Die Seferreithisch-Angarische Monarchie. (Februar 13. —25.) 175
Das ungarische Oberhaus (Magnatentafel) besteht aus etwa 900 Mit-
gliedern, und zwar den Prinzen, den römisch= und griechisch-katholischen und
den griechisch-orientalischen Bischöfen, den Reichsbaronen, den Obergespänen
der Komitate und sämtlichen großjährigen Fürsten, Grafen und Freiherrn
des Königreichs. Der Zweck der Reformvorlage ist, die Zahl der Mitglieder
der letzteren Kategorie, welche größtenteils aus Personen ohne Besitz und
ohne politischen Einfluß besteht, zu beschränken, indem die Mitgliedschaft an
ein Grundsteuer-Minimum von 3000 fl. geknüpft wird; andrerseits aber das
Gewicht und das Ansehen, sowie die Arbeitskraft des Oberhauses durch Ein-
führung des Instituts der auf Lebenszeit vom König zu berufenden Mit-
glieder zu erhöhen. Nach dem Entwurf soll die Zahl der erblichen Mit-
glieder auf etwa 230 beschränkt werden; dazu sollen etwa 70 kirchliche Wür-
denträger und hohe Staatsbeamte kommen; endlich soll der Krone das Recht
ztehen, 100 Mitglieder auf Vorschlag der Regierung auf Lebenszeit einzu-
erufen.
13. Februar. (Osterreich: Gebührennovelle.) Das Abg.=
Haus beschließt mit 160 gegen 135 die Zurückverweisung der Vor-
lage an den Ausschuß.
Die Gebühren-Novelle, welche schon seit 5 Jahren einen Gegenstand
der Beratung bildet, enthält eine Börsensteuer, Bestimmungen über Stempel-
pflicht der kaufmännischen Korrefpondenz, Erhöhung der Eintragungs= und
Uebertragungs-Gebühren beim Besitzwechsel von Realitäten, dann Steigerung
der Stempel im Versicherungswesen, in der Rechtspflege u. s. w.
Nach einer Rede des Finanzministers, welcher Eingehen in die Spe-
zialdebatte empfiehlt, wird der Antrag Ruf angenommen, den vorliegenden
Gesetzentwurf zur Milderung der Härten betreffs der Realitätenbesitzer und
der Gewerbetreibenden, dagegen behufs bedeutend höherer Besteuerung der
Börsengeschäfte an den Ausschuß zurückzuweisen und den Gebührenausschuß
aufzufordern, die die Börsensteuer betreffenden Paragraphen zusammenzufassen
und mit aller Beschleunigung vorzulegen.
Die Zurückverweisung bringt die seit längerer Zeit unter den Frak-
tionen der Mehrheit bestehenden Gegensätze zum Ausdruck. Ein großer Teil
der Czechen enthält sich der Abstimmung, die deutsch-klerikalen Bauern stim-
men mit der Opposition. Die Hoffnung der Opposition, daß diese Vorgänge
zu einem dauernden Zerfall der ministeriellen Mehrheit führen würden, geht
jedoch nicht in Erfüllung. (Vgl. 4. März.)
19. Februgr. (Böhmen.) Bei der Wahl zur Pilfsener
Handelskammer werden 25 Czechen und 11 Deutsche gewählt.
19. Februar. (Osterreich: Wahlgerichtshof.) Abg.-Haus:
Graf Caronini beantragt die Einsetzung eines Wahlgerichtshofes.
Der Antrag will die Entscheidung über die Verifikation der Wahlen
einem unabhängigen, politisch neutralen Gerichtshofe übertragen, der aus Mit-
gliedern der drei höchsten Gerichte des Reiches, dem Obersten Gerichtshofe,
dem Reichsgerichte und dem Verwaltungs-Gerichtshofe, durch das Los zusam-
mengesetzt werden soll.
25. Februar. (OÖsterreich: Getreidezölle.) Abg.-Haus:
verweist den Antrag Richter und Genossen (von der vereinigten
Linken), betr. die Getreidezölle, an den volkswirtschaftlichen Ausschuß.
Der Antrag lautet: „In Erwägung, daß die Landwirtschaft Oster=