Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. (Juni 17. —21.) 105
17. Juni. (Aktiengesetz.) Die „Nordd. Allg. Ztg.“ schreibt
über das Aktien-Gesetz vom 18. Juli 1884:
Indem das Aktiengesetz die Bildung von Aktiengesellschaften für
industrielle und Handelszwecke an Bedingungen knüpft, denen sich die dazu
berufenen Kreise nicht unterwerfen mögen, hat es die Ansammlung großer
beschäftigungsloser Kapitalien befördert und die Thätigkeit der Finanzwelt
beschränkt. Es bedarf in dieser Hinsicht wohl nur des Hinweises auf die
außerordentlichen Schwierigkeiten, mit denen die finanzielle Fundamentierung
der für die Verwertung unserer neuen kolonialen Erwerbungen notwendigen
Unternehmungen zu kämpfen hatte. Innerhalb des Rahmens des Aktien-
gesetzes fand sich kein Platz für diese auf neuen und eigenartigen Verhält-
nissen, beruhenden Unternehmungen mit ihren großen Gesichtspunkten, und
nach Überwindung größter Schwierigkeiten war man endlich gezwungen, für
die Gewinnung einer rechtlichen Basis auf das allgemeine preußische Land-
recht zurückzugreifen. Es ist dies ein Beispiel für viele, welche beweisen,
daß das Gesetz vom 18. Juli 1884 neben der Erfüllung seines Zweckes, die
Auswüchse auf dem Gebiete des Aktienwesens zu beseitigen, doch auch mit
seinen, die Vergesellschaftung des Kapitals so bedeutend erschwerenden Be-
stimmungen auf die Unternehmungslust in Handel und Industrie und rück-
wirkend auf den Geldmarkt viel eher einen lähmenden Einfluß geübt hat,
als das Börsensteuergesetz, weil dieses nur den bereits vorhandenen Verkehr
trifft, während das Aktiengesetz auch die Möglichkeit der Schaffung eines
nutzbringenden Verkehrs zurücktreten läßt.
19. Juni. (Zanzibar.) Der deutsche Generalkonsul in
Zanzibar überreicht die deutsche Antwort auf den Protest des Sul-
tans vom 27. April.
In der Note werden die vom Sultan erhobenen Ansprüche für un-
begründet erklärt und die sofortige Zurückziehung der Beamten und Truppen
aus den unter deutschem Protektorat stehenden Gebieten verlangt.
20. Juni. (Hannover: Gewerbekammern.) Der Pro-
vinziallandtag nimmt den Entwurfs, betr. die Errichtung von Gewerbe-
kammern mit der Änderung an, daß nicht eine Kammer für die
ganze Provinz, sondern 6 Kammern, für jeden Regierungsbezirk
eine, errichtet werden sollen.
21. Juni. (Afrikanische Kolonien.) Der Reichsanzeiger
veröffentlicht das übereinkommen zwischen Deutschland und England
wegen Abgrenzung ihrer westafrikanischen Schutzgebiete am Golf
von Guinea und wegen Gewährung gegenseitiger Handels- und Ver-
kehrsfreiheit in diesen Gebieten. (St A. 44, 8547—8552.)
Durch Notenwechsel zwischen dem englischen Minister des Auswärtigen,
Granville, und dem deutschen Botschafter in London, Graf Münster, vom
29. April resp. 7. Mai wird folgende Abgrenzung vereinbart: Großbritan-
nien verpflichtet sich, keine Gebietserwerbungen zu machen, keine Schutzherr-
schaften anzunehmen und der Ausbreitung deutschen Einflusses nicht entgegen-
zuwirken in demjenigen Teile der Küste und des Inlandes von Guninea,
welcher östlich von der Linie liegt, die gebildet wird durch die rechte Ufer-
seite des zwischen dem 8° 42´ und 8° 46´ östlicher Länge (von Greenwich)