Full text : Rosenheimer Anzeiger. 63. Jahrngang (63)

Zun  sofortigen  Eintritt  wird

Zitinel

Auch  finden  einige  hräftige

Arbeiter

Beschäftigung.
Laderinnung.

 

Oekononis-höuweistr

der  selbständig  zu  arbeiten  und
mit  Pferden  umjugehen  weiß.
zu  kleinerer  Landwirtschaft  in
Bad  Uibling  gesucht.

Pah.  Exp

bu  -.  Betonarbeiter

sowie  eine

im  för  Cartenabeit

sinden  dauernde  Beschäfugung.
Baugeschäft  Mar  eus.  Penheim.
Junge

Srlneiüengehilt

und  eln  Msehmadeten  für  Nill-UArarbeiten
  bosert.  oder  spa##  or  76n
sucht.  Nab.

Felnalin-  aise

fivdet  sofort  dauernde
Beschäftigung.
Feanz  Hell,  Kolber

Krafuger  2408

Srauereilebrsing

wird  ausgenommen.

SGräniche  Sulsperwalinag

Moaxlrain,  Vost  Aioling.

2377

 

iOrbenilicher  kradftiger  Junge

—  uamim

gegen  sofortige  Cntlohnung  auf.
genommen  bei  DPflasterermeister
Onuo  Peiffer,  Gillitzerstr.  5.

Magd

für  kleine  Oekonomie  und  für
Hausarbeit  sucht  der  2314

k.  Förster

in  Bayerischzell.

 

 

Staatebeam:er  (auch  Dienstoertrag'
Vorstand  einer  großen  Nostagentur,
*:  Jahre  alt,  mililarfrei,  derheiratet,
lehr  gewandt  in  Kassen,  u.  Rechnungewesen,
  mit  Keuntissen  im  Krankenlossen
  u  Buchfübrungswesen  gewissenh.
und  im  limgang  mit  dem  Publikzun
bewandeil,  sucht  wegen  wichtiger  Verhälin
  sse  halber  irgendwelchen

Pptibaidauerposten
Findet  sich  ũberall  leicht  ein.  Ben-Meferenzen!
  Ounertt.  unt.  A.  230)  a
die  GErredition.

Cine  lüchtige

Hausmag  d
wud  E,  1.  Abril  *  Briese
unter  T.  2/13  an  die  Erp-Reinliche



Zugeherin

mird  für  einige  Stunden  gesuchl.
Nöhberes  Ewed.

Ti.  Mädchen
für  Haus=  und  Küchenarbeit  z
15.  März  bei  gutem  Lohn  und
Relsevergütung  gesucht.  Zuschr.
mit  Zcugnisabschriften  erbeten  an
Töchterhelm  Wilhelmine,

 

 

Bayer.  Fieischversorgungsstelle.
Verwaltungsabteilung.
Bekanntmachung

über  Pferdefleisch.

Die  Ba  leischversorgu  ##e  Verwaltungsabteilung,
  erldßt  2G  i  1½  iue  der  Veror  due  des
Leichehangler  üÜber  wdsd  wom  *8  —  1916  und

des  Abschnines  I  der  hanmtmachurg  des  +.  acusmminkiftertns
des  Innern  vom  29.  916  Nr.  410  e  679  dber  Sleischversorgung
  (K.  B.  “  Kr.  100  à)  folgende
Borschriften:
1.  Höchstpreise.
s  1.

I.  Die  Preise  für  Pferdefleisch  därfen  im  HKleinhandel  bei
der  Tser  an  den  Verbraucher  folgende  Beträge  nicht  übersteigen
  für:

1  Pfund  Lenden.  Silet,  Sunge  1.40  M.
1  „  Shleisch  ohne  eingewachsene  Knochen  1.20  M.
1  „  Shleisch  mit  eingewachsenen  Knochen  1.00  M.
1  „  Fgeringeren  Sleisches  wie  Kopffleisch  und  0.00  M.
1  „  Eingewelide  (Leber,  Milz.  Kerz,  Gehirn)  dgl.  1.10  M.
1  „  teren  0  50  M.
1  „  Tunge  0.265  M.
1  „  rohes  Sett  1.60  M.
1  „  auzgelassenes  deilt  1.80  EM.
1  „  Hackhbraten,  Srischwurst  1  30  M.
1  ausgeloͤste  Knochen  0.20  M.

