Full text: Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Erster Jahrgang. 1885. (26)

Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. (Oktbr. 10.) 137 
halt der vorstehenden Note unter Zurücklassung einer Abschrift zur Kenntnis 
Seiner Exzellenz des Herrn Ministers Elduayen zu bringen. 
v. Bismarck. 
Sr. Exzellenz dem kaiserlichen Gesandten Herrn Grafen zu Solms, Madrid. 
10. Oktober. (Elsaß-Lothringen.) Der Reichsanzeiger 
veröffentlicht die Ernennung des bisherigen deutschen Botschafters in 
Paris, Fürsten von Hohenlohe-Schillingsfürst, Prinzen von Ratibor 
und Korvey zum kaiserlichen Statthalter in Elsaß-Lothringen. 
Die „Köln. Ztg.“ schreibt über die Bedeutung dieser Ernennung: 
„Die Ernennung des Fürsten Hohenlohe zum Statthalter von Elsaß-Lothringen 
stellt sich der Form nach als eine Fortsetzung des bisherigen Regierungs- 
systems in den Reichslanden dar. Thatsächlich bedeutet sie indessen eine 
wesentliche Änderung desselben. Der verstorbene Freiherr von Manteuffel 
schaltete vollkommen selbständig und entschied auch die wichtigsten Fragen 
selbständig und ganz nach eigenem Ermessen und häufig genug keineswegs 
im Sinne des Fürsten Bismarck. Fürst Hohenlohe dagegen ist durch jahre- 
langes ungetrübtes Zusammenwirken mit dem leitenden Staatsmanne so sehr 
mit dessen Ansichten nach jeder Richtung vertraut, daß er schon deshalb weit 
eher als jede andere Persönlichkeit in der Lage ist, den Straßburger Statt- 
halterposten in Übereinstimmung und in fortgesetzter Fühlung mit dem Reichs- 
kanzler zu verwalten. Man braucht deshalb nicht an eine Verlegung des 
Schwerpunktes der elsaß-lothringischen Verwaltung von Straßburg nach 
Berlin zu denken, doch aber darf man voraussetzen, daß, sehr zum Vorteil 
der Allgemeinheit, fortan auch die Regierung in den Reichslanden mehr, als 
es in den letzten sechs Jahren der Fall war, mit den Grundsätzen der Reichs- 
politik und der geschichtlichen Überlieferung preußisch-deutscher Verwaltung 
in Einklang stehen wird." 
10.—27. September. Preußen: Zweite ordentliche General- 
synode der 8 (9) älteren Provinzen. 
Die Generalsynode besteht aus 150 von den Provinzialsynoden ge- 
wählten und 30 vom Könige ernannten Mitgliedern; dazu kommen die 12 
Generalsuperintendenten der 8 (9) älteren Provinzen und 6 Vertreter der 
theologischen Fakultäten. Von den 194 erschienenen Synodalen sind 89 geist- 
lichen Standes, 45 höhere Verwaltungsbeamte, 19 Rittergutsbesitzer, 15 Pro- 
fessoren, 8 Justizbeamte, 6 gehören dem Industrie- und Handelsstande an, 
4 sind städtische Beamte, 3 höhere Militärs, 3 Anstaltsvorsteher, 1 Gymnasial- 
direktor und 1 Zeitungsredakteur. Nach ihrer kirchlichen Richtung verteilen 
sich die Mitglieder der Generalsynode auf drei Gruppen: die der positiven 
Union mit 82, der konfessionellen mit 58 und der evangelischen Vereinigung 
(Mittelpartei) mit 49 Mitgliedern; 5 Synodalen haben sich keiner Fraktion 
angeschlossen. 
Die Generalsynode wählt den bisherigen Präsidenten Graf Arnim 
wieder zum Vorsitzenden; zweiter Vorsitzender wird Superintendent Rübesam. 
Sämtliche Regierungsvorlagen werden angenommen. Darunter: die 
Kirchengesetze, betr. das Dienstalter der Geistlichen und das Diensteinkommen 
derselben, das Reliktengesetz, welches im wesentlichen die für die Staatsbeamten 
geltenden Grundsätze auf die Geistlichen überträgt, die Vorlage betr. die 
Dienstvergehen der Geistlichen und die unfreiwillige Versetzung derselben in 
den Ruhestand, die Pfarrwahlordnung und die Vorlage betr. Abänderung 
des § 14 der Kirchengemeinde- und Synodalordnung (Ausübung der Kirchen- 
zucht). Bei der Beratung des Disziplinargesetzes führt die Frage, welcher 
 
	        
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