Full text: Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Zweiter Jahrgang. 1886. (27)

388 Kußland. (Januar 19. März 3.) 
Schutze der ruffischen Industrie gegen das übergewicht Polens und 
der Ostseeländer. 
19. Januar. (Polen: Ruhestörung.) Die zwangsweise 
Verschickung dreier Dominikanermönche aus Lublin nach dem Gou- 
vernement Olonez wegen unerlaubter Propaganda unter den Unierten 
gibt zu Ruhestörungen durch die aufgeregte Volksmenge Veranlassung. 
Erst nach Aufgebot von 6 Kompagnien Militär kann die Abführung 
der Mönche erzwungen werden. 
28. Januar. (Esthland.) Der Generalgouverneur befiehlt 
auf Grund des kaiserl. Befehls vom 14. September 1885 (vergl. 
Gesch. Kal. 1885) den Kirchspielsrichtern: 
1) Alle Gemeindeverwaltungen des ihnen anvertrauten Kirchspiels auf- 
zufordern, im Laufe dreier Monate nach dem Empfange dieser Verfügung für 
die Wahl oder mietweise Ernennung von Gemeindeschreibern, die der russi- 
schen Sprache mächtig sind, Sorge zu tragen; 2) darauf zu sehen, daß von 
jetzt ab die Korrespondenz in deutscher Sprache in den Gemeindeverwaltungen 
gänzlich eingestellt werde, d. h. daß die genannten Verwaltungen nicht nur 
selbst keine in deutscher Sprache geschriebenen Papiere absenden, sondern auch 
keine empfangen; 3) ihm Daten über diejenigen ärmeren Gemeindeverwal- 
tungen, welche wider Erwarten in die faktische Unmöglichkeit versetzt sind, 
vorstehende Verfügung in der namhaft gemachten Frist auszuführen, nebst 
einer detaillierten Darlegung der Gründe für die sich darbietenden Schwierig- 
keiten zuzustellen und alsdann hinsichtlich dieser Verwaltungen seine weiteren 
Verfügungen abzuwarten. 
Anfang Februar. (Serbien.) Rußland fordert in einer 
Separatnote in dringender Form die Abrüstung und die Ausschließung 
der ostrumelischen Frage aus dem Programm der Friedensverhand- 
lungen. 
6. Februgar. (Serbien und Bulgarien.) Der Botschafter 
in Konstantinopel v. Nelidow überreicht der Pforte eine von den 
Großmächten unterstützte Note betreffs der Friedensverhandlungen 
in Bukarest. 
Dieselbe enthält folgende 4 Punkte: 1. Der Friede zwischen Bulga- 
rien und Serbien müsse geschlossen werden auf der Grundlage des Berliner 
Vertrages, das heißt auf Grundlage des Zustandes vor dem bulgarisch-serbi- 
schen Kriege. 2. Alle politischen Fragen, welche vom Sultan und Europa 
ressortieren, seien auszuschließen. 3. Die Regelung der Bregova-Angelegen- 
heit und der auf die politischen Flüchtlinge bezüglichen Zwischenfälle habe 
durch eine gemischte Kommission zu erfolgen. 4. Die Vertreter der Mächte 
in Bukarest seien über den Gang der Friedensverhandlungen auf dem Lau- 
fenden zu halten und ihre Erwägungen in Betracht zu nehmen. 
13. Februar. (Zentralasien.) Einzug der Russen in Pendsch- 
deh und übernahme der Stadt in russische Verwaltung. 
3. März. (OÖstseeländer.) Durch kaiserlichen Ukas werden 
die lutherischen Parochial- und Landgemeindeschulen in Livland, die
	        
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