28 Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. (Febr. 3. - 4.)
übrigen Konferenzmächte gerichteten Anzeige begleiten, um dieselben in den
Stand zu setzen, gegebenenfalls ihre Reklamationen geltend zu machen.
Die Konferenzmächte anerkennen die Verpflichtung, in den von ihnen
an den Küsten des afrikanischen Kontinents besetzten Gebieten das Vorhan-
densein einer Obrigkeit zu sichern, welche hinreicht, um erworbene Rechte und
gegebenenfalls die Handels- und Durchgangsfreiheit unter den Bedingungen,
welche für letztere vereinbart worden, zu schützen.
3., 4. Februar. (Post-Etat, Sonntagsruhe.) Reichs-
tag: Zweite Lesung des Etats der Post- und Telegraphen-Verwaltung.
Verhandlungen über die Sonntagsruhe der Postbeamten.
Der Staatssekretär von Stephan bekämpft die Resolution Lingens,
welche Waarenproben, Drucksachen, Packete, Geld- und Wert-Sendungen von
der Sonntagsbestellung ausschließen will, als undurchführbar und verkehrs-
störend; für den Antrag sprechen Zentrum und Sozialdemokraten und äußerste
Rechte; dagegen Freisinnige und Nationalliberale.
3. Februar. (Preußen: Eisenbahnen.) Abgeordnetenhaus:
genehmigt in erster Lesung ohne wesentliche Debatte die Entwürfe,
betreffend den weitern Erwerb von Privateisenbahnen für den Staat.
Es handelt sich hauptsächlich um den Erwerb der Halle-Sarau-Gu-
bener Eisenbahn, deren 20,250,000 M Stammaktien in 4proz. Konsols zum
Betrage von 10,125,000 M und 20,250,000 M Stammprioritätsaktien in
4proz. Konsols zum Betrage von 22,781,250 M umgetauscht werden sollen;
ferner um Übernahme des Betriebes und der Verwaltung der braunschwei-
gischen Eisenbahnen. Das Staatseisenbahnnetz erhält durch diese Erwerbun-
gen einen Zuwachs von 946 km.
3. Februar. (Zolltarif.) Dem Reichstag geht die Zoll-
tarifnovelle zu.
Der Bundesrat hat einige Änderungen beschlossen; u. a. ist der Zoll
auf Gerste von 2,00 auf 1,50 M erniedrigt, der auf Mühlenfabrikate von
5 auf 6 M erhöht. Die Holzzölle sind unverändert geblieben.
4. Februar. (Preußen: Lehrerpensionen.) Abgeordneten-
haus verweist den von den Nationalliberalen und Freikonservativen
eingebrachten Gesetzentwurf, betr. die Pensionierung der Volksschul-
lehrer an eine Kommission.
Der Entwurf will bis zum Erlaß eines Schuldotationsgesetzes jedem
an einer öffentlichen Schule definitiv angestellten Lehrer nach mindestens zehn
Dienstjahren eine lebenslängliche Pension gewähren im Betrage von min-
destens 15/60 seines Diensteinkommens. Die Pension steigt nach jedem Dienst-
jahre um 1/60 bis höchstens 45/60 und beträgt in ihrem Minimum 450 M
Die Pension soll bis zur Höhe von 1200 M aus der Staatskasse, über diesen
Betrag hinaus von den bisher Verpflichteten gezahlt werden. Auf Lehrerinnen
soll das Gesetz Anwendung mit der Maßgabe finden, daß der Mindestbetrag
der Pension 300 M beträgt. Das Gesetz soll am 1. April 1886 in Kraft
treten.
4. Februar. (Kolonial-Etat.) Reichstag: verweist den
Nachtrags-Etat, betr. die Beamtengehälter und die Errichtung von
Dienstgebäuden in den Kolonien an eine Kommission.