischen Botschafters vom 19. 
v. M. „Security“ habe weiter keine andere Bedeutung haben sollen, als dem 
Wunsche der königlich großbritannischen Regierung wegen Nichtanlegung von 
Strafkolonien Ausdruck zu verleihen. Nehme die kaiserliche Regierung daran 
Anstoß, so sei er bereit dazu, ähnliche Verpflichtlungen von englischer Seite 
in Beziehung auf Strafkolonien überhaupt zu übernehmen, oder falls das 
nicht gewünscht werde, sich nur auf die mündlichen Versicherungen zu be- 
ziehen. Lord Grawille versicherte auf das bestimmteste, daß es dem hiesigen 
Kabinett gar nicht in den Sinn komme, dentschen Unternehmungen Schwierig- 
keiten zu bereiten, auch bestehe hier keine Eifersucht in Beziehung auf die 
deutschen Kolonialbestrebungen weder in Angra Pequenna noch in anderen 
Weltteilen. Die dentschen Kolonisten seien den Engländern immer die liebsten. 
Wenn aber in Angra Pequenna eine deutsche Niederlassung entstehe, so werde 
sie doch die Nachbarin einer bedeutenden englischen Kolonie, und es sei von 
löchster Bedentung, daß Nachbarn von vorneherein auf guten Fuß sich stellten. 
Deshalb glaube er, daß es, um alle Miswerständnisse von vorneherein und 
für die Zukunft zu vermeiden, sehr nitzlich sein würde, wenn wegen der 
Grenzen und überhaupt wegen anderer Fragen eine Verständigung gesucht 
würde, und dazu würde er die Ernennung von Kommissaren für den rich- 
tigsten Weg halten.“ 
Während solche Erklärungen abgegeben wurden, ließen die 
Mitteilungen des deutschen Konsuls in Kapstadt keinen Zweifel 
darüber, daß der Kolonialsekretär Lord Derby von London aus 
die Kap-Regierung anstachelte, durch Annexion der ganzen, noch 
herrenlosen Küste Südwestafrikas, nur mit Ausnahme Angra Pe- 
quennas, dieser deutschen Erwerbung jede Entwicklung zu verlegen. 
„Dieses Verfahren“, schreibt am 2. August Graf Hatzfeldt an den 
Grafen Münster, „ist um so auffallender, als unmittelbar vor 
dem Erlaß der telegraphischen Weisung nach Kapstadt am 14. v. 
M. Lord Granville dem Grafen v. Bismarck und hierauf Ew. 
Exzellenz Abschrift des Erlasses an Lord Ampthill mitteilte, in 
welchem nochmals auf die von der großbritannischen Regierung 
öffentlich bezeichnete Grenze der Kap-Kolonie, also den Oranje- 
Fluß, mit einziger Ausnahme der Walfisch-Bai und einiger Inseln 
bei Angra-Pequenna, ausdrücklich hingewiesen wurde.“ Und am 
17. erteilt der Staatssekretär telegraphisch dem kaiserlichen Bot- 
schafter in London den Auftrag, zu erklären, daß der Annexions= 
beschluß des Kap-Parlaments der deutschen Regierung Verlegenheit 
bereite, da sie den nämlichen Beschluß gefaßt habe; ein Telegramm 
des Kapitäns der „Elisabeth“ vom 14. hatte inzwischen gemeldet, 
daß am 7. die ganze Küste vom Oranje-Fluß bis Kap Frio, mit 
Ausnahme der Walfisch-Bai, unter deutschen Schutz gestellt wor- 
den sei. 
! 1. Erlaß des Staatssekrelärs Graf Hatfeld vom 19. August 1884 
an den deutschen Geschäfteträger v. Plessen in London (das Telegramm an 
Graf Münster vom 17. weiter ansführend): 
„Berlin, den 19. August 1884. Im Anschluß an mein Telegramm 
vom 17. d. M. ersuche ich Ew. Hochwohlgeboren, Lord Grauville baldigst
	        
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