II.  zuwage  darf  nur  im  ausdrücklichen  Einverständnisse
des  Kdufers  gegeben  werden

III.  Es  ist  verboten,  die  Verabreichung  eines  oder  mehrerer
der  unter  Absatz  aufgeführten  Teile  von  der  gleichzeitigen  Abnahme
  anderer  als  der  verlangten  Teile  abhängig  zu  machen.

2.  verkehrsregelung.
2.

—.

"1
Ganudel  wit  Schlechipferden  oder  Pferdefleisch,  Plerde
schlächterei.

1  Der  Handel  mit  Schlachtpferden  oder  Pferdefleisch.  der
gewerbsmäßige  Anhauf  (auch  Unterkauf)  von  Schlachtpferden
oder  Pferdefleisch  und  die  gewerbsmäßige  Pferdeschlächterei  ist  vom
220.½  Marz  1917  ab  nur  solchen  Personen  gestattet,  denen  die

sch  Sleischversorgungsstelle  biezu  die  besondere  Erlaubnis
erleilt  hat.  Unberuͤhit  bleiben  die  nach  anderen  Vorschriften  insbesondere
  der  Bundesrats  verordnung  vom  24.  Juni  1916  uber
den  Handel  mit  Lebens  und  FSuttermuteln  usw.  zu  erfüllenden

3  Voraussetzungen.

II.  Die  Erlaubnis  wird  in  der  Negel  nur  selchen  Per.
sonen  erteilt  werden,  die  ihr  Gewerbe  schon  vor  dem  1.  August
1914  selbständig  betricben  und  hierfür  Steuer  entrichtet  haben
Sie  kann  zeitlich  ortlich  und  sachlich  begrenzt  werden  Sie  iß
widerruflich
III  Die  cbesuche  um  Erlaubnis  sind  mit  den  vorgeschriebenen
  Nach  weisen  der  Distriktsverwaltungsbehoͤrde,  in  Muͤnchen
dem  Stadtmagistrate.  und  von  diesen  mit  kurzer  gutachtlicher
Aeußerung  der  Bayerischen  Sleischversorgungsftelle,  Verwaltungsabtellung.
  vorzulegen.
IV.  Die  zugelassencn  Dersonen  erhalten  von  der  Bayerischen
Lleischnersergungestue,  Derwaltungsabteilung,  eine  Ausweisharte.
Diese  Karte  haben  sie  bei  der  Ausübung  ihres  Gewerbes  bei
sich  zu  fuhren  und  auf  Lrfordern  den  zuständigen  Behöôrden  oder
Sramen  vorzuzeigen
V.  Sür  die  Erlaubniserteilung  wird  eine  Gebühr  von  3  bis
0  m.  zur  Bestreitung  der  Verwaltungskosten  der  Bayerischen
Sleischversorgunsstelle  erhoben.
8  3.
Ausfuhr  aus  Bayern.

pferden  und  Pferdefleuch  aus  Bavern  ist  ohne  Erlaubnis  der
Baperischen  Sleischoersorgungestelle,  Verwaltungsabteilung,  verboten.


II.  Keiner  Erlaubnis  bedürfen  Seldpostsendungen  bis  zu
500  Gramm.

III.  Das  cbesuch  um  Erlaubnis  ist  von  demjenigen  bei  der
Baperischen  mieschotrsoungesu,⅜  einzureichen,  der  die  Ausfuhr
  vor'  ehmen  will.  em  Gesuch  muß  eine  Erklaärung  des
zuständigen  Kommunalverbandes  darüber  beiliegen,  ob.  gegen
die  Ausfuhr  cine  Erinnerung  besteht.

