352 Dũnemark. (November 24. — Ende Dezember.)
19. November. (Island.) Auflösung des Altthing.
Die Neuwahlen werden auf Anfang Januar 1886 anberaumt und
der Altthing auf den 28. Juli 1886 wieder einberufen.
Die Auflösung erfolgt, weil das Altthing eine Anderung der Ver-
fassung in radikalem Sinne und die Verwandlung des Verhältnisses zu
Dänemark in eine reine Personal-Union verlangt. Die Regierung erklärt,
daß es unmöglich sei, auf diese Forderungen einzugehen und daß sie auf der
Ablehnung beharren werde, auch wenn das neue Altthing ebenso beschließen
sollte wie das nun aufgelöste.
24. November. Der Vizepräsident des Folkething, Redakteur
Hörup, wird wegen einer in einem Artikel der Zeitung „Politiken“
ausgesprochenen Majestätsbeleidigung zu sechsmonatlichem Gefängnis
verurteilt.
18. Dezember. Die Regierung legt dem wieder zusammen-
tretenden Reichstag einen Gesetz-Entwurf zur Ergänzung der Ver-
fassung vor,
nach welchem für den Fall, daß eine Einigung beider Kammern über
das Budget nicht herbeigeführt wird, ein aus 10 Mitgliedern des Landsthing
und 10 Mitgliedern des Folkething bestehender Ausschuß gewählt werden
soll, der sofort zusammentritt und über alle diejenigen Punkte der Budget-
vorlage, über welche die beiden Kammern uneinig geblieben sind, berät und
durch Abstimmung entscheidet. Die Abstimmung soll gesondert, über jeden
einzelnen Punkt, und mittelst verschlossener Stimmzettel erfolgen. Die Ab-
stimmungen des Ausschusses sollen definitiv sein.
18. Dezember. Das Folkething verweigert seine Zustimmung
zu sämtlichen während der Vertagung des Reichstages erlassenen
provisorischen Gefetzen.
Ende Dezember. Das Folkething lehnt die Vorlage betreffend
Maßnahme zur Abhilfe der Arbeitslosigkeit ab.
Die Regierung verlangt die Bewilligung von 2 Millionen Kronen
zur Ausführung öffentlicher Bauten. Das Folkething geht entgegen der
sonstigen Praxis auf die materielle Beratung des Entwurfs ein, ändert den-
selben aber am 22. Dezember dahin, daß lediglich 1 Million unter die not-
leidenden Arbeiter verteilt werden soll. Das Landthing stellt die Regierungs-
vorlage wieder her und erweitert dieselbe durch Aufnahme der Bestimmung,
daß die Regierung ermächtigt wird, zur Abhilfe der Arbeitslosigkeit den Ge-
meinden nach Verhältnis ihrer Volkszahl zinsfrei bis zum 1. April 1887
zurückzuzahlende Darlehen zu bewilligen. Das Folkething lehnt die Vorlage
in dieser Fassung ab.