388 Kußland. (Januar 19. März 3.)
Schutze der ruffischen Industrie gegen das übergewicht Polens und
der Ostseeländer.
19. Januar. (Polen: Ruhestörung.) Die zwangsweise
Verschickung dreier Dominikanermönche aus Lublin nach dem Gou-
vernement Olonez wegen unerlaubter Propaganda unter den Unierten
gibt zu Ruhestörungen durch die aufgeregte Volksmenge Veranlassung.
Erst nach Aufgebot von 6 Kompagnien Militär kann die Abführung
der Mönche erzwungen werden.
28. Januar. (Esthland.) Der Generalgouverneur befiehlt
auf Grund des kaiserl. Befehls vom 14. September 1885 (vergl.
Gesch. Kal. 1885) den Kirchspielsrichtern:
1) Alle Gemeindeverwaltungen des ihnen anvertrauten Kirchspiels auf-
zufordern, im Laufe dreier Monate nach dem Empfange dieser Verfügung für
die Wahl oder mietweise Ernennung von Gemeindeschreibern, die der russi-
schen Sprache mächtig sind, Sorge zu tragen; 2) darauf zu sehen, daß von
jetzt ab die Korrespondenz in deutscher Sprache in den Gemeindeverwaltungen
gänzlich eingestellt werde, d. h. daß die genannten Verwaltungen nicht nur
selbst keine in deutscher Sprache geschriebenen Papiere absenden, sondern auch
keine empfangen; 3) ihm Daten über diejenigen ärmeren Gemeindeverwal-
tungen, welche wider Erwarten in die faktische Unmöglichkeit versetzt sind,
vorstehende Verfügung in der namhaft gemachten Frist auszuführen, nebst
einer detaillierten Darlegung der Gründe für die sich darbietenden Schwierig-
keiten zuzustellen und alsdann hinsichtlich dieser Verwaltungen seine weiteren
Verfügungen abzuwarten.
Anfang Februar. (Serbien.) Rußland fordert in einer
Separatnote in dringender Form die Abrüstung und die Ausschließung
der ostrumelischen Frage aus dem Programm der Friedensverhand-
lungen.
6. Februgar. (Serbien und Bulgarien.) Der Botschafter
in Konstantinopel v. Nelidow überreicht der Pforte eine von den
Großmächten unterstützte Note betreffs der Friedensverhandlungen
in Bukarest.
Dieselbe enthält folgende 4 Punkte: 1. Der Friede zwischen Bulga-
rien und Serbien müsse geschlossen werden auf der Grundlage des Berliner
Vertrages, das heißt auf Grundlage des Zustandes vor dem bulgarisch-serbi-
schen Kriege. 2. Alle politischen Fragen, welche vom Sultan und Europa
ressortieren, seien auszuschließen. 3. Die Regelung der Bregova-Angelegen-
heit und der auf die politischen Flüchtlinge bezüglichen Zwischenfälle habe
durch eine gemischte Kommission zu erfolgen. 4. Die Vertreter der Mächte
in Bukarest seien über den Gang der Friedensverhandlungen auf dem Lau-
fenden zu halten und ihre Erwägungen in Betracht zu nehmen.
13. Februar. (Zentralasien.) Einzug der Russen in Pendsch-
deh und übernahme der Stadt in russische Verwaltung.
3. März. (OÖstseeländer.) Durch kaiserlichen Ukas werden
die lutherischen Parochial- und Landgemeindeschulen in Livland, die