IV.  Die  érlaubnis  wird  durch  Abstempelung  der  vorzulegenden
  Versandpapie#e  oder  Erlaubnisscheine  erteilt.

V.  Der  Absender  darf  die  Versandpapiere  oder  den  Erlaubyisschein
  noch  der  Abstemxelung  nicht  mehr  abandern.

VI.  Sur  Peftreizung  der  Derwaltungshoften  der  Bayerischen
  Sleischversorgungestelle  werden  für  die  Erleilung  der  Erlaubnis
  folgende  Gebuhren  erhoben:

1.  für  1  Schlachtpferd  1.00  Ulk.
2.  für  jede  angefangenen  5  kg  Sleisch  oder  lungewelde  0.10  InR.
Diese  Gebühren  find  aleichzertig  mit  dem  Gesuch  um  Erlaubms
  an  die  Bayerische  Sleischversorgungsftelle,  Verwaltungsabteilung,
  cinzusenden.
8  4.
Anéluhr  aus  einem  Kommunalverband.
Dee  Auefuhr  und  der  versuch  der  Ausfuhr  von  Schlachtoferden
  und  Pferdefleisch  aus  cinem  Kommunalverband  kann
von  diesem  nur  nach  Justimmung  der  Bayerischen  Sleischversorgungsstelle.
  Verwaltungsabtetlung.  verboten  oder  von  seiner
érlaubnts  abhängig  gemacht  werden.
S.  Derbrauchsregelung.

85.

pserdefleisch  bleibt  vorerst  markenfrei.
4  Sirafoorschriften.

86.
1.  wer  die  in  81  lestulevimn  5  *—  überschreitet.
2.  wer  einen  anderen  zum  Abschluß  eines  Vertrages  aufsordert.
  durch  den  diese  Preise  uberschritten  werden,  oder  sich  zu

 

Wie  dahe  .  Schd#e#-  stroße  ?#8.

#####ich  ##  deo  edationellen  Tell

einem  #  n  e  rage  c  bectet.

i

I.  Die  Ausfubr  und  der  Versuch  der  Ausfuhr  von  Schlacht.

EEELITAIITIIIIIIL  Vrohe  —

Danksagung.

Allen  lichen  Verwandten,  Freunden  und  Belkannten  für  die

herzliche  Anrcilnahme  beim  Tode  unseres  lieben
Bruders,  Schwagers  und  Veiters,  des  Herrn

Vaters,  Grossvaters,

Michael  Meierhofer

sprechen  wir  unseren  innigsten  Dank  aus.

Heuseld,  den  0.  März  1017.

Die  tieftrauernden  Hinterbliebenen.

 

 

3.  wer  ohne  die  erforderliche  Erlaubnis  oder  nach  ihrer
Wiederemtpehung  eincs  der  in  82  Abs  bezeichneten  Gewerbe

ctreibt,

4.  wer  den  Vorschriften  der  88  1  Absatz  lI  und  III,
Absatz  IV  Satz  Z.  3  Absotz  1  und  7  oder  einer  nach  8  4
troffenen  Anorenung  eines  Kommunalverbandes  zuwiderdandbe.
wird  nach  §  6  der  eingangs  bezeichneten  Bundesratsverordnung
  über  feroefteisch  mit  efängnis  bis  zu  einem  Jahre  und
mit  leldstrafc  bls  zu  zehntausend  Mlark  oder  mit  einer  dieser

Strafen  bestraft.  bei  SBuwiderhandlung  gegen  §  3  Abf.  V.  sofern
nicht  andere  esetze  strengere  Strafen  androhen.

leben  der  Strafe  konnen  die  Gegenstände,  auf  die  sich  die
strafbare  Handlung  bezieht,  cingczegen  werden,  ohne  Unterschied.
ob  sie  dem  Cter  gehören  oder  nicht

5.  Inkrafttreten.

8

9

4

I.  Diese  Behanntmachung  milt  sofort  in  Kraft.

II.  Vertraͤge.  die  vor  ihrem  Inkrafttreten  abgeschlessen  aber
noch  nicht  durch  lieferung  erfullt  waren,  dürfen  nac)  ihrem
Inhkrafurcten  nur  dann  durch  Lieferung  erfüllt  werden,  wenn
daber  ihre  Dorschusten  eingehalten  werden.

München,  den  5.  Ularz  191°6

Dr  Attinger

1940

Samslag,  den  10.  mit  di  den  13.  März
Die  nenesten  Aafea#  ehmen  von  den  Kriegsschouplätzen

Henan  orten!

Die

Räuberbraut.

Geine  ur  tragische  Uosse  in  4  Akten  mit
Denny  Porten  in  der  Hauptrolle.

Die  Vasje  der  Feiglinge.

Sehr  spannendes  Drama  in  2  Akten.
11

FProgramm-Wechsel:

Mittwoch,  den  I  1.  nud  Donnerstoeg,  ben  15.  März.

Die  Magd  Maria  Zurg.

Eine  Tragsdle  für  den  Film  In  3  Akten  nach  dem  gleichnamigen  Roman  v.

 

 

La#.  Kasine,  Sesenheis.

Am  Somn#g,  den  11.  Mäz
nachulitags  ½/5  Uhr  findet

e  die  flatutengemaäße

Generslversemmiung
mit  Vortrag.

Rechnurgsablage,  Ausschußwahl
ufw.  statt

Um  zahlreiches  Cischeinen  wind
gebeten.
ö1l  Die  Vorstandschaft.
Heker-hegen  a.  Riel-Ngarren
Stück  0  J,  Sigarrengeschäft
Wetlaufer.  Ludwigsplatz.

 

 

Kaufe  jedes  Cnantfsun  gewaschene
  2335

Saverp-Sarne

aus  Flechs  nnd  Werg,  grob
u#ud  sein  für  Seereszwecke
zur  Verarbeitung  in  meinem
eigenens  Betriebe.
Söchste  Preise,  bei  sofortiger
Barzahlung  zugesichert.

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krafiige  bliamon  na
Prh  rs  Pllanzun  E

Volter  konnen  kschen.,  Ulmor.

Elen-,  Fohren-  und  Larched-Pes)
zon  Lofort  bostellt  worden  beir.
ie  Tchaf  I.  Föors  er  à  D.  Lentner
in  Ebersberg.  234

 

 

Ellin  HDarin.  In  Scenen  geseöt  von  Toni  Astenberger.

In  Uniform.

Lusispiel  in  3  Akten.
Wesn  man  zu  tief  ins  Gles  gegocht.  Komisch.
Veranzeige  i  Samstag  den  I7.  mit  Dienslan  den  r0.  Merz.

Ehemanns  Uelanb.

Großer  Wanda  Treumann  und  Vigo  Larsen  Film.  Lastspiel  in  4  Akten.

Krafipe  Masehinen-Gtbeiterioner

zum  soforiigen  Elnt##lt  gesuchl.  Iur  beste  Vetpllegung  und  Wohnung  131
veitens  der  bPlims  gesorgt.  Zu  melden  sam  Sonntag,  den  11.  M#rz,  lm
Gusteat  „2Zur  Elsennbahn“  Münchenerstrasse  68,  von  9—4  1½
bel  HMolmsen.

—mu———  Mah#u.

Freising.

    

 

 

Gatatlansprus  ind  #  M.  Mleder####

Witwer,  36  Jahre,  mit  sehr
schönem  Heim,  in  einem  prächt##
gelegenen  Gebirgsdorse,  wanscht
sich  mit  einem  virmögenden
Fräulein  od  Witwe  wieder  zu

verehelichen.
Selbe  lönnie  auch  vorerst  als
Honshälterin  tätig  werder.
Strenge  Verschr'iegenheit.  Op.
sfind  „u  richten  u.t  E.  2415
an  die  Exped.

Gute  Orl-  und

Eztrakt  Fäer,
Aeder-Schuhwert,
Cumpen,  Knochen,
———M—  Fel
kauft  zu  hohen  Preisen  24
H.  Nothem#ud,
—

—u———