134 Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. (November 10.)
bewährt in mancher heißen Schlacht, als Held gekrönt in entsagendem Dulden
und in Ergebung unter die schwere Hand des Allerhöchsten, vergönnt, die
Schirmherrschaft unserer Kirche zu führen, für deren leben kräftige, einheit-
liche Entwickelung Sein edles Herz erglühte.
Je schwerer wir durch diese Schläge getroffen, um so dankbarer blickt
unser Herz auf zu dem Herrn der Kirche, daß Er in unseres regierenden
Kaisers und Königs Majestät ihr einen Beschützer wiedergegeben, der mit
starker Hand das von Seinen Ahnen überkommene Regiment der evangeli-
schen Kirche ergriffen und ihr ein treuer Schirmherr sein wird angesichts
der Kämpfe um die heiligsten religiösen und sittlichen Güter unseres evan-
gelischen Volks.
Seine Majestät haben mir den ehrenvollen Auftrag zu erteilen geruht,
die hochwürdige Generalsynode Allerhöchstihrer Huld und Gnade zu ver-
sichern und dabei auszusprechen, wie Allerhöchstdieselben das Gedeihen unserer
evangelischen Kirche auf betendem Herzen tragen und als Inhaber des Kir-
chenregiments der lebensvollen Entfaltung der in der Kirche thätig werdenden
Kräfte für Förderung des Reiches Gottes Allerhöchstihr lebendiges Interesse
und ernste Fürsorge zuwenden.
Einer gedeihlichen Entwickelung des evangelisch kirchlichen Lebens
glauben Seine Majestät gewiß sein zu können, wenn, wie Allerhöchstdieselben
vertrauen, die synodalen Organe auf allen Stufen, vor allem aber diese
hochwürdige Synode, sich um die Allerhöchste Person, als den Inhaber des
landesherrlichen Kirchenregiments, schaaren und unter Zurückstellung ab-
weichender kirchlicher und kirchenpolitischer Parteigegensätze ihr Gewicht gel-
tend machen, um im Verein mit den kirchenregimentlichen Behörden den
Mächten des Unglaubens und Umsturzes zu wehren, auf dem Grunde des
Wortes Gottes evangelisches Leben und evangelisches Bewußtsein in den Ge-
meinden zu fördern und durch Erweckung und Mehrung des Sinnes christ-
licher Bruderliebe und herzlichen Erbarmens in allen Schichten der Be-
völkerung die Gefahren zu beschwören, welche mit der kirchlichen, staatlichen
und gesellschaftlichen Ordnung das Heil und den Frieden der Seelen be-
drohen.
Die kirchenregimentliche Behörde, an deren Spitze Seine Majestät der
Kaiser und König mich zu berufen die Gnade gehabt haben, erkennt es als
ihre bedeutsame Aufgabe, in Bethätigung des Allerhöchsten Willens, für den
friedlichen Zusammenschluß der verschiedenen kirchlichen und kirchenpolitischen
Richtungen zu wirken, um alle Kräfte für die wichtigen Aufgaben, welche
der evangelischen Kirche im Volksleben gestellt sind, zu freudiger Mitarbeit
heranzuziehen.
Sie ist sich bewußt, daß, je treuer die Kirche ihren Gliedern mit den
ihr anvertrauten Heils= und Gnadenschätzen zu dienen beflissen ist, je enger
die Gemeinden und ihre geordneten Organe mit ihren Geistlichen sich zu-
sammenschließen, je lebendiger und regsamer die Liebesthätigkeit an den Hilfe
bedürfenden Brüdern zur Linderung ihrer geistlichen und leiblichen Nöte sich
entfaltet, um so gewisser auch die Kirche die Stellung sich erringen wird,
welche ihr als gottgeordneter, den Grund= und Eckpfeiler aller Civilisation
bildender Einrichtung im öffentlichen Leben zukommt, um so berechtigter
auch die Hoffnung, daß nicht allein die einzelnen Provinzialkirchen unseres
engeren Kirchenkörpers, sondern auch die außerhalb desselben stehenden evan-
gelischen Kirchengemeinschaften des preußischen Staats und über denselben
hinaus sich brüderlich die Hand reichen, um gemeinsam dem Ziele nachzu-
sreben, welches den Kirchen auf Erden gesteckt ist: die Schaffung der Seelen-
Seligkeit.