280 Großbritennien. (September 30.— November 9.)
Unabhängigkeit und heilsamen Einflusses wieder einnehmen. Gladstone hofft,
dieser Einfluß werde stets der herzlichen Anerkennung der internationalen
Gleichheit dienstbar sein und bei jeder legitimen Gelegenheit zur Stütze
der kleinern Staaten und aufblühenden Freiheiten des Orients und im all-
emeinen zu Gunsten einer billigen Freiheit, des Friedens und des öffent-
ichen Rechts ausgeübt werden. Der Schluß des Manifestes wendet sich den
innern Angelegenheiten zu. Gladstone weist darin auf die Notwendigkeit
einer Reform der Bodengesetze, einer gerechtern Verteilung der Steuern, einer
Reform der Pairskammer und der Entwickelung der Verwaltungsdezentrali-
sation hin; bezüglich Irlands erklärt Gladstone sich bereit, demselben wie
allen andern Teilen des Königreichs jede mit der Oberhoheit der Krone, der
Einheit des Reiches und der Autorität des Parlaments verträgliche Selb-
ständigkeit zu gewähren.
30. September. Betschuanaland und Kalahari (Südafrika)
werden unter englische Oberhoheit gestellt.
Die Grenzen der Schutzherrschaft bilden im Osten die südafrikanische
Republik, im Süden die Cap-Kolonie, im Westen der Fluß Molopo und im
Norden derselbe Fluß bis zu seiner Vereinigung in Ramathlabana Spruit
und von da durch diesen Spruit bis zur Grenze der südafrikanischen Repu-
blik. Der ganze Bezirk wird künftighin britisches Gebiet unter dem Namen
„Britisch-Betschuanaland“ sein. Der nicht innerhalb der Grenzen von Britisch-
Betschuanaland miteinbegriffene Rest des Gebiets soll unter dem Schutze
Ihrer Majestät verbleiben.
Ende September. (Kanada.) Unruhen der französischen
Bevölkerung.
Die Unruhen äußern sich in dem Widerstande des in Kanada noch
immer sehr starken französischen Elements gegen die von den Behörden an-
geordnete Zwangsimpfung.
17. Oktober. (Birma.) Ultimatum der indischen Regierung
an den König von Birma.
Die Veranlassung des Konflikts ist folgende: Die birmanische Regie-
rung, gestützt auf das Erkenntnis eines birmanischen Gerichtshofes, verfügt
mittelst Dekretes die Konfiskation des Eigentums der Bombay= and Birma-
Trading Kompany, wogegen die indische Regierung mit Hinweis auf einen
zwischen England und Birma bestehenden Vertrag, demzufolge Streitfälle
der Art vor ein gemischtes Tribunal gebracht werden sollen, protestiert und
die Uberweisung der Frage an ein Schiedsgericht vorschlägt. Die birmanische
Regierung lehnt jedoch diesen Vorschlag in brüsker Weise ab und erklärt,
das Konfiskations-Dekret werde in Kraft gesetzt werden. Das Ultimatum
verlangt, der König solle den Abgesandten des Oberkommissars von Britisch
Birma ehrenvoll empfangen und alle Maßregeln gegen die Bombay-Birma
Handelskompagnie einstellen lassen, bis der Abgesandte den Streit zwischen
der Kompagnie und der birmanischen Regierung untersucht haben werde.
Würden diese zwei Punkte nicht zugestanden, so werde eine Aktion gegen
Oberbirma sofort ohne weitere Ankündigung erfolgen. Drittens wird gefor-
dert, der König solle die Niederlassung eines ständigen britischen Agenten
in Mandalay mit einer Schutzwache gestatten.
9. November. über die auswärtige Lage erklärt Lord
Salisbury auf dem Lord-Mayors-Banket:
Die Schwierigkeiten an der Grenze von Afghanistan seien beigelegt;