Full text: Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Sechster Jahrgang. 1890. (31)

DHas beutsche Reich und seine einzelnen Glieder. (Dez. 4.) 171 
und Realgymnasiums bestehende Gemeinsamkeit bis zur Unter-Sekunda (inkl.) 
auszudehnen, während von Ober-Sekunda aufwärts der Lehrplan der Ober- 
Realschule eintritt? 
(Verbindung des Realgymnasiums mit dem Gymnasium.) 
b. Oder das Latein an dem Realgymnasium bis zur Unter-Tertia 
hinaufzuschieben und die drei lateinlosen unteren Klassen zu einer höheren 
Bürgerschule aufwärts zu ergänzen? 
(Verbindung des Realgymnasiums mit der höheren Bürgerschule.) 
3) Empfiehlt es sich, im Lehrplan der Gymnasien die den alten 
Sprachen gewidmete Stundenzahl einzuschränken und es so zu ermöglichen, 
daß die Unterrichtsstunden in den drei unteren Klassen herabgesetzt, das 
Englische fakultativ eingeführt und das Zeichnen über Quarta hinaus obli- 
gatorisch gemacht wird? 
Ist mit jener Einschränkung zugleich der lateinische Aufsatz als Ziel- 
leistung und die griechische schriftliche Versetzungsarbeit für Prima in Weg- 
fall zu bringen? 
4) Empfiehlt es sich, im Lehrplan der Realgymnasien die im Jahre 
1882 angeordnete Verstärkung des Latein beizubehalten oder ist eine Ver- 
minderung desselben und eine Herabsetzung der Gesamtstundenzahl, insbe- 
sondere in den unteren Klassen, herbeizuführen? 
5) Empfiehlt es sich 
a. an Orten, wo sich nur gymnasiale oder realgymnasiale Anstalten 
befinden, in den drei unteren Klassen nach örtlichem Bedarf neben und statt 
des Latein einen verstärkten deutschen und modern fremdsprachlichen Unter- 
richt einzuführen, 
b. an Orten, wo nur lateinlose höhere Schulen sind, an deren drei 
untern Klassen nach örtlichem Bedarf lateinischen Unterricht anzugliedern, 
. alle siebenstufigen Anstalten (Progymnasien, Realprogymnasien, 
Realschulen) auf sechsstufige zurückzuführen, 
d. den Lehrplan der Realschulen und höheren Bürgerschulen gleich 
zu gestalten und beide so einzurichten, daß unbeschadet der anders gearteten 
methodischen Behandlung des Lehrstoffs und des Abschlusses des Bildungs- 
ganges die Fortsetzung desselben auf der Ober-Realschule erleichtert wird? 
6) Empfiehlt es sich, an den auf einen neunjährigen Lehrgang ange- 
legten Anstalten, mit Rücksicht auf die Schüler, welche vor Vollendung des- 
selben ins Leben treten, einen früheren relativen Abschluß nach dem sechsten 
Jahreskursus eintreten zu lassen? 
7) Sind zur Förderung eines erfolgreichen Unterrichts anderweitige 
oder neue Normen über die Maximalfrequenz der Klassen, über die zulässige 
Schüler= und Klassenzahl der Gesamtanstalt, über die durchgängige Trennung 
der Tertien und Sekunden in je zwei Klassen nach Jahreskursen, sowie über 
das Maß der Pflichtstunden der Lehrer wünschenswert?7 
8) In wie weit ist es, auch bei Verminderung der Gesamtzahl der 
Schulstunden, möglich, durch intensiven methodischen Unterricht die Haupt- 
arbeit in die Schule zu verlegen, namentlich in den unteren Klassen? Z 
9) Was hat zur weiteren Hebung des gegenwärtig meist in zwei 
Wochenstunden und vielfach an große Abteilungen erteilten Turnunterrichts 
zu geschehen, und welche sonstigen Einrichtungen zur körperlichen Ausbildung 
der Iugend sind zu pflegen? 
10) Kann die Reifeprüfung entbehrt werden? Verneinenden Falls 
sind Vereinfachungen einzuführen und welche7 
11) Welche Aenderungen sind bezüglich der wissenschaftlichen Aus- 
bildung der künftigen Lehrer an höheren Schulen erforderlich? 
12) Durch welche Mittel vermögen die höheren Lehranstalten in mög-
	        
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