Full text : Preußische Gesetzsammlung. 1914. (105)

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10.  Schuldiener  und  Schuldienerinnen  bei  den  Seminaren  und  der  Waisen-  und
Schulanstalt  in  Bunzlau,  Kastellan  bei  der  Landesturnanstalt  in  Spandau,
Pförtner  und  Hauswart  bei  der  Blindenanstalt  in  Steglitz.

(Außerdem  9  850  .4  nichtpensionsfähige  Stellenzulagen  bis  zu  200  .X  für  die
unter  Kap.  121  des  Etats  des  Ministeriums  der  geistlichen  usw.  Angelegenheiten
aufgeführten  Schuldiener,  welche  in  Seminaren  seinschließlich  des  Waisenhauses
in  Bunzlaus  mit  ½  bis  voller  Internatseinrichtung  angestellt  sind.)

11.  Wächter  beim  Zeughaus  in  Berlin.

b)  1200  —  1290  —  1  380  —  1  460  —  1540  —  1  620  —  1700  "

u  Rehnenmeister,  Parkaufseher  bei  der  Domänenverwaltung.
Badekartenverkäuferinnen  bei  der  Berg-,  Hütten-  und  Salinenverwaltung.
3.  Eisenbahngehilfinnen,  Weichensteller  einschließlich  Eisenbahngehilfen,  Rottenführer,
Wagenausseher  bei  der  Eisenbahnverwaltung.
(Außerdem  haben  die  Wagenaufseher  Nebenbezüge  —  Fahr-,  Stunden=  und
Nachtgelder  —,  von  denen  200  ∆¾  bei  der  Pensionierung  angerechnet  werden.
Ferner  können  Weichensteller,  die  als  Block-  und  Haltepunktwärter,  oder  solche
Beamte,  die  nach  abgelegter  Prüfung  zum  Eisenbahnassistenten  im  mittleren  Dienste
beschäftigt  werden,  und  solche  Weichensteller  [Eisenbahngehilfen,  die  im  Bahnhofsdienst,
  im  Abfertigungsdienst  oder  im  Telegraphendienste,  sowie  solche  Wagenaufseher,
  die  im  Wagenmeisterdienste  beschäftigt  werden,  nichtpensionsfähige  Stellenzulagen
  bis  zu  180  .A  erhalten.)
4.  Schleusenmeister,  Schiffbrückenwärter,  Schloßaufseher,  Brückenaufseher  bei  der
Bauverwaltung.
(Außerdem  6  220  .4  nichtpensionsfähige  Stellenzulagen  bis  zu  200  ..)
5.  Weichensteller  bei  der  Ruhrschiffahrtverwaltung  und  Verwaltung  der  Duisburg-Nuhrorter
  Häfen.
(Außerdem  können  Weichensteller,  die  als  Block=  und  Haltepunktwärter,  oder

nach  abgelegter  Prüfung  zum  Eisenbahnassistenten  im  mittleren  Dienste  beschäftigt
werden,  nichtpensionsfähige  Stellenzulagen  bis  zu  180  .¾  erhalten.)

Leggemeister.
7.  Oberaufseherinnen,  Hausmütter  und  Werkmeisterinnen  bei  den  Gefängnissen  der
Justizverwaltung  und  bei  der  Strafanstaltsverwaltung.

(Außerdem  für  die  Oberaufseherinnen  und  die  Hausmütter  nichtpensionsfähige

Stellenzulagen  bis  zu  200  /4,  und  zwar  für  die  Hälfte  der  vorhandenen  Beamtinnen
  nach  dem  Durchschnittssatze  von  150  4.)

Klasse  4.
a)  1300  —  1380  —  1450  —  1520  —  1590  —  1660  —  1730  —  I  800  4

1.  Kanzleidiener  bei  der  Direktion  für  die  Verwaltung  der  direkten  Steuern  in
Berlin,  Vollziehungsbeamte  bei  den  Kreiskassen,  Boten  bei  den  Einkommensteuer-Veranlagungskommissionen
  und  Gewerbesteuerausschüssen.

(Außerdem  150  .4  nichtpensionsfähige  Stellenzulage  für  den  bei  der  Direktion
für  die  Verwaltung  der  direkten  Steuern  in  Berlin  mit  der  Wahrnehmung  der
Botenmeistergeschäfte  beauftragten  Kanzleidiener.

 

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