Full text: Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Erster Jahrgang. 1885. (26)

42 Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. (Febr. 22.—23.) 
1879 über die besten Mittel nachgedacht, wie dieser Schutz zu gewähren und 
auszudehnen sei, und einige Monate vor dem Empfang des Gesuches der 
deutschen Regierung war sie zu einer endgültigen Entscheidung gelangt. Ver- 
trauend auf die in Graf Vitzthums Note vom 19. April enthaltenen Er- 
klärungen, entsprach dieselbe sofort dem Gesuche des Fürsten Bismarck. Kon- 
sul Hewett würde sich jedoch einer Pflichtvernachlässigung Ihrer Majestät 
Regierung gegenüber schuldig gemacht haben, wenn er nicht, nachdem er den 
wirklichen Zweck von Dr. Nachtigals Reise erfahren, seine Instruktionen so- 
fort erfüllt und diesem Lande gesichert hätte, was von dieser Küste noch übrig 
geblieben. Es ist ganz klar, daß dies nicht infolge des Vorgehens Deutsch- 
lands, sondern in der  Ausführung einer vorher beschlossenen Politik geschah, 
und es würde für Ihrer Majestät Regierung gerade so vernünftig sein, Fürst 
Bismarck des Wunsches anzuklagen, das Kamerun-Gebiet zu annektieren, weil 
Ihrer Majestät Regierung dies zu thun wünschte, als es für die deutsche 
Regierung ist, zu behaupten, daß das britische Protektorat beschlossen wurde, 
um die Ausdehnung einer deutschen Kolonie zu verhindern. Ehe ich diesen 
Teil des Gegenstandes verlasse, möchte ich hinzufügen, daß die Bereitwillig- 
keit der Regierung Ihrer Majestät, irgendeine Grenzfrage im Kamerun-Ge- 
biete durch eine lokale Kommission, deren im Schlußparagraph der Note 
Fürst Bismarcks Erwähnung gethan ist, zu lösen, sich nur auf die Grenze 
zwischen Bimbia und der Ambas-Bai-Niederlassung beziehen sollte, und nicht 
auf den Westen ausgedehnt werden könnte, wo die Grenzen nicht fraglich 
sind. (St A. 45, 8539.) 
22. Februar. (Sperrgesetz.) Bundesrat: erläßt Bekannt- 
machungen bezüglich der Ausführung des Sperrgesetzes. 
In denselben wird das Verfahren für die Beibringung der Ursprungs- 
atteste für Roggen, welcher aus Spanien oder anderen meistbegünstigten Län- 
dern eingeführt werden soll, geordnet und bezüglich des Nachweises, daß der 
Vertrag, auf Grund dessen die Einfuhr erfolgt, vor dem 15. Januar ge- 
schloffen sei, folgendes festgesetzt: Der Nachweis ist in der Regel durch Vor- 
lage eines vor dem 15. Januar d. J. im Zollinlande gerichtlich oder notariell 
aufgenommenen oder beglaubigten Vertrages zu führen. Der Beweis durch 
mindestens zwei vereidigte Zeugen ist zwar gleichfalls zuzulassen, jedoch als 
genügend nur dann anzuerkennen, wenn die Zeugen Inländer sind und gegen 
ihre Glaubwürdigkeit nach den angestellten Erhebungen Bedenken nicht ob- 
walten. (Vgl. 25. April.) 
23. Februar. (Kolonial-Verein.) Zweite Generalver- 
sammlung des deutschen Kolonial-Vereins in Berlin. 
Der Geschäftsbericht ergibt einen Bestand von 10,275 Mitgliedern 
und einen Kassenbestand von 10,466 M (50,899 M Einnahmen und 40,433 M 
Ausgaben). Der Verein beschließt auf Antrag der süddeutschen Zweigvereine 
einstimmig seinen Sitz von Frankfurt a. M. nach Berlin zu verlegen; er er- 
mächtigt ferner den Vorstand, eine Kanzlei behufs Erteilung von Auskunft 
über die Verhältnisse überseeischer Länder einzurichten und dieselbe nach Maß- 
gabe der vorhandenen Mittel mit den erforderlichen Kräften auszurüsten, so- 
wie die Frage in Erwägung zu ziehen, ob der deutsche Kolonialverein nicht 
auf Beseitigung der Hemmnisse hinwirken solle, welche der Auswanderung 
nach Brasilien in Preußen gegenwärtig noch entgegenstehen. Der Vorstand 
hat über das Resultat dieser Erwägungen der nächsten Generalversammlung 
Bericht zu erstatten. Endlich beschließt der Verein, dem Reichskanzler zu 
seinem 70. Geburtstag die Glückwünsche des Vereins dazubringen. 
23. Februar. Kongo-Konferenz: genehmigt den von der
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.