Full text: Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Erster Jahrgang. 1885. (26)

Jãnemark. (März 4. - 17.) 345 
Uberdies, fügt der Minister hinzu, sei es eine gefährliche Illusion zu 
glauben, daß das Land durch die Neutralisierung gegen Angriffe genügend 
geschützt sei. Wenn auch die von Europa garantierte Neutralisierung Däne- 
marks durchgesetzt werden könnte, so würde die Respektierung derselben von 
den kriegführenden Mächten jedenfalls davon abhängen, ob das Verteidigungs- 
wesen des Landes ein derartiges sei, daß das Land wenigstens vorläufig selbst 
seine Neutralität gegen einen plötzlichen Angriff werde verteidigen können, 
um auf diese Weise Zeit zu gewinnen, bis die Garantiemächte, welche daran 
interessiert, sich entschlossen, Dänemark zu helfen. Das Land würde also durch 
die Neutralisierung in keine günstigere Lage kommen als es jetzt sei. 
4. März. Das Folkething lehnt die im Landsthing ange- 
nommenen Regierungsvorlagen über die Landesbefestigung und die 
Flottenausrüstung mit 65 gegen 19 Stimmen durch einfachen Über- 
gang zur Tagesordnung ab. 
14. März. Das Budget im Landsthing. 
Das Landsthing überweist das vom Folkething überkommene ordentliche 
Budget an eine Kommission und verwirft das vom Folkething beschlossene 
interimistische Budget für den Monat April mit 41 gegen 17 Stimmen. 
17. März. Das Folkething nimmt mit 76 gegen 16 Stimmen 
folgende Adresse an den König an: 
Majestät! Der Versuch, der von Ew. Majestät Regierung gemacht 
worden ist, um eine einstweilige Finanzbewilligung in einer neuen Fassung 
zuwege zu bringen, ist, nachdem das Folkething es vorgezogen, eine Praxis 
festzuhalten, welche bis in die erste Zeit der Verfassung zurückgeht, mit der 
Bewilligung des Ministeriums vom Landsthinge aufgegeben worden, ohne 
daß die Anwendung der Mittel versucht worden, welche die Verfassung vor- 
schreibt, um Uneinigkeiten zwischen den beiden Thingen auszugleichen, und 
auf welche das Ministerium in der Vorlage selbst hingewiesen hatte. Es 
war schon schwierig genug, Einigkeit über das gewöhnliche Finanzgesetz zu 
erreichen unter den Verhältnissen, in denen das Ministerium zum Folkething 
steht, und sie war noch erschwert worden durch öffentliche Meinungsäuße- 
rungen, die ohne die Billigung des Ministeriums nicht erscheinen und fort- 
gesetzt werden konnten, und die auf der einen., Seite den Fanatismus erregt, 
auf der andern allgemeinen Unwillen und Argernis hervorgerufen haben. 
Eine solche Einigkeit ist jetzt weniger wahrscheinlich geworden als je, nachdem 
die Verwerfung des einstweiligen Finanzgesetzes durch das Landsthing die 
besonnene Erwägung der Uneinigkeit abgeschnitten, wozu vor allem Zeit und 
Ruhe nötig war. Unter diesen Umständen, und da die Macht der Verhält- 
nisse uns dem Schlusse des Finanzjahres ohne gesetzliche Bewilligung zuführt, 
wendet das Folkething sich aufs neue an Ew. Majestät. Das Thing kann 
es nicht zu einem entscheidenden Bruche kommen lassen und zu der unabseh- 
baren Reihe von verderblichen Konflikten, die sich daraus entwickeln werden, 
ohne noch einmal ein ernstes und ehrerbietiges Wort an den König des 
Landes zu richten, dessen hoher Beruf es ist, über den Parteien zu stehen, 
und dessen schönstes Vorrecht es ist, Friede und Versöhnung die Bitterkeit 
des Kampfes ablösen zu lassen. Das gegenwärtige Ministerium Ew. Maje- 
stät und das Folkething sind in einen Streit gekommen, der mit jedem Jahre 
heftiger geworden ist. So oft die Wähler durch Auflösung des Folkethings 
dazu berufen worden sind, ihre Meinung zu erkennen zu geben — weit öfter, 
als eine regelmäßige Regierung es erfordert hätte — haben sie mit großer 
und steigender Mehrzahl sich auf die Seite des Folkethings gestellt. Dieser 
 
	        
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