Bäuewark. (April 1.) 349
Ubereinkunft anzustreben, die es schon in der That bewiesen hat durch die
Behandlung des Finanzgesetzes, wie auch für die Zusage, die es uns gegeben,
immer ohne Furcht und Schwanken streben zu wollen, das Recht des Königs
und die Freiheit des Volkes in den von dem Grundgesetze gezogenen Grenzen
zu bewahren.
1. April. Schluß des Reichstages.
Bevor der Ministerpräsident den Schluß verkündet, verliest der Präsi-
dent Berg im Folkething folgenden Aufruf:
„An das dänische Volk! Das Folkething hat, während es noch Zeit
war, sich an den König gewendet, um den Bruch zu verhindern, welchem
das Verfassungsleben hier im Lande von einer eigenwilligen Regierung ent-
gegengeführt wird. Die Adresse des Things an den König ist zugleich un-
sere Rechtfertigung dem Volke gegenüber. Die Regierung will den Bruch.
Noch einmal ist die aufs neue angebotene Verhandlung über ein interi-
mistisches Finanzgesetz unterbrochen worden. Die Regierung unterbricht die
Arbeiten des Reichstagsausschusses und sendet den Reichstag heim, ohne
eine gesetzliche Bewilligung für das neue Jahr zu haben. Die Absicht hiemit
ist klar. Indem das Folkething Protest erhebt gegen den lange vorbereite-
ten, jetzt bevorstehenden Verfassungsbruch, fordern wir das Volk auf, sich zu
sammeln für sein verfassungsmäßiges Recht in dem Kampfe, der ernster als
je unabweisbare Forderungen an alle guten Kräfte im dänischen Volke stellt.“
Sobald dann Estrup das Wort ergreift, um die königliche Botschaft
zu verlesen, verläßt die gesamte Linke den Saal.
Die Mitglieder der Rechten erlassen folgendes Gegenmanifest:
„Mitbürger! Unser kleines Land bietet zur Zeit einen traurigen An-
blick von gärender Unruhe und lähmendem Stillstand dar, von Uneinigkeit
über vieles, von Hoffnung und Zuversicht auf weniges, von gutem Willen
ohne Zweifel in vielen Punkten, auch bei unsern Gegnern, aber von zu
schlaffer Fähigkeit, irgend etwas auszurichten, das die Hindernisse des Fort-
schritts entfernen könnte. Die Linke hat angekündigt, daß der politische
Kampf, den sie jetzt seit einer Reihe von Jahren führt, noch schärfer geführt
werden soll als bisher. Wir sind bereit, festzustehen in diesem Kampfe und
fordern euch auf, euch an unsere Seite zu stellen und keine Mühe zu sparen,
um unser Vaterland aus der unwegsamen Lage zu bringen, in welche das
bersafsungswidrige Machtstreben der Linken es gebracht hat, damit die regel-
mäßige Ordnung wiederhergestellt werden und ein friedliches politisches Zu-
sammenleben l dem Boden der Verfassung geführt werden könne.
1. April. Der König erläßt gemäß Artikel 25 des Grund-
gesetzes ein provisorisches Finanzgesetz
und ermächtigt die Regierung, alle zur zweckmäßigen Führung der
Staatsverwaltung erforderlichen Ausgaben vorzunehmen, wobei jedoch das im
Reichstage eingebrachte Budget nicht zu überschreiten sei.
Die Versuche, ein provisorisches Finanzgesetz mit den Kammern zu
stande zu bringen, sind gescheitert, da beide Häuser auf ihren Beschlüssen be-
harren. Auch die Verhandlungen des am 26. März zusammengetretenen
Ausschusses beider Thinge führen zu keinem Resultat.
In dem Bericht, durch welchen das Ministerium dem König den Er-
laß des provisorischen Gesetzes empfiehlt, heißt es: Z .J.
Wenn es geduldet würde, daß das Folkething seine Geneigtheit, sich
mit dem Landsthinge über ein Finanzgesetz zu einigen, davon abhängig
machte, daß Ew. Majestät Ihr Ministerium verabschiedeten, würde das Folke-
thing, thatsächlich im Widerspruch mit dem Grundgesetze, Alleinherrscher über
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