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einander, und der rômische Bischof mußte das Privilegium
dazu aufstellen, daß sie sich untereinander beißen durften. Das
alles aber machte doch immer nur vorübergebende Revolutionen.
Zwei Vorfälle mußten sich ereignen, durch welche
dem kaum gewordenen Pabst Leben und Kräfte zuschossen.
Es mußte Ehehändel unter den fränkischen Regenten
geben, und Pseudo-Isidor mußte erscheinen.
Bis auf die Zeiten der Carolinger hin gibt es eine
Menge einzelner Facta, die man zur Grundlage des Beweises,
daß ein Pabst eristirt habe, brauchen kann; aber noch iß kein
gleichfrmig fortdauernder Ton. Zuerst also das bekannte
Factum mit Lothar, dem Bruder Kaisers Ludwig kl.
Dieser hatte lange mit seiner Gemahlin Teutberg zusammen
gelebe, die Verwandie der Teutberg, was nachber großen
Einfluß gehabt hat, sehr erhöht, besonders einen ibrer Brüder
zum Gouverneur von Burgund gemacht. Der Keiser sieht
aber nachher ein schöncres und eigensinnigeres Mädchen, die
ihn für keinen andern Preis nehmen wollte, als daß er sie
in sein Bett und auf seinen Thron nehmen müsse, Wallrade.
Man machte Tractate mit Teutberg, sie solle ihr das
Bett überlassen. Sie mag sich vorgestellt haben, daß sie in
allen Ebren vom König hinwegkommen könnte; der König
aber ließ die Sache auf einer Synode vornehmen, und sich
da scheiden, damit, wenn er Prinzen von Wallrade bekommen
sollte, sie als ächt anerkannt würden. Die Synode wurde
(860) gebalten. Der Koͤnig hatte seine Bischöse gestimmt,
vorzüglich den Bischof von Köln und Trier, die in die Scheidung
willigten. Wie Teutberg sich prostituirt und das Factum
so publik gemacht sah, erklärte sie, daß sie nicht darein
willige; und während Lothar sich ganz sicher dachte, wandte
sie sich an den Pabst. Weil es nun so ein ersies Factum
war, wo sich der Pabst in Ehehändel mischre, mußte er aͤußerst