Full text: Europäischer Geschichtskalender. Fünfundzwanzigster Jahrgang. 1884. (25)

Die deuische Kolonialpolilik nach den off#iellen Weihbächern. 443 
mit brilischen Rechten unverträglich und verlehzend wären für Personen, die 
auf eine „Reihe von Jahren jene Inseln von der englischen Krone gepachtet 
haben. Die Regierung Ihrer Majestät glaubt nach dem Wortlant der letzten 
Note des Barons v. Plessen annehmen zu dürsen, daß die deutsche Regierung 
geneigt ist, sich mit dem Vorschlage einer gemischten Kommission behuf= Be- 
stimmung und Sicherung der Nechte britischer Umierthanen. die sich in dem 
unter das deulsche Proteltorat unterstellten Territorium niedergelassen haben, 
einverstanden zu erllären. Die englische Regierung stimmt ihrerseits der 
Vereinbarung einer solchen Maßregel bereitwilligst zu. über einen weiteren 
Punkt besüglich des deutschen Vorgehens würde Ihrer Majestät Regierung 
erfreut sein, thunlichst bald Auskunft zu haben: Die Gesetze der Kap-Rolonie 
und die britischen Gerichtshöse in Südafrika haben bisher ihre Kompeteng 
auf sämtliche britische Unterthanen erstreckt in allen Teilen von Südafrika, 
nördlich vom 25. Grad Parallellreis, welche nicht unter der Juriediktion 
einer anderen zivilisierten Regierung siehen. Nach britischen Grundsätzen 
würden mit dem deutschen Protektorate. vorausgesetzt, daß es einen terri- 
torialen Charakter hat, die statutarische Gerichtsbarkeit der Gerichts ahöfe der 
Kap-Kolonie, wie weit sich deren Gebiet auch erstrecken möge, ein Ende 
nehmen. Mithin werden Vergehen, die bisher zur Rompetenz jener Gerichts- 
höfe gehörten, fernerhin nicht mehr vor diesen zur Aburteilung gelangen. 
Aus diesem und anderen Gründen ist es der Regierung Ihrer Majestät 
wichtig, zu wissen, ob ihre Annahme gerechtfertigt ist, daß das deutsche Pro- 
tektorat einen politischen und terrilorialen Charakter habe, und daß es nicht 
bloß über die Personen der deutschen Unterthanen in der Art ausgeübt 
werde, wie jede zivilisierte Macht, welche die Mittel dazu hat, es über ihre 
in unhivilisierten Gegenden Handel treibenden Unterthanen ausübt. Ferner, 
ob sich das Protektorat über die ganze Küste bis zur portugiesischen Grenze 
(ausgenommen Walfisch- Bai und die britischen Inseln) erstrecken, oder aber. 
ob es auf gewisse Küsteupunkte sich beschränlen soll, und wenn dies der Fall 
ist, welches diese Punkte und wo deren genaue Grenzen sind. Aus dem vor- 
erwähnten Grunde ist eine Auskunft sowohl über die Längen= als auch über 
die Breilenausdehnung des Protektorats erwünscht. Was die Natur der 
innerhalb des Protektoratsgebietes einzusetzenden Behörden anbelangt, so würde 
die Regierung Ihrer Mojestät es allerdinge lieber sehen, daß direkt von der 
deutschen Regierung ressortierende Behörden eingesetzt würden. Im übrigen 
hegt sie zu der erleuchleten Weisheit und der liberalen Politik der kaiser- 
lichen Regierung das Vertrauen, daß sie geeignete Einrichlungen schaffen werde, 
um britischen Unterthanen in ihren Handelsunternehmungen und ihrem wohl- 
erworbenen Besitztum vollen gesetzlichen Schu zu gewähren. Was die Klagen 
über die Haltung der Regierung Ihrer Majeslät und der Rap-Kolonie au- 
belangt, ihre Handlungen und Beweggründe, so würde Ihrer Majestaͤt Re- 
gierung eine zwecklose Kontroverie darüber gern vermeiden. Da aber jene 
Klagen, wenn nicht ganz und gar, so in der Hauptjache auf einem Miß- 
verständnis beruhen, außerdem auf einem begreiflichen Mangel an Bekannt- 
schaft mit dem dunkleren Detail der britischen Kolonialgesehgebung und 
Geschichte, so beabsichtigt Lord Granville, mich mit einem zur Mitteilung 
an die kaiserliche Regierung bestämmten Memorandum zu versehen, welches 
eine genaue Aufklärung über alles geben soll, was die Mgierung Ihrer 
Majestät in dieser Angelegenheit gethan und in welcher Absicht. Lord Grau- 
ville hofft, daß eine Prüfung dieser Aufklärungen alle Mißpverständnisse, 
welche den Gegenstand der früheren Korresponden) bildeten, beseitigen, und 
daß alsdam Deutschland bereit sein werde, in freundschaftlichem Einver- 
nehmen mit den Regierungen Ihrer Majestät und der Kap-Kolonie die Ver- 
hälluisse in Südafrika so auszugestalten, wie es für die glückliche Entwick-
	        
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