Norwezen. (Jan. 20.—Mai 1.) 277
1. März. Die Erste Kammer des Reichstags lehnt mit 106
gegen 29 Stimmen die Vorlage des Steuerausschusses be-
treffend die 20prozentige Abschreibung von der Grundsteuer ab, die
Zweite Kammer nimmt dieselbe mit 136 gegen 75 Stimmen an.
8. März. Die Erste Kammer des Reichstags beschließt mit
76 gegen 51 Stimmen und die Zweite Kammer mit 146 gegen
60 Stimmen, die Zahl der Mitglieder der Ersten Kammer auf
150 und die der Zweiten Kammer auf 225 festzusetzen; von letztern
sollen 75 durch die Städte und 150 durch die ländliche Bevölkerung
gewählt werden.
1. Mai. In den meisten Städten Schwedens finden Demon-
strationen zu Gunsten des achtstündigen Arbeitstages in
größter Ordnung statt. In Stockholm nehmen ungefähr 30,000
Arbeiter daran teil.
13. Mai. Der Reichstag bewilligt die von der Regierung
verlangten 6¼ Millionen für den Ankauf der Eisenbahn von
Lulea an die norwegische Grenze.
30. September. Die Neuwahlen zur zweiten Kammer er-
geben das Schlußresultat von 142 Freihändlern und 86 Schutz-
zöllnern.
2. Norwegen.
20. Januar. Es wird die Staatshilfe für eine direkte
Dampferverbindung mit England bewilligt.
3. Februar. Der Kronprinz eröffnet das Storthing im
Auftrage des Königs. Die Thronrede bezeichnet die Beziehungen
zu den auswärtigen Mächten als die besten. Durch den Budget-
überschuß des vorigen Jahres und die reichlichen Zolleinnahmen
des laufenden sind mehrfache Steuererleichterungen und größere
Bewilligungen zu Eisenbahnbauten ermöglicht. Es wird eine Wehr-
steuer, die Abänderung des Gesetzes über die Wehrpflicht und ein
Gesetz, betreffend die Aufsicht über die Arbeiter in Fabriken, vor-
geschlagen.
21. Februar. Mehrere Storthingsabgeordnete beantragen,
ein Schreiben an den König zu richten mit dem Ersuchen, er möchte
Abmachungen mit fremden Mächten treffen, um etwaige Zwistig-
keiten zwischen Norwegen und den betreffenden Mächten durch ein
Schiedsgericht beizulegen.
1. Mai. (Christiania.) Die Arbeiter veranstalten einen
Zug mit Fahnen mit der Inschrift „Normalarbeitstag acht Stun-