Full text: Europäischer Geschichtskalender. Fünfundzwanzigster Jahrgang. 1884. (25)

Das denische Reich und seine einzelnen Glieder. (Märg 27.) 41 
93,75 Prozenk Polarisation anzusehen. 2) Die gegenwärtige Nübenstener ist 
von 1.60 —+ auf 1,70 „/& für den Doppelzentuer roher Rüben zu erhöhen. 
3) Die Ausfuhrvergütung für den Doppelzentner Zucker ist wie folgt festzu- 
setzen: a) für Nohzucker von mindesteus 88 Prozent Polarisation auf 17.15 : 
b) für Kandis und für Zucker in weißen, vollen, harten Broden oder in 
Gegenwart der Zollbehörde zerkleinert 21,15 .A; c) für allen übrigen harten 
Zucker, sowie für allen weißen, trockenen (nicht über 1 Prozent Wasser ent- 
haltenden) Zucker in Rristall-, Krümel= und Mehlsorm von mindestens 98 
Prozent Polarisalion 19,80 7 4) Die Statistik der Zuckerproduktion und 
Besteuerung ist nach Maßgabe der speziellen Vorschläge zu verbessern, und 
es sind die selbständigen Melasseentzuckerungsanstalten, die Zuckerraffinerien, 
sowie die Stärkezucker= und Stärkejyrup-Fabriken unter Kontrolle Zu stellen. 
5) Die für Zucker bestehenden Eingangszölle sind nicht herabzusetzen. 6) Die 
Safkkochereien und Krautfabriken sind nicht unter Kontrolle zu stellen. 7) Den 
Nohyuckerfabrikanten und Naffineuren ist die stenerfreie Lagerung von Zucker 
mit der Maßgabe zu gestatten, daß die Zucker beim Verbringen auf das 
Lager die gesebliche Bonifikation erhalten, und daß dieselben bei der Ent- 
nahme aus dem Lager und der Uberführung in den freien Verkehr des Zoll- 
gebietes zum Bonifikation#ssatz wieder zu versteuern sind; die Kreditfrist der 
Rohzuckerfabrikanten mit sechr Monaten ist beizubehalten, dagegen den Naffi- 
neuren bei Entnahme von Nohzucker aus dem Lager Zu Raffineriezwecken 
eine Kreditfrist von drei Monaten zu bewilligen, vorbehaltlich erforderlich 
scheinender besonderer Maßnahmen, zur Sicherung des siskalischen Interesses 
in der Ubergangsperiode. 
27. März. (Deutsches Reich.) Neichstag: Minister v. Putt- 
kamer gibt in der Kommission für Vorberatung des Sogzialisten= 
gesetzes gegen das Zentrum die Erklärung ab, daß die verbündeten 
Regierungen die Annahme oder die Ablehnung des Sozialistengesetzes 
wünschen, eine jede Amendierung desselben aber perhorreszieren. Die 
Erklärung findet von seite des Zentrums sofortige Beantwortung. 
Windthorst und v. Kehler treten sowohl aus der Sozialisten= wie 
aus der Unfallgesetzkommission aus, werden indes durch andere Mit- 
glieder ihrer Partei ersetzt. Die Führer der Klerikalen wollen eben 
für alle Fälle freie Hand behalten. 
Abg. v. Schwarze bringt einen von zahlreichen Konservativen, 
Zentrumsmitgliedern und einigen Freikonservativen unterzeichneten 
Antrag auf Vorlegung eines Börsengesetzes und eines wirksameren 
Börsensteuergesetzes ein. Derselbe lautet: 
„Der Reichstag wolle beschließen: In Erwägung 1) daß im öffent- 
lichen Interesse der Börsenverkehr der reichsgesehlichen Regelung bedarf, 
2) daß das Gesetz, betreffend die Erhebung von Neich'stempelabgaben vom 
1. Juli 1881 weder in technischer noch in finanzieller Beziehung sich als 
ausreichend erwiesen — den Anndesrat zu ersuchen, den Eutwurf sowohl 
eines Börsengesetzes als auch eines wirksameren Börseusteuergesetzes, etwa auf 
Grundlage eines Register= oder Schlußnotenzwanges unter Steigerung nach 
Skalen oder Prozenten, zu beschließen und die Vorlegung an den Neichstag 
herbeizuführen.“ 
27. März. (Preußen.) Durch Beschluß des Staatsmini-
	        
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