Krankreich. (Mai 5.—7.) 297
Agenten sein Bedauern aussprechen; die Druckerei des „Bosphore"“ wird wie-
der eröffnet. Angesichts des Ausdrucks des Bedauerns von seite Ägyptens
wird Frankreich auf die Amtsentsetzung der Polizeiagenten, die sich der Ver-
letzung des Hausrechts schuldig gemacht haben, verzichten.
Grandville teilt diese Vorschläge dem französischen Botschafter mit, in-
dem er hinzufügt, daß auch die englische Regierung nicht zögere, auch ihrer-
seits, wie sie es der Regierung des Khedive geraten habe, ihr Bedauern über
die die Unterdrückung des Journals begleitenden Umstände auszudrücken.
Die prinzielle Frage, ob der ägyptischen Regierung das Recht zustehe,
von fremden Unterthanen herausgegebene Zeitungen zu unterdrücken, bleibt
weiterer Erörterung vorbehalten.
In Agypten wird dieser Ausgang der Sache als eine Niederlage der
französischen Regierung aufgefaßt. Eine Korrespondenz der „Allg. Ztg."
aus Alexandrien schildert den Eindruck, welchen die Angelegenheit dort ge-
macht hat, folgendermaßen: Man war nicht wenig erstaunt, als man
sah, daß die französische Regierung, die anfänglich sich so energisch anließ,
nach und nach alle ihre Forderungen aufgab und sich zuletzt mit so wenig
begnügte. Sie hat damit arge Einbuße an ihrem Ansehen im ganzen Lande
erlitten, was gewiß nicht ohne Rückwirkung auf ihre ganze Stellung in der
Levante bleiben kann. Bezeichnend ist, daß, wenn die französische Kolonie
sich durch diesen Ausgang beschämt fühlt, die anderen fremden Kolonien sich
auch betroffen finden, und daß die Eingebornen, welche auf ein thatkräftiges
Auftreten Frankreichs in Agypten die größten Hoffnungen und Erwartungen
gesetzt, enttäuscht und niedergeschlagen sind. «
5. Mai. Kammer: Wahl des Vizepräsidenten.
Gewählt wird der Abg. de Laforge (der Kandidat der Radikalen und
der äußersten Linken) mit 146 gegen 129 Stimmen, welche auf den Oppor-
tunisten Develle entfallen.
6. Mai. (Budget 1886.) Der Kammer wird das Budget
für 1886 vorgelegt.
Dasselbe unterscheidet sich im allgemeinen wenig von dem 1885er
Budget. Die Ausgaben des Kriegsministeriums sind gegen das laufende
Jahr um 12867624 Fr. vermindert, belaufen sich aber immer noch auf
657661 360 Fr. (582991560 Fr. im ordentlichen und 74669 800 Fr. im
außerordentlichen Budget). Die Ausgaben für die Marine= und Kolonial=
verwaltung betragen 1886: 250270 573 Fr., wogegen die Einnahmen aus
letzterer Verwaltung sich nur auf 11904695 Fr. belaufen. Im Budget
von 1885 sind die Ausgaben auf 273246 225 Fr. und die Einnahmen auf
36878370 Fr. angesetzt; das neue Budget schlägt eine Verminderung der
Ausgaben um 22975652 Fr. vor und sieht zugleich eine Abnahme der Ein-
nahmen um 24973875 Fr. voraus, so daß sich die Nettokosten der Marine-
und Kolonialverwaltung um 1998223 Fr. erhöhen.
7. Mai. (Vertrag mit Anam.) Kammer: genehmigt mit
308 gegen 57 Stimmen den mit Anam geschlossenen Vertrag und
bewilligt den für ein unterseeisches Kabel nach Tonkin geforderten
Kredit.
Freycinet empfiehlt die Annahme des Vertrages mit dem Bemerken,
daß der Vertrag bereits seit einigen Monaten in Kraft sei und dessen Ver-
werfung mithin große Mißlichkeiten nach sich ziehen würde; der Vertrag
könne noch später diejenigen Anderungen erhalten, welche sich durch die Er-