DHas beutsche Reich und seine einzelnen Glieder. (Dez. 4.) 171
und Realgymnasiums bestehende Gemeinsamkeit bis zur Unter-Sekunda (inkl.)
auszudehnen, während von Ober-Sekunda aufwärts der Lehrplan der Ober-
Realschule eintritt?
(Verbindung des Realgymnasiums mit dem Gymnasium.)
b. Oder das Latein an dem Realgymnasium bis zur Unter-Tertia
hinaufzuschieben und die drei lateinlosen unteren Klassen zu einer höheren
Bürgerschule aufwärts zu ergänzen?
(Verbindung des Realgymnasiums mit der höheren Bürgerschule.)
3) Empfiehlt es sich, im Lehrplan der Gymnasien die den alten
Sprachen gewidmete Stundenzahl einzuschränken und es so zu ermöglichen,
daß die Unterrichtsstunden in den drei unteren Klassen herabgesetzt, das
Englische fakultativ eingeführt und das Zeichnen über Quarta hinaus obli-
gatorisch gemacht wird?
Ist mit jener Einschränkung zugleich der lateinische Aufsatz als Ziel-
leistung und die griechische schriftliche Versetzungsarbeit für Prima in Weg-
fall zu bringen?
4) Empfiehlt es sich, im Lehrplan der Realgymnasien die im Jahre
1882 angeordnete Verstärkung des Latein beizubehalten oder ist eine Ver-
minderung desselben und eine Herabsetzung der Gesamtstundenzahl, insbe-
sondere in den unteren Klassen, herbeizuführen?
5) Empfiehlt es sich
a. an Orten, wo sich nur gymnasiale oder realgymnasiale Anstalten
befinden, in den drei unteren Klassen nach örtlichem Bedarf neben und statt
des Latein einen verstärkten deutschen und modern fremdsprachlichen Unter-
richt einzuführen,
b. an Orten, wo nur lateinlose höhere Schulen sind, an deren drei
untern Klassen nach örtlichem Bedarf lateinischen Unterricht anzugliedern,
. alle siebenstufigen Anstalten (Progymnasien, Realprogymnasien,
Realschulen) auf sechsstufige zurückzuführen,
d. den Lehrplan der Realschulen und höheren Bürgerschulen gleich
zu gestalten und beide so einzurichten, daß unbeschadet der anders gearteten
methodischen Behandlung des Lehrstoffs und des Abschlusses des Bildungs-
ganges die Fortsetzung desselben auf der Ober-Realschule erleichtert wird?
6) Empfiehlt es sich, an den auf einen neunjährigen Lehrgang ange-
legten Anstalten, mit Rücksicht auf die Schüler, welche vor Vollendung des-
selben ins Leben treten, einen früheren relativen Abschluß nach dem sechsten
Jahreskursus eintreten zu lassen?
7) Sind zur Förderung eines erfolgreichen Unterrichts anderweitige
oder neue Normen über die Maximalfrequenz der Klassen, über die zulässige
Schüler= und Klassenzahl der Gesamtanstalt, über die durchgängige Trennung
der Tertien und Sekunden in je zwei Klassen nach Jahreskursen, sowie über
das Maß der Pflichtstunden der Lehrer wünschenswert?7
8) In wie weit ist es, auch bei Verminderung der Gesamtzahl der
Schulstunden, möglich, durch intensiven methodischen Unterricht die Haupt-
arbeit in die Schule zu verlegen, namentlich in den unteren Klassen? Z
9) Was hat zur weiteren Hebung des gegenwärtig meist in zwei
Wochenstunden und vielfach an große Abteilungen erteilten Turnunterrichts
zu geschehen, und welche sonstigen Einrichtungen zur körperlichen Ausbildung
der Iugend sind zu pflegen?
10) Kann die Reifeprüfung entbehrt werden? Verneinenden Falls
sind Vereinfachungen einzuführen und welche7
11) Welche Aenderungen sind bezüglich der wissenschaftlichen Aus-
bildung der künftigen Lehrer an höheren Schulen erforderlich?
12) Durch welche Mittel vermögen die höheren Lehranstalten in mög-