Full text: Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Erster Jahrgang. 1885. (26)

280 Großbritennien. (September 30.— November 9.) 
Unabhängigkeit und heilsamen Einflusses wieder einnehmen. Gladstone hofft, 
dieser Einfluß werde stets der herzlichen Anerkennung der internationalen 
Gleichheit dienstbar sein und bei jeder legitimen Gelegenheit zur Stütze 
der kleinern Staaten und aufblühenden Freiheiten des Orients und im all- 
emeinen zu Gunsten einer billigen Freiheit, des Friedens und des öffent- 
ichen Rechts ausgeübt werden. Der Schluß des Manifestes wendet sich den 
innern Angelegenheiten zu. Gladstone weist darin auf die Notwendigkeit 
einer Reform der Bodengesetze, einer gerechtern Verteilung der Steuern, einer 
Reform der Pairskammer und der Entwickelung der Verwaltungsdezentrali- 
sation hin; bezüglich Irlands erklärt Gladstone sich bereit, demselben wie 
allen andern Teilen des Königreichs jede mit der Oberhoheit der Krone, der 
Einheit des Reiches und der Autorität des Parlaments verträgliche Selb- 
ständigkeit zu gewähren. 
30. September. Betschuanaland und Kalahari (Südafrika) 
werden unter englische Oberhoheit gestellt. 
Die Grenzen der Schutzherrschaft bilden im Osten die südafrikanische 
Republik, im Süden die Cap-Kolonie, im Westen der Fluß Molopo und im 
Norden derselbe Fluß bis zu seiner Vereinigung in Ramathlabana Spruit 
und von da durch diesen Spruit bis zur Grenze der südafrikanischen Repu- 
blik. Der ganze Bezirk wird künftighin britisches Gebiet unter dem Namen 
„Britisch-Betschuanaland“ sein. Der nicht innerhalb der Grenzen von Britisch- 
Betschuanaland miteinbegriffene Rest des Gebiets soll unter dem Schutze 
Ihrer Majestät verbleiben. 
Ende September. (Kanada.) Unruhen der französischen 
Bevölkerung. 
Die Unruhen äußern sich in dem Widerstande des in Kanada noch 
immer sehr starken französischen Elements gegen die von den Behörden an- 
geordnete Zwangsimpfung. 
17. Oktober. (Birma.) Ultimatum der indischen Regierung 
an den König von Birma. 
Die Veranlassung des Konflikts ist folgende: Die birmanische Regie- 
rung, gestützt auf das Erkenntnis eines birmanischen Gerichtshofes, verfügt 
mittelst Dekretes die Konfiskation des Eigentums der Bombay= and Birma- 
Trading Kompany, wogegen die indische Regierung mit Hinweis auf einen 
zwischen England und Birma bestehenden Vertrag, demzufolge Streitfälle 
der Art vor ein gemischtes Tribunal gebracht werden sollen, protestiert und 
die Uberweisung der Frage an ein Schiedsgericht vorschlägt. Die birmanische 
Regierung lehnt jedoch diesen Vorschlag in brüsker Weise ab und erklärt, 
das Konfiskations-Dekret werde in Kraft gesetzt werden. Das Ultimatum 
verlangt, der König solle den Abgesandten des Oberkommissars von Britisch 
Birma ehrenvoll empfangen und alle Maßregeln gegen die Bombay-Birma 
Handelskompagnie einstellen lassen, bis der Abgesandte den Streit zwischen 
der Kompagnie und der birmanischen Regierung untersucht haben werde. 
Würden diese zwei Punkte nicht zugestanden, so werde eine Aktion gegen 
Oberbirma sofort ohne weitere Ankündigung erfolgen. Drittens wird gefor- 
dert, der König solle die Niederlassung eines ständigen britischen Agenten 
in Mandalay mit einer Schutzwache gestatten. 
9. November. über die auswärtige Lage erklärt Lord 
Salisbury auf dem Lord-Mayors-Banket: 
Die Schwierigkeiten an der Grenze von Afghanistan seien beigelegt;
	        
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