Die Gesterreichisch-Augarische Monarchie. (Jan. 27.—Febr. 4.) 189
nomen Behörden die Allerhöchste Genehmigung nicht zu erwirken, wird dieser
Gesetzentwurf in der nächsten Landtagssession einer neuen Beratung unter-
zogen werden. Alle Teile kommen überein, daß mit Ausnahme Prags die
Städte mit eigenem Statut so behandelt werden wie alle anderen Gemeinden.
6) Es wird eine Reform der Landtagswahlordnung unter gerechter
Würdigung aller maßgebenden Momente nach einem für beide Nationalitäten
gleichem Maßstabe vorgenommen werden. Der Wahlkörper des Allodial-
Großgrundbesitzes wird in mehrere Wahlkörper nach territorialer Abgrenzung
geteilt werden. Die Regierung wird in der nächsten Session eine hierauf
bezügliche Vorlage einbringen und hiebei erklären, daß sie baldmöglichst eine
Vorlage bezüglich allgemeiner Reform der Wahlordnung einbringen werde.
An Stelle der bisherigen Kurien der Landtagsabgeordneten der städtischen
und Landbezirke treten unter Fortbestand der Kurie des Großgrundbesitzes
zwei neue Kurien: die Kurie der Abgeordneten böhmischer und die Kurie
der Abgeordneten deutscher Wahlbezirke. Diese Kurien werden nach einer
auf Grund des faktischen Besitzstandes aufzustellenden Liste gebildet. Den-
selben werden gleiche Funktionen bezüglich der Wahlen zustehen, welche die
bisherigen Kurien ausgeübt haben. Zu diesem Zwecke ist in der nächsten
Session ein Gesetzentwurf vorzulegen. Durch ein weiteres, zugleich mit der
Wahlreform in Kraft tretendes Gesetz wird jede der drei Kurien mit einem
Vetorecht ausgestattet für Beschlüsse über Aenderungen der Landesordnung
und der Landtagswahlordnung, sowie Fragen, welche den Gebrauch der
Sprachen im öffentlichen Leben, bei autonomen Behörden und bei solchen
Bildungsanstalten betreffen, die nicht ausschließlich einer Nationalität ge-
widmet sind, soweit diese Fragen in die Kompetenz des Landtags fallen.
27. Januar. Ueber den Ausgleich schreibt die „Neue Freie
Presse“:
Dies ist mehr, als die kühnsten Optimisten zu hoffen wagten und ver-
mag) teen Grundstein einer neuen Entwicklung und Erstarkung Oesterreichs
zu bilden.
28. Januar. Das Organ der slowenisch-klerikalen Partei in
Untersteiermark, die in Marburg erscheinende „Südsteirische Post“,
präzisiert anläßlich des deutsch-tschechischen Ausgleichs die Forde-
rungen der Slowenen folgendermaßen: Teilung des Landes-
schulrates in Graz und Klagenfurt, Teilung der Landwirtschafts-
gesellschaften in den genannten beiden Landeshauptstädten, Bildung
nationaler Kurien in den Landtagen Steiermarks und Kärntens,
Kreierung besonderer slowenischer Statthalterei-Abteilungen, sowie
eines slowenischen Oberlandesgerichts in Laibach.
1. Februar. Die Jungtschechen schieben den Beschluß über
die Ausgleichsbedingungen um 14 Tage auf.
3. Februar. Justizminister Graf Schönborn erläßt die
ersten Verordnungen zur Durchführung des deutsch-böhmischen
Ausgleichs.
4. Februar. (Budapest.) Bei Beratung des Landwehr-
gesetzes im Reichstag willigt die Regierung ein, die Verwendung