348. Dãnemark. (März 21.)
wäre, so lange die Mehrzahl des Folkethings die obgenannte Behauptung
festhält; es wäre ein Wahn, eine Periode nützlicher und einiger Arbeit zum
Wohl des Volks und des Vaterlandes von einer Partei zu erwarten, die
nur darin einig ist, das gegenwärtige Ministerium Ew. Majestät zu ver—
drängen. Allergnädigster König! Die Zeit ist ernst. Wilde Träume von
einer unmöglichen irdischen Glückseligkeit, in unklaren Gehirnen erzeugt, durch
viele leichtsinnige Schriften und Reden verbreitet, gären überall in dem
Schoße der Gesellschaft und bedrohen deren Bestehen. Für unser kleines
Vaterland ist diese Gefahr gewiß doch nur gering. Die Regierung Ew.
Majestät wird mit Gleichmut und fester Hand die gesetzliche Ordnung auf—
recht zu erhalten und mögliche Bestrebungen, politische Zwecke durch unge—
setzliche Mittel zu erreichen, niederzuschlagen wissen. Dazu werden alle be—
sonnenen, und verständigen Bürger Ew. Majestät ihren treuen Beistand leisten,
in der Uberzeugung, daß die Beschlüsse Ew. Majestät immer ausschließlich
mit dem Wohle des Volkes und dem Besten des Vaterlands vor Augen ge-
faßt werden. Das Landsthing wird immer seiner Pflicht treu bleiben, immer
bereit, abweichenden Ansichten entgegenzukommen und willig die Hand zu
allen Veranstaltungen zu reichen, die nötig sind, die innere Entwicklung und
den äußern Frieden des Reichs zu sichern. Ohne Furcht und Schwanken
wird es immer streben, das Recht des Königs wie die Freiheit des Volks
in den durch das Grundgesetz gezogenen Grenzen zu bewahren.
21. März. Antwort des Königs auf die Adressen des Folke-
thing und Landsthing.
Mit Trauer haben wir gesehen, daß die Aufforderung, die wir im
Anfange der Tagung an den Reichstag richteten, einträchtig an allem zu
arbeiten, was dazu dienen kann, das geistige und materielle Wohl des Lan-
des, des Volkes zu fördern, nicht befolgt worden ist. Keine gesetzgeberische
Arbeit von Bedeutung ist bisher zu Ende gebracht worden und nichts ist
ausgerichtet worden für die Sicherung der Selbständigkeit des Landes durch
zweckmäßige Veranstaltungen zu dessen Verteidigung, weil das Folkething
seine Mitwirkung zur Förderung dieser wichtigsten Angelegenheit des Vater-
landes versagt hat. Wir betrachten es als ein Unglück, wenn die beiden
Abteilungen des Reichstags sich nicht über ein Finanzgesetz für das bald
beginnende Finanzjahr einigen, aber unser Ministerium “ö kein gültiges
Hindernis einer notwendigen Ubereinkunft der beiden Kammern unter sich
über das Finanzgesetz. Wir können nicht, ohne die dem Könige verfassungs-
mäßig zukommende Stellung aufzugeben, uns für die Annahme eines Finanz-
gesetzes seitens des Reichstags die Bedingung vorschreiben lassen, daß wir
unser Ministerium verabschieden sollen. Ernst und eindringend müssen wir
daher dem Reichstage ans Herz legen, durch gegenseitige Rücksichtnahme und
Entgegenkommen die nötige Ubereinkunft zwischen den Thingen zuwege zu
bringen, damit ein regelmäßiges Finanzgesetz zustande kommen kann, und
wir zweifeln nicht daran, daß dies muß gelingen können, wenn der ernste
Wille dazu bei beiden Teilen vorhanden ist und wenn die noch übrige Zeit
auf die rechte Weise benutzt wird. Wir boffen. daß dadurch der Weg für
weitere Verständigungen und fruchtbares Zusammenarbeiten zwischen den ge-
setzgebenden Faktoren gebahnt werden wird. Wir bitten Sie, dem Reichstage
unsern königlichen Gruß zu bringen. Das Folkething mag sich versichert
halten, daß unsere Liebe zum Grundgesetze und unsere Treue gegen dasselbe
nicht geringer ist als die des Folkethings, und daß es immerfort unser fester
Wille ist, die verfassungsmäßige Freiheit und Machtverteilung aufrecht zu
erhalten. Dem Landsthinge danken wir für seine Bereitwilligkeit, eine