282 Bie Rämische Kurie. (Januar 5.—Ende Juni.)
und Verminderung des stehenden Heeres, da kleine Armeekorps als starke
Kerne der regionalen Milizen für Verteidigungszwecke ausreichen und Italien
nie einen Angriff oder eine Eroberung beabsichtige. Crispi will eine end-
gültige Reform der Kirchengesetzgebung; er will stärkere Schutzwaffen des
Staates gegen Uebergriffe, Mißbräuche und Wühlereien des staatsfeindlichen
Klerikalismus, der herausfordernder als jemals auftrete. Nach seiner An-
sicht hat Italien, welchem der Dreibund die nachteilige Handelsfeindschaft
Frankreichs eingebracht, bei den Handelsverträgen mit den Zentralmächten
den kürzeren gezogen. Das Ministerium Rudini hätte dies bei Erneuerung
des Dreibundes verhüten müssen.
22. Dezember. Die Kammer ratihabiert die provisorischen
Finanz-Verfügungen, die die Regierung getroffen, verlängert das
Budget-Provisorium und vertagt sich.
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VIII.
Die Römische Kurie.
5. Januar. Schreiben an den Erzbischof von Paris; s.
Frankreich.
14. Januar. (Rom.) Kardinal Simeoni, der Generalpräfekt
der Propaganda f.
16. Februar. Enzyklika; vgl. Frankreich.
23. Februar. (Rom.) Kardinal Mermillod f.
6. Mai. Sendschreiben an die französischen Kardinäle; s.
Frankreich.
14. Juni. Schreiben des Papstes an die Katholiken s. Frankreich.
22. Juni. Brief an den Bischof von Grenoble s. Frankreich.
Mitte und Ende Juni. Das pähstliche Hofblatt, der „Osser-
vatore Romano“, schreibt:
Es sei eine „abgestandene und sophistische Unterscheidung", wenn die
französischen Royalisten erklären, in Sachen des Glaubens dem Papste
folgen, in Sachen der inneren Polikik der Nation volle Freiheit der An-
schauung haben zu wollen. „Das ist wohl ein unwiderlegliches und un-
zerstörbares Argument für jemand, der überhaupt zum Gehorchen wenig
geneigt, erst in politischen Dingen nicht gehorcht und dann, ohne es zu
merken, dazu den Gehorsam in Sachen des Glaubens und der Religion
hinzufügt. Die Politik ist die Anwendung der Moral auf die soziale
Thätigkeit der Regierungen und auf das öffentliche Leben der Völker. Nun
ist der Papst der unfehlbare Lehrer sowohl des Glanbens als. der Moral;
daraus folgt, daß er der ständige Richter für den einen wie die andere ist,
insoweit die praktische Anwendung der Moral sowohl bezüglich der Einzelnen
wie der Bölker die Vorschriften, Interessen und Rechte des Glaubens nicht
verletzen, nicht gegen sie verstoßen soll. Sonach ist es klar und zweifellos: