FKimland. (Sept. 7.— Dez.) 289
finnischen Senats wird dieselbe vom Kaiser angenommen. Lebhafte
Ovationen werden Mechelin bei seinem Abgang gebracht.
7. September. Beim Empfange der Behörden in Kuopio
erwidert der General-Gouverneur von Finnland auf eine
an ihn gerichtete Ansprache:
„er sei vollkommen von der Unterthanentreue der Finnländer gegen
ihren Monarchen überzeugt, aber es gebe Leute, die Mißtrauen gegen die
Regierung zu erwecken suchten. Der gesunde Sinn des Volkes lasse sich je-
doch davon nicht beeinflussen, und die Bevölkerung Finnlands werde sich
auch fernerhin einer friedlichen Entwicklung erfreuen. Daß in der russischen
Presse feindliche Artikel gegen Finnland erschienen seien, dürfe den Finn-
ländern keine Sorge machen, denn einzelne Finnländer hätten selbst die Ver-
anlassung dazu gegeben. Die gesunde Vernunft lehre in dieser Beziehung,
ruhig zu sein und der väterlichen Fürsorge des Monarchen für alle den
verschiedenen Nationalitäten angehörigen Unterthanen zu vertrauen.
Dezember. Ein kaiserlicher Befehl verfügt zum 20. Januar
1891 die Einführung der nach Maßgabe des russischen Straf-
rechts vorgenommenen Veränderungen des finnländischen Straf-
gesetzbuchs. Infolge dessen wird in den finnländischen Städten
die Nationaltrauer auf demonstrative Weise ausgedrückt.
ECurop. Geschichtskalender. Bd. XXII. 19