333 Felzien. (Februar 23.— April 16.)
Schulen" von den Gemeinden angenommen, und zwar 717, in welchen die
Lehrer und Lehrerinnen weltlich sind, und 464, in welchen Ordensbrüder und
Schwestern unterrichten. Wartegehalt im Gesamtbetrage von 1 106 495 fr.
ist gezahlt worden an 792 ihres Amtes enthobene Lehrer und Lehrerinnen.
23. Februar. Anerkennung des Kongostaates durch Belgien.
(St. A. 45, 8603 S. 214.)
Ende Februar. (Arbeiterbewegung.) Großer Streik im
ganzen belgischen Kohlenrevier. Demonstrationen der beschäftigungs-
losen Arbeiter in Brüssel und Antwerpen.
4. März. Einsetzung einer Kommission zur Vorberatung eines
internationalen Handelsgesetzbuchs.
Die Kommission soll die Vorarbeiten zur Einberufung einer interna-
tionalen Konferenz über das Handelsrecht machen. Zum Vorsitzenden der
Kommission wird Lambermont (seit 18. Februar Staatsminister) ernannt.
21. März. (Kongo-Akte.) Die Kammer erklärt einstimmig
ihre Zustimmung zu der Kongo-Akte vom 26. Februar 1885 (St. A.
45, 8605).
25. März. Die Wiederherstellung der Gesandtschaft bei
dem Vatikan wird von der Kammer mit 34 gegen 17 Stimmen
genehmigt.
Die Gesandtschaft bei dem Vatikan wurde von dem liberalen Mini-
sterium im Juni 1880 aufgehoben. (Vgl. Gesch. Kal. 1880 5. Juni, 1. Juli.)
16. April. (Kongostaat.) Schreiben des Königs an das
Ministerium betreffend die Ubernahme der Würde eines „Souveräns
des Kongostaates“.
Brüssel, 16. April 1885.
„Meine Herren! Das in Afrika von der internationalen Kongo-
Gesellschaft geschaffene Werk hat sich weit entwickelt. Ein neuer Staat ist
gegründet, dessen Grenzen festgestellt und dessen Flagge von beinahe allen
Mächten anerkannt ist. Es bleibt noch an den Gestaden des Kongo dessen Re-
gierung und Verwaltung einzurichten. Die Bevollmächtigten der bei der
Berliner Konferenz vertretenen Mächte haben sich dem unternommenen Werke
gegenüber günstig gezeigt. Seither haben beide gesetzgebenden Kammern, die
bedeutendsten Städte des Landes und zahlreiche Körperschaften und wichtige
Vereine mir darüber ihre vollste Zustimmung ausgedrückt. Infolge dieser
aufmunternden Kundgebungen kann ich nicht davor zurückstehen, das be-
gonnene Werk, woran ich thatsächlich einen großen Anteil genommen, seinem
Ende zuzuführen. Da Sie, meine Herren, mit mir der Ansicht find, daß
dasselbe dem Lande nützlich sein kann, so bitte ich Sie, die gesetzgebenden
Kammern um die erforderliche Zustimmung zu fragen. Der Wortlaut des
Artikel 62 der Verfassung bezeichnet deutlich die Lage, wie sie gestaltet werden
soll. König der Belgier, wäre ich gleichzeitig der Souverän eines anderen
Staates. Dieser wäre unabhängig wie Belgien und, wie letzteres, würde er
alle Vorteile der Neutralität genießen. Er würde für seine Bedürfnisse auf-
kommen müssen und die Erfahrung sowie das Beispiel der benachbarten Ko-
lonien ermächtigt mich zu der Versicherung, daß die benötigten Mittel dem-
selben zu Gebote stehen würden. Die Grundlage zu seiner Verteidigung und