332 Schweiz. (Ende März — Juni 3.)
nach dem durchschnittlichen jährlichen Nettoertrag in den Jahren 1880 bis
und mit 1884 zu ersetzen, so wird den betroffenen Kantonen und Gemeinden
bis Ende des Jahres 1890 der daherige Ausfall aus der den übrigen Kan-
tonen zukommenden Summe gedeckt und erst der Rest auf die letzteren nach
ihrer Volkszahl verteilt.
Diese Verfassungsänderung ist der Abstimmung des Volkes und der
Stände zu unterbreiten.
Ende März. (Invalidenfonds.) Der Bundesrat beschließt,
aus dem 2 ½ Millionen Franken betragenden überschuß des Jahres
1884 dem Invalidenfonds (bis dahin 900 000 Fr.) eine außerordent-
liche Zuwendung von 1,1 Millionen zu machen.
26. März. (Unfallversicherung.) Der Nationalrat be-
schließt mit 67 gegen 53 Stimmen, einen Antrag des Baseler Depu-
tierten Klein als erheblich anzunehmen,
wonach der Bundesrat das Bundesgesetz über die Haftpflicht der
Eisenbahn= und Dampfschiffahrt-Unternehmungen bei Tötungen und Verletz-
ungen und das über die Haftpflicht beim Fabrikbetrieb einer Revision im
Sinne der Ausdehnung der Haftpflicht und zum Zwecke der Erleichterung
der Geltendmachung der Entschädigungsansprüche unterwerfen und darüber
Bericht erstatten soll, ob nicht eine allgemeine zwangsmäßige Arbeiter-Unfall-
versicherung anzustreben sei.
26. April. (Baselstadt.) Bei den Ersatzwahlen zum Großen
Rat siegt die konservative Liste.
Die Liberalen behalten trotzdem im großen Rat noch eine bedeutende
Mehrheit.
Ende April. (Baseler Kirchenstreit.) Bischof Lachat (val.
Ende Januar) wird zum apostolischen Administrator des Bistums
Basel während der Abwesenheit des Bischofs Fiala ernannt.
Die Regierung von Solothurn erneuert sofort ihre Verordnung vom
13. Februar 1873 (siehe Gesch.Kal. 1873), durch welche den Pfarrgeistlichen
jeder amtliche Verkehr mit dem Bischof Lachat untersagt wird.
1. Juni. Zusammentritt der Bundesversammlung. Präsi-
dentenwahl.
Im Nationalrat wird Bezzola aus Graubünden zum Präsidenten,
Morel aus Neuenburg zum Vizepräsidenten gewählt (beide radikal); der
Ständerat wählt Zweifel aus Glarus zum Präsidenten, Borg aus Waadt
zum Vizepräsidenten.
3. Juni. (Ausweisung von Anarchisten.) Der Bundes-
rat faßt folgenden Beschluß:
„Der schweizerische Bundesrat — im Hinblick auf seinen Beschluß vom
26. Februar d. J., welcher eine strafrechtliche Verfolgung von den Anar-
chisten zugeschriebenen Vergehen anordnete; in Betracht, daß der eidgenössische
Generalanwalt und der eidgenössische Untersuchungsrichter für die deutsche
Schweiz darüber einverstanden sind, daß die weitere gerichtliche Verfolgung
aufzuheben sei gegen: (folgen die Namen der 21 auszuweisenden Personen);
nach Einsicht von Art. 29, Alinea 3 des Gesetzes über die Bundesstrafrechts-