Full text : Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Erster Jahrgang. 1885. (26)

42  Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Febr.  22.—23.)

1879  über  die  besten  Mittel  nachgedacht,  wie  dieser  Schutz  zu  gewähren  und
auszudehnen  sei,  und  einige  Monate  vor  dem  Empfang  des  Gesuches  der
deutschen  Regierung  war  sie  zu  einer  endgültigen  Entscheidung  gelangt.  Vertrauend
  auf  die  in  Graf  Vitzthums  Note  vom  19.  April  enthaltenen  Erklärungen,
  entsprach  dieselbe  sofort  dem  Gesuche  des  Fürsten  Bismarck.  Konsul
  Hewett  würde  sich  jedoch  einer  Pflichtvernachlässigung  Ihrer  Majestät
Regierung  gegenüber  schuldig  gemacht  haben,  wenn  er  nicht,  nachdem  er  den
wirklichen  Zweck  von  Dr.  Nachtigals  Reise  erfahren,  seine  Instruktionen  sofort
  erfüllt  und  diesem  Lande  gesichert  hätte,  was  von  dieser  Küste  noch  übrig
geblieben.  Es  ist  ganz  klar,  daß  dies  nicht  infolge  des  Vorgehens  Deutschlands,
  sondern  in  der    Ausführung  einer  vorher  beschlossenen  Politik  geschah,
und  es  würde  für  Ihrer  Majestät  Regierung  gerade  so  vernünftig  sein,  Fürst
Bismarck  des  Wunsches  anzuklagen,  das  Kamerun-Gebiet  zu  annektieren,  weil
Ihrer  Majestät  Regierung  dies  zu  thun  wünschte,  als  es  für  die  deutsche
Regierung  ist,  zu  behaupten,  daß  das  britische  Protektorat  beschlossen  wurde,
um  die  Ausdehnung  einer  deutschen  Kolonie  zu  verhindern.  Ehe  ich  diesen
Teil  des  Gegenstandes  verlasse,  möchte  ich  hinzufügen,  daß  die  Bereitwilligkeit
  der  Regierung  Ihrer  Majestät,  irgendeine  Grenzfrage  im  Kamerun-Gebiete
  durch  eine  lokale  Kommission,  deren  im  Schlußparagraph  der  Note
Fürst  Bismarcks  Erwähnung  gethan  ist,  zu  lösen,  sich  nur  auf  die  Grenze
zwischen  Bimbia  und  der  Ambas-Bai-Niederlassung  beziehen  sollte,  und  nicht
auf  den  Westen  ausgedehnt  werden  könnte,  wo  die  Grenzen  nicht  fraglich
sind.  (St  A.  45,  8539.)

22.  Februar.  (Sperrgesetz.)  Bundesrat:  erläßt  Bekanntmachungen
  bezüglich  der  Ausführung  des  Sperrgesetzes.

In  denselben  wird  das  Verfahren  für  die  Beibringung  der  Ursprungsatteste
  für  Roggen,  welcher  aus  Spanien  oder  anderen  meistbegünstigten  Ländern
  eingeführt  werden  soll,  geordnet  und  bezüglich  des  Nachweises,  daß  der
Vertrag,  auf  Grund  dessen  die  Einfuhr  erfolgt,  vor  dem  15.  Januar  geschloffen
  sei,  folgendes  festgesetzt:  Der  Nachweis  ist  in  der  Regel  durch  Vorlage
  eines  vor  dem  15.  Januar  d.  J.  im  Zollinlande  gerichtlich  oder  notariell
aufgenommenen  oder  beglaubigten  Vertrages  zu  führen.  Der  Beweis  durch
mindestens  zwei  vereidigte  Zeugen  ist  zwar  gleichfalls  zuzulassen,  jedoch  als
genügend  nur  dann  anzuerkennen,  wenn  die  Zeugen  Inländer  sind  und  gegen
ihre  Glaubwürdigkeit  nach  den  angestellten  Erhebungen  Bedenken  nicht  obwalten.
  (Vgl.  25.  April.)

23.  Februar.  (Kolonial-Verein.)  Zweite  Generalversammlung
  des  deutschen  Kolonial-Vereins  in  Berlin.

Der  Geschäftsbericht  ergibt  einen  Bestand  von  10,275  Mitgliedern
und  einen  Kassenbestand  von  10,466  M  (50,899  M  Einnahmen  und  40,433  M
Ausgaben).  Der  Verein  beschließt  auf  Antrag  der  süddeutschen  Zweigvereine
einstimmig  seinen  Sitz  von  Frankfurt  a.  M.  nach  Berlin  zu  verlegen;  er  ermächtigt
  ferner  den  Vorstand,  eine  Kanzlei  behufs  Erteilung  von  Auskunft
über  die  Verhältnisse  überseeischer  Länder  einzurichten  und  dieselbe  nach  Maßgabe
  der  vorhandenen  Mittel  mit  den  erforderlichen  Kräften  auszurüsten,  sowie
  die  Frage  in  Erwägung  zu  ziehen,  ob  der  deutsche  Kolonialverein  nicht
auf  Beseitigung  der  Hemmnisse  hinwirken  solle,  welche  der  Auswanderung
nach  Brasilien  in  Preußen  gegenwärtig  noch  entgegenstehen.  Der  Vorstand
hat  über  das  Resultat  dieser  Erwägungen  der  nächsten  Generalversammlung
Bericht  zu  erstatten.  Endlich  beschließt  der  Verein,  dem  Reichskanzler  zu
seinem  70.  Geburtstag  die  Glückwünsche  des  Vereins  dazubringen.

23.  Februar.  Kongo-Konferenz:  genehmigt  den  von  der