Full text: Europäischer Geschichtskalender. Fünfundzwanzigster Jahrgang. 1884. (25)

Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. (Mai 24.- 28.) 61 
Lesung aufhebt und die Regierungsbestimmungen wiederherstellt, 
namentlich auch die 13wöchige Karenzzeit. 
Das Zustandekommen des Unfallgesetzes ist nach diesen Kommissions- 
beschlüssen gesichert und zwar auf der Grundlage des „unbedingten Entgegen- 
kommens der Konservativen und Ultramontanen. Die Nationalliberalen, 
welche in der Kommission wesentliche Verbesserungen durchsetzten, sind durch 
die konservativ-klerikale Union demonstrativ beiseite geschoben worden; diese 
will das Anerbieten der nationalliberalen Partei, thätige Mithelferin zu sein 
am sozialreformatorischen Werke, durch überbieten unschädlich machen, weil 
sie in jener Konkurrenz der Nationalliberalen eine Bedrohung ihrer eigenen 
Machtstellung erblickt. 
24. Mai. (Hessen.) Minister Stark sieht sich der öffentlichen 
Meinung gegenüber veranlaßt, seine Demission einzugeben, weil er 
nicht im stande war, die morganatische Trauung des Großherzgogs 
mit Frau v. Kolemine zu hintertreiben. Dieselbe wird angenommen: 
Stark tritt in Ruhestand und wird durch Finger ersetzt. 
25. Mai. (Bremen.) Hier wird eine von der geographi- 
schen Gesellschaft mit Hilfe der argentinischen Regierung veranstaltete 
argentinische Ausstellung eröffnet. Dieselbe bietet in seltener Voll- 
ständigkeit eine Auswahl der Naturprodukte und Fabrikate jener 
großen südamerikanischen Republik, von welcher Deutschland wichtige 
Rohstoffe für seine Industrie, wie Wolle und Häute bezieht, während 
Argentinien, das vorzugsweise Landwirtschaft und Viehzucht treibt, 
ein bedeutendes Absatzfeld für die deutschen Export-Mannfakturen 
bildet. 
28. Mai. (Deutsches Reich.) Bundesrat: demselben geht 
vom Reichskanzler ein Gesetzentwurf über Abänderung des Zolltarifs 
und Erhöhung der Zölle für eine ganze Reihe von Artikeln zu und 
ferner eine Vorlage über die Regelung der Rübenzuckersteuer. Die- 
selbe nimmt die Erhöhung der Rübensteuer auf 1 M. 80 ct. pro 
Doppelzentner Rüben in Aussicht und beläßt die Exportbonifikation 
auf der nach dem provisorischen Gesetze vom vorigen Jahr nor- 
mierten Höhe. Als Einführungstermin wird der 1. August 1885 
vorgeschlagen. 
28. Mai. (Baden.) II. Kammer: zeigt einen gewissen Um- 
schwung in der bisher entschieden den agrarischen Bestrebungen gün- 
stigen Strömung: der von der I. Kammer warm begrüßte Vorschlag 
der Errichtung einer Landeskreditkasse für die Zwecke des gesamten 
landwirtschaftlichen Immobiliarkredits wird lebhaft bekämpft und 
abgelehnt und ebenso die Anregung zur Errichtung einer Landes- 
hagelversicherung mit Zwangsbeitritt.
	        
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