Full text: Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Erster Jahrgang. 1885. (26)

333 Felzien. (Februar 23.— April 16.) 
Schulen" von den Gemeinden angenommen, und zwar 717, in welchen die 
Lehrer und Lehrerinnen weltlich sind, und 464, in welchen Ordensbrüder und 
Schwestern unterrichten. Wartegehalt im Gesamtbetrage von 1 106 495 fr. 
ist gezahlt worden an 792 ihres Amtes enthobene Lehrer und Lehrerinnen. 
23. Februar. Anerkennung des Kongostaates durch Belgien. 
(St. A. 45, 8603 S. 214.) 
Ende Februar. (Arbeiterbewegung.) Großer Streik im 
ganzen belgischen Kohlenrevier. Demonstrationen der beschäftigungs- 
losen Arbeiter in Brüssel und Antwerpen. 
4. März. Einsetzung einer Kommission zur Vorberatung eines 
internationalen Handelsgesetzbuchs. 
Die Kommission soll die Vorarbeiten zur Einberufung einer interna- 
tionalen Konferenz über das Handelsrecht machen. Zum Vorsitzenden der 
Kommission wird Lambermont (seit 18. Februar Staatsminister) ernannt. 
21. März. (Kongo-Akte.) Die Kammer erklärt einstimmig 
ihre Zustimmung zu der Kongo-Akte vom 26. Februar 1885 (St. A. 
45, 8605). 
25. März. Die Wiederherstellung der Gesandtschaft bei 
dem Vatikan wird von der Kammer mit 34 gegen 17 Stimmen 
genehmigt. 
Die Gesandtschaft bei dem Vatikan wurde von dem liberalen Mini- 
sterium im Juni 1880 aufgehoben. (Vgl. Gesch. Kal. 1880 5. Juni, 1. Juli.) 
16. April. (Kongostaat.) Schreiben des Königs an das 
Ministerium betreffend die Ubernahme der Würde eines „Souveräns 
des Kongostaates“. 
Brüssel, 16. April 1885. 
„Meine Herren! Das in Afrika von der internationalen Kongo- 
Gesellschaft geschaffene Werk hat sich weit entwickelt. Ein neuer Staat ist 
gegründet, dessen Grenzen festgestellt und dessen Flagge von beinahe allen 
Mächten anerkannt ist. Es bleibt noch an den Gestaden des Kongo dessen Re- 
gierung und Verwaltung einzurichten. Die Bevollmächtigten der bei der 
Berliner Konferenz vertretenen Mächte haben sich dem unternommenen Werke 
gegenüber günstig gezeigt. Seither haben beide gesetzgebenden Kammern, die 
bedeutendsten Städte des Landes und zahlreiche Körperschaften und wichtige 
Vereine mir darüber ihre vollste Zustimmung ausgedrückt. Infolge dieser 
aufmunternden Kundgebungen kann ich nicht davor zurückstehen, das be- 
gonnene Werk, woran ich thatsächlich einen großen Anteil genommen, seinem 
Ende zuzuführen. Da Sie, meine Herren, mit mir der Ansicht find, daß 
dasselbe dem Lande nützlich sein kann, so bitte ich Sie, die gesetzgebenden 
Kammern um die erforderliche Zustimmung zu fragen. Der Wortlaut des 
Artikel 62 der Verfassung bezeichnet deutlich die Lage, wie sie gestaltet werden 
soll. König der Belgier, wäre ich gleichzeitig der Souverän eines anderen 
Staates. Dieser wäre unabhängig wie Belgien und, wie letzteres, würde er 
alle Vorteile der Neutralität genießen. Er würde für seine Bedürfnisse auf- 
kommen müssen und die Erfahrung sowie das Beispiel der benachbarten Ko- 
lonien ermächtigt mich zu der Versicherung, daß die benötigten Mittel dem- 
selben zu Gebote stehen würden. Die Grundlage zu seiner Verteidigung und
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.