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das Finanzgesetz werden, und es wäre aus mit dem verfassungsmäßigen Rechte
des Königs, seine Minister nach freiem Ermessen des Bedürfnisses des Landes
zu wählen. Das Folkething würde dann das unfehlbare Mittel in der
Hand haben, die Zusammensetzung der Regierung thatsächlich zu bestimmen,
und dadurch deren Tendenz und Charakter. Eine Veränderung des Grund—
gesetzes, durch welche die höchste Macht des Staates auf das Folkething über-
tragen wird, wäre so mit Umgehung des § 95 des Grundgesetzes (Verände-
rung der Verfassung durch den Reichstag betreffend) ins Werk gesetzt und
trotzdem es allen kund ist, daß eine solche Veränderung auf dem von dem
Grundgesetze angewiesenen Wege nicht durchzuführen war.
Mitte April. Infolge des drohenden russisch-englischen Krieges
ermächtigt der Staatsrat den Kriegsminister zur Ausgabe von 860 000
Kronen für die Seebefestigung von Kopenhagen, eine Ausgabe, welche
vom Folkething verschiedentlich bereits verworfen ist.
Ende April. Verhandlungen zwischen Dänemark, Schweden
und Norwegen über gemeinsame Schritte zwecks Aufrechterhaltung
der Neutralität bei dem Ausbruch eines russisch-englischen Krieges.
5. Mai. Ein provisorisches lohne Zustimmung der Kammern)
erlassenes Gesetz verbietet die Einfuhr und Anschaffung von Waffen.
Das Gesetz ist veranlaßt durch die Agitation der Linken zur Bildung
von Schützenvereinen resp. zum Eintritt in die bestehenden Schützenvereine.
8. August. An Stelle Finsens tritt Ingerslev als Minister
des Innern in das Ministerium.
6. September bis Anf. Oktober. Der Kaiser von Ruß-
land in Dänemark.
30. September. Der Volkethingpräsident Berg und 2 Mit-
glieder der Linken werden zu Gefängnisstrafen von je 6 Monaten
verurteilt.
Dieselben sind angeklagt, im Juli d. J. bei Gelegenheit einer poli-
tischen Versammlung in Holstebro (Jütland) den Polizeimeister mit Gewalt
von der Rednertribüne entfernt zu haben.
5. Oktober. Eröffnung des Reichstages. Berg wird im
Folkething wieder zum Präsidenten gewählt.
7. Oktober. Die Regierung legt den Rechenschaftsbericht für
1884/5 und das Budget für 1886/7 vor.
Der Rechenschaftsbericht für 1884/85 zeigt eine Einnahme von 56977800
Kr., d. h. über 3⅛½ Mill. Kr. mehr als veranschlagt; die Ausgabe betrug
47 899 500 Kr., d. h. 3K Mill. Kr. weniger als veranschlagt; der Uber-
schuß beträgt über 9 Mill. Kr. Das neue Finanzgesetz für 1886/87 zeigt
eine Einnahme von 55 .500000 Kr. und eine Ausgabe von 64 900000 Kr.
Die indirekten Steuern und Abgaben sind mit 35500000 Kr. aufgeführt,
die direkten Steuern mit 9400 000 Kr., d. h. sie machen etwas über ½ des
Gesamtsteuerbetrages aus. Von den 64900 000 Kr. der Ausgaben sind
27878000 Kr. für Heer und Marine angesetzt, und zwar für das Heer
ordinär 9241000 Kr.; extraordinär 7380 000 Kr.; für die Marine ordinär