Full text : Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1869. (35)

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Zur  Abfertigung  kes  mit  dem  Ansoruche  auf  Stenervergütung  aus.  Om  Onnern  der  Staaten  fnr  Sm  Fatl  der  Vorarferis..
gebenden  inländischen  Biers,  sowie  zur  Ertbeilung  der  Aus-  zur  Abfertigung  des  mit  dem  ung  des  Tiers  im  Innern  der
*  «  Staaten  (Spalte  3)  sind  —  außer
gangsbescheinigung")  sind  befugt:  Anspruche  auf  Steuervergütung  den  in  Spalte  1u.  enen
an  der  #  der  Bi  ausgehenden  inländischen  Biers  Aemtern  —  zur  Ertbeilung
Ze  un  Erenze  gegen  ran  t  Aeune  Unengrenen  geh  befun.  schen  Bi  der  Ausgangsbescheinigung  Bemerkungen.
Benennung  Ort  Benennung  Ort  Benennung  Ort  Benennung  Ort
der  Aemter.  derselben.  der  Aemter.  derselben.  der  Aemter.  derselben.  der  Aemter.  derselben.
1.  3.  5.
Zo  labfertig-  *)  Siehe  zu  Anfang.
ungsstelle  Altona
am  Bahnhofe
Neb.-Zollamt  I.  Langenfelde
Haupt-Zollamt  Wandsbeck
Neb.-Zollamt  I.Eppendorf
„  Schiffbeck
außerdem  ressortiren  von
der  Provinzial-Steuer-Direction
  für  Schleswig-Holstein:

vereinsl.  Haupt-  Haupt-  Neben-Zoll-Trave-Zollamt
  Lübeck  Steueramt  Lauenburg?)  amt  I.  münde)  2)  in  Herzogtd.  Lauen-»
  Hamburg  Unter—  burg.
Abfertigungs-  Steueramt  Bergedorf)  im  Gebier  von  Ham—
stellen  an  dem  burg.
Berliner  und  Hamburg  4)  im  Gebiet  von  Lübeck.
Lübecker  Bahnhofe
  und  an  der
Elbe
8.  Provinz  Hannover.
Haupt-Zollamt  Nordhorn  Haupt-»
  Leer  Steueramt  Hannover
„  Emden  „  Hildesheim
v  Sebaldsbrück  „  Celle
„  Geestemünde  „  Lüneburg
„  Stade  „  Münden
„  Harburg  „  Osnabrück
Neb.-Zollamt  1.  Bentheim  „  Hitzacker
»  Weener  Unter-„
  Bunderneuland  Steueramt  Bremervörde
»  Lehe  „  Verden
„  Grohn  a.  T.  „  Uelzen
„  Burgdamm  „  Melle
4„  „  Aurich