382 Bäsen#ark. (Januar 27.—August 13.)
27. Januar. Das Folkething verwirft die Einführung eines
Einfuhrzolles auf Rübenzucker mit 65 gegen 22 Stimmen.
10. Februgr. Nachdem am 8. Februar durch Königlichen
Erlaß der Reichstag geschlossen, erläßt der König ein provisorisches
Finanzgesetz, welches die Regierung ermächtigt, für den übrigen Teil
des Finanzjahres die bestehenden Steuern und Abgaben weiter zu
erheben und alle notwendigen Ausgaben zu bestreiten. Die Fest-
stellung der bald darauf veröffentlichten Verwaltungsbudgets der
verschiedenen Fachministerien ist genau den seinerzeit dem Reichstage
gemachten Regierungsvorlagen angepaßt.
Ein zweiter Erlaß des Königs ermächtigt das Ministerium
zur Abhilfe der Arbeitslosigkeit die von der Regierung beantragten,
vom Folkething nicht genehmigten (vgl. 1885 Ende Dezember) Ar-
beiten sofort ins Werk setzen zu lassen.
26. März. Der König erläßt das vorläusige Finanzgesetz
für das Jahr 1886/87.
Das Gesetz wird durch die Weigerung des Folkething, die eingebrachte
Budget-Vorlage zu diskutieren, motiviert und ermächtigt die Regierung, die
bestehenden Steuern zu erheben und die notwendigen Ausgaben zu bestreiten,
die Budget-Vorlage jedoch nicht zu überschreiten.
2. April. Der König genehmigte im heutigen Staatsrat die
Einzelbudgets des neuen Finanzjahres mit dem berechneten über-
schuß von 300 000 Kronen.
Die Budgets sind der Bewilligung des Landsthings, welchem das
Budget entgegen der Verfassung vorgelegt und von dem es genehmigt worden
war, streng angepaßt. Dem Kriegsminister wurden außerdem vier Millionen
bewilligt, wovon für Kopenhagens Befestigung etwa drei Millionen und für
Geschütze zur Feldbefestigung eine halbe Million; dem Marineminister wurden
noch etwa drei Millionen bewilligt, wovon 1,200,000 Kronen für Torpedo-
fahrzeuge und Seeminen.
24. Juli. Die Haftentlassung des Folkethingspräsidenten
Berg nach Verbüßung seiner Strafe wird von der Opposition mit
einem großartigen öffentlichen Fest in Marienlyst gefeiert, nachdem
die Abhaltung desselben im Tiergarten und auf schwedischem Ge-
biete in Landskron untersagt worden. Die Zahl der Teilnehmer
soll 30,000 erreicht haben.
13. August. Ein königlicher Erlaß führt ein provisorisches
Gesetz über die Verantwortlichkeit für den Inhalt von Zeitungen
und Wochenschriften ein:
Dasselbe verbietet die Vorschiebung sog. Strohmänner in den Redak-
tionen bei 1000—.5000 Kronen Strafe, erschwert die Bewahrung der Ano-
nymität und macht es unmöglich, ein Blatt, wenn es einen von der Regie-
rung nicht gebilligten Inhalt hat, im Auslande drucken zu lassen.