Full text: Europäischer Geschichtskalender. Fünfundzwanzigster Jahrgang. 1884. (25)

Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. (Febr. 8.) 19 
Regierung für Stipendien und Unterstützungen an dürftige Semi- 
naristen und Präparanden mit 165,000 M. nicht weniger als 
77,965 M. und Kopp (ultram.) erklärt, daß die Stellung der Rechten 
in der Frage der Aufhebung des siebenten Schuljahres gegen frühere 
Landtage nicht verändert sei, daß vielmehr auf einen nochmaligen 
Antrag auf Aufhebung nur deshalb Verzicht geleistet wurde, weil 
zur Zeit keine Aussicht bestehe, daß die Kammer der Reichsräte den 
Wünschen der Rechten der Abgeordnetenkammer Rechnung tragen 
werde. 
8. Februar. (Bayern.) II. Kammer: Finanzausschuß: sieht 
sich gern oder ungern schließlich doch genötigt, die Beibehaltung des 
bisherigen Malzaufschlags von 6 M., obgleich es allerdings die 
kleineren Bräuer stark belastet, zu beantragen und lediglich schärfere 
Strafen gegen die Bierpantscherei in Vorschlag zu bringen, da sonst 
das Budget nicht im Gleichgewicht erhalten werden könnte. 
8. Februar. (Sachsen.) II. Kammer: genehmigt die Vor- 
lage der Regierung für Erbauung einer Reihe von Sekundärbahnen 
im Betrage von 10,107,905 M. 
8. Februar. (Heffen.) II. Kammer: lehnt mit 29 gegen 
12 Stimmen einen Antrag auf Einführung direkter Wahlen ab, 
nimmt dagegen den Antrag an, die Steuerzahlung als Bedingung 
der Ausübung des Wahlrechts aufzugeben und das Wahlrecht der 
größeren Städte zu erweitern und schließt sich mit 22 gegen 17 
Stimmen dem Antrag der Ausschuß-Minorität an, einen Antrag 
von Metz auf Umgestaltung der Kammern im Sinne des Einkammer- 
systems der Regierung zur Erwägung zu überweisen. 
Metz begründet seinen Antrag anknüpfend an die Thatsache, daß in- 
folge des Ubergangs eines großen Teils des Gesetzgebungs- und Aufsichts- 
rechts der Bundesstaaten auf das Reich nicht nur die Volksvertretungen der 
Einzelstaaten an öffentlichem Prestige die stärkste Einbuße erlitten, sondern 
auch das politische Leben derselben zur Stagnation gebracht worden, betont, 
daß es eine eminent patriotische Pflicht sei, das Ansehen der Kammer, die 
jetzt kaum mehr als allenfalls einen Landesausschuß und Wirtschaftsfaktor 
bedeute, zu heben. Dem stünde aber als Haupthindernis die Existenz einer 
ersten Kammer entgegen, hinter welche sich die Regierung regelmäßig stecke, 
um die Thätigkeit der eigentlichen Volksvertretung lahm zu legen. so daß 
unser sog. Konstitutionalismus nur noch ein Schein-Konstitutionalismus sei. 
Dies führe zu einem Schaukelsystem, unter dem notwendigerweise die wichtig- 
sten Interessen des Landes umsomehr leiden müßten, als die erste Kammer 
als kritischer Faktor gar nicht in Betracht käme, da sie in wichtigen Fragen 
— wie dies auf ihrer Zusammensetzung durch meist „geborene Gesetzgeber" 
beruhe — stets fraglos mit der Regierung stimme. Auf den Einwand, 
das sein Antrag aussichtslos sei und deshalb besser nicht gestellt werden 
sollte, antwortet er, daß er nicht müde werden würde, ihn immer wieder 
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