Schneiz. (Ende August—Anf. Oktober.) 287
tarischen Friedens-Konferenz. Aus Deutschland nehmen 27 Ab-
geordnete teil.
Der Kongreßsekretär Pandolfi erstattete den Bericht über das seit
der vorigen Konferenz von ihm geführte Generalsekretariat. Den ersten
Gegenstand der Beratung bildete die Frage der Errichtung eines inter-
nationalen Schiedsgerichts. Zu demselben liegen drei verschiedene Vorschläge
vor: von Dr. Max Hirsch, dem Berner Nationalrat Hilty und von Tardieux-
Frankreich. Der am weitestgehende Vorschlag war der von Max Hirsch
auf Errichtung eines ständigen Schiedsgerichts. Hilty betonte, daß die Kon-
ferenz, wolle sie etwas erreichen, auch wirkliche Beschlüsse fassen müsse. Er
hielt die Errichtung eines permanenten internationalen Schiedsgerichtshofes
für unmöglich, da die einzelnen Fälle sehr verschieden seien. Max Hirsch
betrachtete gerade die Errichtung eines permanenten Schiedsgerichtshofes als
die wirksamste Förderung der Arbitration und bemerkte, die rechtmäßig
erworbenen Provinzen köunten niemals den Gegenstand eines Schieds-
gerichtsspruches bilden. Die Zeit werde nicht fern sein, da man den Krieg
als einen Anachronismus betrachte. Die Epoche der Kabinettskriege sei
vorüber, denn die Regierungen selbst hätten gewaltige Scheu vor Kriegen.
Um die Sache nicht zu gefährden, zog aber schließlich Dr. Hirsch seinen
Antrag zurück, denjenigen des Abgeordneten Tardieux zur Annahme
empfehlend. Derselbe lautet, daß die Mitglieder jedes bei der Konferenz
vertretenen Parlamentes die Versammlungen, welchen sie angehören, ersuchen
sollen, daß ihre Regierungen den Vorschlag der Vereinigten Staaten, be-
treffend den Abschluß dauernder Schiedsgerichtsverträge, in ernste Erwägung
ziehen. Auf Vorschlag von Dr. Hirsch wurde die Angelegenheit einer Sub-
kommission zur Prüfung überwiesen. In die Subkommission wurden ge-
wählt Hirsch, Tardieux, Hilty, Stanhope, Pirquet.
In der zweiten Sitzung nahm die Friedenskonferenz einstimmig
folgenden Antrag des deutschen Reichstagsabgeordneten Baumbach an: „Die
Konferenz ersucht die Mitglieder, in den Parlamenten, denen sie angehören,
zu beantragen, ihre Regierungen einzuladen, durch eine internationale Kon-
ferenz das völkerrechtliche Prinzip der Unverletzlichkeit des Privateigentums
auf dem Meere in Kriegszeiten anzuerkennen.“
Ende August. (Bern.) Bei der Bundeskanzlei werden 71,246
Unterschriften für das Initiativbegehren abgegeben, wonach in die
Bundesverfassung die Bestimmung aufgenommen werden soll, daß
das Schlachten von Tieren ohne Betäubung vor der Blutentziehung
ausnahmslos untersagt ist. Die Bestimmung richtet sich gegen das
Schächten der Juden.
2. Oktober. Im Kanton Tessin wird die neue Verfassung
mit etwa 12,000 gegen 5000 Stimmen angenommen.
Anf. Oktober. Der schweizerische Bundesrat richtet an sämt-
liche Staaten ein Rundschreiben, in welchem er dieselben zu einer
etwa Anfang nächsten Jahres in Bern abzuhaltenden Konferenz
einladet behufs Besprechung des Beschlusses der „Société de droit
international“ in Brüssel, wonach ein internationales Bureau in
Bern geschaffen werden soll, welches sämtliche Verträge veröffentlicht.