Full text: Europäischer Geschichtskalender. Fünfundzwanzigster Jahrgang. 1884. (25)

Uebersichl der polilischen Enlwickelnng des Jahres 1884. 477 
dahin, das Land in seinem Interesse auszubenten und die Koslen 
dafür demselben allein auf#uhalsen. Von einer Stärkung der Auto- 
rität des Khedive kann keine Rede sein, eher vom Gegenteil. Im 
Jahre 1883 behaupteten dieser und seine Regierung unter der Lei- 
tung Scheriff Paschas noch eine gewisse Selbständigkeit, mit dem 
Eintritte Nubar Paschas siel auch diese und selbst der Schein einer 
solchen dahin. Der Khedive mußte in allen Dingen ihun, was die 
Engländer für gut fanden zwar in ihrem, nicht in seinem Interesse; 
Nubar ist ihr zu allem bereites Werkzeug und den übrigen Mini- 
stern wurden englische Unterstaatssekretäre beigegeben, welche die Ber- 
fügungen trafen und den Ministern lediglich zur Unterschrift vor- 
legten. Die Regierung des Landes war keine ägyptische, sondern 
thatsächlich eine englische, der aber jede Einheitlichkeit und jede 
Planmäßigkeit fehlte und die begreiflicher Weise nach allen Seiten 
auf einen geheimen Widerstand stieß: die Aegypter wären sichtlich 
unter einem offen englischen Regiment vielfach besser dran gewesen 
und der Khedive hätte dabei nicht viel verloren. Die Engländer 
konnten es im Grunde selbst nicht läugnen und entschuldigten sich 
damit, daß ohne Annerion oder förmliches Protektorat bei der bloßen 
Okkupation mehr und besseres einfach nicht möglich sei. Von ernst- 
haften Reformen in der Gesetzgebung oder Verwaltung war keine 
Rede und selbst von bloßen Versuchen in dieser Beziehung hat nie 
das Mindeste verlautet. In den von den großen und größeren 
Städten abseits gelegenen Gegenden machten sich sogar anarchische 
Erscheinungen bemerkbar, denen weder die englische Regierung noch 
die ägyptischen Unterbehörden zu wehren vermochten. Am aller- 
schlimmsten aber gestaltete sich in den wenigen Jahren der englischen 
Herrschaft die Finanzlage des Landes. Glängend war dieselbe aller- 
dings auch schon vorher nicht, da die auswärtige Schuld trotz der 
Reduktion schwer auf dem Lande lastete und nach Bezahlung der 
Interessen derselben nur eine bescheidene Summe für die innere Ver- 
waltung übrig blieb. Unter dem englisch-französischen Kondominat 
hatten aber doch jene regelmäßig bezahlt und diese wenigstens leidlich 
fortgeführt werden können. Unter der englischen Herrschaft änderte 
sich das schnell und in bedenklichstem Grade. Die Zerstörung Alexan- 
driens durch das Bombardement der englischen Flotte rief eine Un- 
masse von Entschädigungsansprüchen hervor, die von seite der Mächte 
einen gewissen Rückhalt fanden, den unmöglich weder Aegypten noch 
England ignorieren konnten. Von Gott und Rechtswegen hätte
	        
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