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B. Ursprungs-Zeugniß.
Vorstehend angemeldete Gegenstände, deren inländischer Ursprung nach gewissenhafter Prü-
fung pflichtmäßig bescheinigt wird, sind hier revidirt und
a) mit der Anmeldung übereinstimmend befunden,
b) obige Anmeldung wird in Betreff der Menge und der Art der Gegenstände
noch über folgende Posten, wie folgt, erläutert;
c) die Gegenstände gehen onn Verschluss und derselbe ist, wie folgt,
angelegt.
(Name des Orts), Gcn... ten... 18.
(Name der zuständigen Behörde.)
Nummer C. Zeugniß des Ausgangsamtes.
es Ursprungs—
eugni--Regi—- Den richtigen Ausgang umstehend verzeichneter Gegenstände bescheinigt das unterzeichnete
sers. Ant mit folgenden Bemerkungen:
a) die Gegenstände Sind hier unter richtigem Verschlusse es ..4 —
eingetroffen;
b) die Gegenstände sind hier revidirt und mit der Anmeldung und dem Ur-
sprungszenguisse übereinstimmend befunden;
c) auf den Grund der Revision wird die Anmeldung in Betreff der Menge
und der Art der Gegenstände noch über nachstehende Positionen, wie
folgt, erläutert;
. * unter .
d) die Gegenstãnde gehen (ehne. Verschluss und derselbe ist voo... 4
Amte ......... Wie umstehend angelegt (vom unterzeichneten Amte an-
gelegt wie folgt).
Dieses Ausgangszeugniß ist nur insofern gültig, als die darin bezeichneten Gegenstände
mit demselben bis zm. ttten.. 188. bei den «........ Amte zu
........................ eintreffen.
(Ort), den .. .. . teen.......... 18.
1 (Name des Amtes.)
Nachrichtlich. Die Schrift in lateinischen Leitern dient als Beispiel den Umstünden nach.