Ves deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. (Jan. 19—20). 15
den Untersuchungskommissionen gegebenen Antworten wird Ihnen mitgeteilt
werden. Die Regierung ist zur Zeit noch mit der Erwägung beschäftigt, in
welcher Weise dem vorhandenen Bedürfnisse am zweckmäßigsten abgeholfen
werden kann. Die in der vorjährigen Session unerledigt gebliebenen Gesetz-
entwürfe, welche eine Reform des Eigentums= und Hypothekenrechts und die
Einführung des Grundbuchs zum Gegenstand haben, werden Ihnen nochmals
vorgelegt, dieselben sind, im Anschluß an die gründlicheu Arbeiten der vom
Landesausschusse gewählten Spezialkommission, einer Umarbeitung unterzogen
worden, wobei die Wünsche der Kommission größtenteils berücksichtigt werden
konnten, ohne daß die Grundlagen der Entwürfe umgeändert zu werden
brauchten. In Ergänzung dieser Vorlagen wird Ihnen demnächst der gleich-
falls umgearbeitete Entwurf eines Kostengesetzes zugehen, welches bestimmt
ist, den Rechtsverkehr auf dem Gebiete des Immobiliarrechts in erheblicher Weise
zu entlasten. Ich glaube mich der Erwartung hingeben zu dürfen, daß die
erneute Beratung der erwähnten für die Rechtssicherheit des Eigentums und
die Hebung des Realkredites so wichtigen Vorlagen in dieser Session einen
befriedigenden Abschluß finden wird. Indem ich diese und die übrigen Ihnen
zugegangenen Vorlagen Ihrer stets bewährten gewissenhaften Prüfung em-
pfehle,. apreche ich den Wunsch aus, daß es dem einträchtigen Zusammen-
wirken der Regierung und der Landesvertretung geliugen möge, die Berat-
ungen zu einem für das Land gedeihlichen Ergebnis zu führen. Im Namen
seiner sussio des Kaisers erkläre ich die Session des Landesausschusses
Bza eröffnet."
Die Verhandlungen berühren auch die geplante Einführung des Brannt-
weinmonopols. Unter der Zustimmung des Hauses stellen die Abgg. Baron
Hugo“ Zorn v. Bulach, Hommel, Mieg-Köchlin, Dr. North und Baron
chauenburg ihren Standpunkt dahin fest, daß das Monopol in finanzieller
und moralischer Beziehung den Reichslanden große Vorteile bieten werde und
deshalb anzunehmen sei, sobald die Lage der Klein= und Eigenbrenner Elsaß=
Lothringens die erforderliche Sicherstellung erfahren habe.
19. Januar. Reichstag: Etat des Auswärtigen Amtes.
In Titel 2 der einmaligen Ausgaben werden 300,000 .“ verlangt
zur Einleitung derjenigen Maßnahmen, welche zur Durchführung der dem
Reich in den Schutzgebieten von Kamerun, Togo und Angra Pequena zufal-
lenden Aufgaben notwendig sind, sowohl zur Remunerierung von Beamten
als zur Ausführung unbedingt erforderlicher Bauten.
Diese Position wird auf Antrag des Abg. Richter, welchem der Abg.
Windthorst beitritt, an die Budgetkommission zurückverwiesen. Die übrigen
Positionen werden debattelos genehmigt.
20. Januar. (Kolonialpolitik.) Reichstag: überweist den
Gesetzentwurf betr. die Rechtspflege in den deutschen Schutzgebieten
an eine Kommission.
Der Entwurf lautet: „Die Ausübung der Gerichtsbarkeit in den deut-
schen Schutzgebieten, sowie die Mitwirkung der deutschen Behörden bei der
Ausübung dieser Gerichtsbarkeit und die hierbei zur Anwendung kommenden
Vorschriften des bürgerlichen Rechts und des Strafrechts werden durch kaiser-
liche Verordnung mit Zustimmung des Bundesrates geregelt.
Die auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen sind dem Reichs-
tag sofort beziehungsweise bei dessen nächstem Zusammentreten zur Kennt-
nisnahme vorzulegen.“
Die Begründung des Entwurfes geht von der Auffassung aus, daß
„im Hinblick auf den rechtlichen Inhalt der in der übernommenen Schutz-